Brustverkleinerung und Krankschreibung bei Selbstzahlung?

Hallo,

gilt eine Brustverkleinerung bei Selbstzahlung als medizinisch notwendig, wenn ich Atteste von Fachärzten über die Auswirkungen meiner übergroßen Brust auf meinen Körper vorlegen kann?

Die Krankenkasse legt mir für den Antrag auf eine Kostenübernahme unfassbar viele Steine in den Weg. Die Arbeitszeiten meiner Ausbildung (täglich von 8:30 - 18:30 Uhr) lassen mir kaum Freizeit, um mich den notwendigen Arztterminen und dem Austherapieren jeglicher orthopädischer Behandlungsmöglichkeiten (wie z.B. Physiotherapie) zu widmen - zumal diese meine Brust auch nicht kleiner machen. Meine starken Beschwerden werden aufgrund meines körperlich sehr anstrengenden Berufs von Tag zu Tag schlimmer und ich schaffe es nicht mehr noch über ein Jahr auf eine mögliche Zu- oder Absage der Krankenkasse sowie einen Kassenärztlichen OP-Termin zu warten. Deshalb habe ich mich dazu entschieden die Kosten für die Operation selbst zu tragen, eine OP wäre dann für mich bereits im März 2024 möglich.

Nun habe ich aber gelesen, dass im Falle einer Schönheitsoperation kein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht. Da die Kasse nicht übernimmt, befürchte ich, dass der Eingriff bei mir als solcher gewertet wird und ich mir dafür Urlaub nehmen müsste, obwohl er medizinisch notwendig ist, ich das nicht tue, weil ich Lust darauf habe und ich diese Notwendigkeit auch fachärztlich nachweisen kann. Außerdem bezweifle ich, dass mein Betrieb mehrere Wochen Urlaub außerhalb der Ferien gestatten wird. Innerhalb der Ferien ist eine OP seitens der Klinik jedoch nicht möglich. Ich werde in diesem Zeitraum Berufsschule haben und es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ich dann Klausuren schreiben werde, was ich aber erst Neujahr erfahren werde. Diese dürfte ich auch nur mit Nachweis eines Attests nachschreiben. Außerdem wären dann weit über die Hälfte meiner Urlaubstage für die Zeit der Auskurierung verschwendet, dabei sind noch eine Urlaubsreise sowie ein Umzug nächstes Jahr geplant für die ich diese benötige. Sowieso brauche ich auch phasenweise Zeit für mich zum entspannen, weil mein Beruf wirklich sehr anstrengend ist und es mir psychisch auch nicht gut geht (Depressionen). Ich sehe es im Großen und Ganzen nicht ein meinen Urlaub für etwas aufwenden zu müssen, das seitens meiner Ärzte als medizinisch notwendig betrachtet, von der Krankenkasse aber nicht bezahlt wird.

Gibt es da etwas, das ich tun kann? Reicht es mir eine AU über meinen Hausarzt zu holen, wenn ich meinem Arbeitgeber die Atteste zur Notwendigkeit vorlegen kann? Schließlich sieht man nach der OP ja eine Veränderung an meinem Körper...

Ein weiteres Problem, das ich habe, ist dass ich mich bis Anfang Dezember noch in der Probezeit befinde und deshalb habe Angst vor einer Kündigung, wenn mein Arbeitgeber währenddessen von meinen geplanten aufwendigen Eingriff erfährt. Deswegen kann ich ihn erst Neujahr darüber in Kenntnis setzen. Sowieso stellt sich mir die Frage, wie ich da das Gespräch am besten suchen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Krankenhaus, Krankenkasse, Schönheits-OP, Schönheitsoperation, Urlaub, Ausbildung, Arbeitsunfähigkeit, Krankschreibung
Wie oft darf man den Patienten von seinem Zimmer in ein anderes verlegen?

