Wie wirkt sich die Weiternutzung des Firmenwagens auf das Krankengeld aus?
Ich bin auf der Suche nach Hilfe. Ich werde bald Krankengeld beziehen und habe einen Firmenwagen, den ich vorläufig weiter benutzen darf. Weder die Krankenkasse noch unsere ansonsten sehr kompetente Lohnbuchhaltung kann mir sagen, welche Kosten da auf mich zukommen würden. Ich habe z.B. diese Seite wirtschaftswissen.de/finanzen-und-steuern/steuerrecht/firmenwagen/krankengeld-und-dienstwagen-wie-rechnet-man-das-ab/ gelesen, aber wir macht sich das nun in Heller und Pfennig für mich bemerkbar?
Ich habe mich mittlerweile etwas besser informieren können und das "Gemeinsames_Rundschreiben_Krankengeld_Verletztengeld_20190619" gefunden. Dort gibt es eine Beispielrechnung, siehe Anhang.
Wenn ich da meine eigenen Zahlen einsetze, dann ist mein SV-Freibetrag höher als der Geldwerte Vorteil (1 %-Regel).
Lediglich versteuern müsste ich den Geldwerten Vorteil dann noch.
2 Antworten
Hallo,
sdsie Krankenkasse wird aus den Brutto- und Nettobezügen vor der Arbeitsunfähigkeit (inkl. Firmenwagen) das Krankengeld berechnen.
Wenn der Firmenwagen nach der Entgeltfortzahlung weiterhin weiterhin benutzt werden darf, wird die Krankenkasse das Bruttokrankengeld und den Nutzungswert für den Firmenwagen addieren. Wenn dieser Gesamtwert höher als das bisherige Nettoentgelt ist, wird das Krankengeld entsprechend gekürzt. Man darf bei Arbeitsunföähigkeit keine höheren Bezüge haben als vor der Arbeitsunfähigkeit.
Gruß
RHW
Da das eher eine rechtliche Frage ist und nicht wirklich eine Gesundheitsfrage würde ich die Frage besser in einem Rechts-Forum o.ä. stellen.