Hallo an alle,
Letztes Jahr habe ich einen Motorradunfall gehabt und habe mir beim Knie beide Kreuzbänder gerissen, Seitenband gerissen, Meniskus, Kapseln und Knorpel auch ein wenig beschädigt.
ich habe da mal ein paar fragen bezüglich Medizinischen Gutachtens das ich schon hinter mir habe.
Ich habe von der Versicherung einen Schreiben bekommen bzw. eine Abfindungserklärung (Entschädigungsquittung) und dort steht auf der ersten Seite:
1.) davon dauernde Invalidität im Umfang des medizinischen Sachverständigen-Gutachtens unter der Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung vorläufig 10% Versicherungs-Leistung..............
2.) Da der Heilprozess noch nicht abgeschlossen ist werden wir einen Nachuntersuchung zur endgültigen Feststellung der Dauerinvalidität im ..... 2021 veranlassen.
3.) bitte senden Sie beiliegende Entschädigungsquittung ausgefüllt und unterfertig zurück, damit wir den oben genannten Betrag zur Auszahlung bringen können.
und auf der zweiten Seite steht:
4.) Ich erkläre mich mir der von der ........ Versicherung nachstehend angebotenen Entschädigungsleistung einverstanden: vorläufige Dauerinvalititätsabrechung Bein link
5.) mit der Annahme dieser Entschädigung ist der Leistungsanspruch aus dem Gegenständlichen Vorfall zur Gänze befriedigt.
Jetzt Hierbei mein fragen:
1.) ist nach so einem Unfall vorläufig 10% nicht zu wenig oder ist es normal das bei vorläufig so gering ist.
2.) ich habe 2019 August Unfall gehabt und die möchten Oktober 2021 endgültig beenden, aber ich habe mal gehört das es bis zu vier Jahre dauern könnte.
ich habe auch noch gehört das mann hier noch irgendetwas mit Verjährung einfügen lassen könnte.
kann ich so einen Text ändern lassen da es nächstes Jahr nicht endgültig sein wird.
Ich bin mir nicht sicher aber bei mir wird es auch noch ein wenig Dauern bis es Heilen wird.
3.) .........
4.) ich bin damit nicht Einverstanden und ich möchte es nicht Unterschreiben oder muss ich es?
5.) Ich habe von einen Makler gehört das man hier in diesen Fall laut Gesetz Abfindungserklärung nicht Unterschreiben muss und das die Versicherung den Betrag auch ohne Unterschrift schicken sollte (muss).
Also kurz gefasst muss ich es Unterschreiben wenn ja was kann ich ändern lassen und wenn nein bekomme ich den Betrag auch ohne Unterschrift.
Kann ich auch nach eine zweiten medizinischen Gutachten Untersuchung zu einen andere Gutachter gehen?
Mit freundlichen Grüßen an alle