Hallo zusammen .. es geht hier um meinen Vater der seit einem Jahr an Magenkrebs leidet , eine Lungenbiopsie durchführt bekommen hat ( vor 2 Wochen ) und dann wurden ihm 2 Stents in die Speiseröhre gelegt ( vor 4 Tagen ) - ( alles innerhalb 3 Wochen ) Ich habe meinen Vater letzten Sonntag mit hohem Fieber ins Krankenhaus gebracht es hat sich festgestellt das er eine hohe Infektion und Wasser im Bauch + eine Lungenentzündung hat . Mein Vater hatte im gleichen Krankenhaus einen Aufenthalt wegen der Biopsie ( Komfortzimmer war so abgemacht und gewollt mit dem Oberarzt der ihn operiert hat ) war dann 4 Tage zuhause und mussten dann wieder in die Notaufnahme . In der Notaufnahme meinte der Assistenzarzt das keine Zimmer mehr frei wären außer in der Komfortstation und das kam mir gelegen , wollte sowieso das mein Vater da untergebracht wird . Mein Vater ist kein privat Patient, gezahlt wird also selber - Selbstzahler ( steht auch überall so drauf ) ich habe einen Anruf von meinem Vater bekommen und meinem Vater wurde gesagt er hätte corona , wir durften nicht mehr zu ihm er wurde isoliert IM GLEICHEN ZIMMER der Oberarzt meinte dann zu mir er wäre sich nicht sicher es könnte sich um eine „ Ente „ handeln - viele Tests wären ja momentan nicht sicher und er hat ein zweiten angeordnet . Am nächsten Morgen war mein Vater dann aufeinmal negativ und wurde in ein anderes Krankenhaus transportiert für ein PET (sollte nach dem PET wieder in das Krankenhaus wo er stationiert ist ) . Ich habe dann so um 12:30 auf der Station angerufen weil wir meinen Vater nicht erreichen konnten und ich wollte mich informieren ob mein Vater zurück ist ? Die Schwester hat mich dermaßen angeschrien und mir gesagt das mein Vater nicht mehr auf der Station wäre er wäre ja kein privat Patient und Sie hätte seine Sachen gepackt und auf eine andere Station gebracht ( ging extremer der Streit aber egal ) mein Vater hatte davon keine Ahnung und ich ebenso nicht . Wurde wohl vom Oberarzt angeordnet und in die Wege geleitet . Wollte Rücksprache- keiner hat angerufen . Dann hat mein Vater in der anderen Station ein Zimmer bekommen ( 2 Betten sehr neu kein anderer Patient ) 2 Stunden später hat er dann wieder eine Verlegung bekommen in das Nebenzimmer . Habe dann die Station angerufen und die Schwester meinte das Sie das Zimmer für Palliativ Patienten braucht . Ich mein haben die das davor nicht ? Ist so etwas machbar ? Darf man einen so kranken Menschen „rumschieben“ zumal die Wahlleistung zwischen Krankenhaus und Patienten einen Vertrag enthält ? Und sagen wir mal das es nicht wichtig ist das er in der komfortablen Station ist , sondern einfach nur das so ein kranker Mensch der sogar auf Hilfe angewiesen ist so enorm hin her geschoben wird ? Ist das normal ?

Infektion, Krankenhaus, Krankenkasse, Krankheit, Krebs
Rezept bei Physiotherapie nachreichen, weil vergessen?

Guten Morgen,

  • Kurz: Hab heute meinen ersten Termin bei Physiotherapie, das Rezept soll ich mitbringen, hab es aber verloren. Ein neues Rezept heute holen - geht nicht, da Praxis zu. Auf Rezept steht Diagnose? / Was gemacht werden muss drauf.

Vor einigen Wochen habe ich von meinem Arzt ein Rezept für Physiotherapie bekommen. Daraufhin habe ich einen Termin gemacht, beim Physiotherapeuten (er ist heute Nachmittag).

Allerdings habe ich vorgestern beim Ausmisten das Rezept versehentlich verschlampt - ich finde es nicht mehr. Da ich es gestern bemerkt habe, beschloss ich heute morgen in die Arztpraxis zu fahren und mir dort das gleiche nochmal zu holen, mit der Begründung, dass meins verschwunden ist. ABER ausgerechnet heute, am Donnerstag, hat die Praxis komplett geschlossen.

Jetzt habe ich heute meinen ersten Physiotherapie-Termin, den ich nicht absagen kann und verschieben geht auch schlecht, weil es so voll ist dort.

- ich würde heute Nachmittag beim Physiotherapeuten erscheinen, halt ohne Rezept.

Als ich den Termin gemacht habe, habe ich eine spezielle Nummer, die auf dem Rezept draufstand, der Anmeldung gesagt, genauso wie andere Daten, vom Rezept, außer was gemacht werden muss bzw. die "Diagnose?". Habe leider auch kein Foto mehr davon :(

Was sollte ich am besten tun? Kann ich einfach hingehen und es später nachreichen? Sind die Daten vom Rezept durch diese spezielle Nummer (6stellig) vielleicht im System der Physiotherapeuten drin?

Danke im voraus für die Antwort.

Krankengymnastik, Krankenkasse, Physiotherapie, Rezept, Überweisung

Meistgelesene Fragen zum Thema Krankenkasse