Hallo,

seit 1.1.21 sind die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen für Arbeitgeber entfallen. Wenn der Arbeitgeber eine elektronische Meldung an die Krankenkasse macht (meist nach der ersten Gehaltsabrechnung), erhält er eine elektronische Antwort der Krankenkasse, ob alles korrekt ist.

Am besten bei der ersten Gehaltsabrechnung ganz genau auf den exakten Namen der Krankenkasse achten. Probleme gibt es oft, wenn Krankenkassen mit ähnlichen Namen verwechselt werden (im Zweifelsfall auf der Gesundheitskarte nachsehen!)

Gruß

RHW

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Hallo,

  • Name
  • Adresse
  • Krankenkasse
  • Krankenversichertennummer
  • Status: Mitglied, Familienversicherter, Rentner
  • Teilnahme an bestimmten Programmen für Chroniker (z.B. Diabetiker). Die Teilnahme ist freiwillig.

Der Versicheerte entscheidet selbst, ob er eine elektronische Patientenakte haben möchte. Wenn ja, beantragt er diese bei der Krankenkasse. Der Arzt kann die Akte nur sehen, wenn der Patient ihn in der Arztpraxis freischaltet.

Gruß

RHW

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Hallo,

das kann normalerweise nicht passieren. Man ist in den allermeisten Fällen bei der bisherigen Krankenversicherung weiterhin versichert (die Kündigung wird erst wirksam, wenn man eine Folgeversicherung nachgewiesen hat).

Die nicht gezahlten Beiträge sind natürlich nachzuzahlen. Die Versicherung kann die Beiträge bis zu 30 Jahre später einfordern.

Bestand zuletzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung in Deutschland?

Aus welchem Grund endete sie?

Gruß

RHW

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Hallo,

hier sind die Abrechnungspositionen für Nephrologen aufgelistet:

https://www.kbv.de/media/sp/EBM_InnereMedizin_20211001_V1.pdf

Mahlzeiten werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Gruß

RHW

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Hallo,

die Frage kann man nicht beantworten.

Es hängt von vielen Faktoren ab:

  • Urlaubszeit wegen der Herbstferien?
  • Krankheitswelle bei den Krankenkassenmitarbeitern?
  • Wurde beim Steuerbescheid die Krankenversichertennummer angegeben?
  • Ist der Ehegatte, an den der Steuerbescheid auch adressiert ist, auch bei dieser Krankenkasse versichert?
  • Wurde beim Steuerbescheid angegeben, dass es sich um eine Beitragseinstufung handelt? Sonst könnte es z.B. auch um Familienversicherung, Zuzahlungsbefreiung oder Zuschusshöhe beim Zahnersatz gehen.
  • Wurde die Bankverbindung für eine Erstattung angegeben (wenn die Beiträge nicht aufgrund einer Einzugsermächtigung monatlich vom Konto abgebucht werden)?
  • Wurde bisher der Mindestbeitrag gezahlt? Dann kann es keine Erstattung geben.
  • ....

Ein Anruf bei der Krankenkasse ist sehr sinnvoll.

Gruß

RHW

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Hallo,

am besten bei der neuen Krankenkasse anrufen und eine Bescheinigung mit allen Daten der Gesundheitskarte an die Arztpraxis und die Apotheke faxen lassen. Dann auch gleich klären, wann die neue Karte kommt bzw. was ggf. noch fehlt (Foto? Krankenversichetennummer? ...).

Gruß

RHW

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Hallo,

in dem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung gibt es ggf. unter dem Stichwort "Heilmittel" Einschränkungen für die spätere Erstattung.

Ggf. gilt auch der allgemeine Grundsatz in (fast?) allen Verträgen: Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.

Gruß

RHW

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Hallo,

ob er das darf, weiß ich nicht. Das ist eine familienrechtliche Frage.

Für die gesetzliche Krankenkasse ist es ohne Bedeutung, ob für das Kind zusätzlich eine private Krankenversicherung besteht. Das kann eine private Zusatzversicherung oder auch eine private Vollversicherung sein.

Ob es aus Sicht der privaten Krankenversicherung (PKV) Probleme gibt, sollte man mit Experten der privaten Krankenversicherung klären. Ggf. auch einen eindeutigen Passus in den privaten Krankenversicherungsvertrag aufnehmen.

Wenn eine Beihilfestelle für Beamte beteiligt ist, sollte man sich dort auch eine verbindliche Auskunft einholen.

Punkte, die später problematisch werden könnten:

  • Wenn der Stiefvater den Vertrag mit der PKV abschließt, ist er der alleinige Ansprechpartner der Versicherung: er gibt die Bankverbindung für Erstattungen an. Er sieht alle Diagnosen auf den Rechnungen. Nur er kann den Vertrag kündigen. Wenn man sich später mal vom jetzigen Mann trennt, kann das schwierig werden.
  • In bestimmten Situationen werden die bisherigen Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprüft (z.B. bei einem Antrag auf Halbwaisenrente). Wenn man diese Versicherungszeiten nicht erfüllt, zahlt man unter Umständen höhere Beiträge.
  • Wenn das Kind nur in der PKV versichert ist, hat kein Elternteil mehr Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.
  • ...

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn auf der Überweisung die BG als Kostenträger eingetragen ist, wird der Neurologe mit der BG abrechnen. Alle Fragen und Zweifel wird er mit der BG absprechen. Wenn er Verordnungen ausstellt, sollte dort auch die BG stehen (dann entfällt die Zuzahlung).

Wenn die BG die psychischen Erkrankungen nicht als Unfallfolge ansieht, kann man die Krankenkasse um Unterstützung bitten. Krankenkasse und Patient haben hier das gleiche Ziel: möglichst eine Anerkennung als Unfallfolge!

Unabhängig davon, ob es eine Unfallfolge ist oder nicht, kann der Neurologe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Wichtig ist nur, dass der D-Arzt nachvollziehbar dokumentiert hat, dass er zum Neurologen überwiesen hat (z.B. durch eine Überweisung).

Gruß

RHW

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Hallo,

am besten die Krankenkasse anrufen und die Lage schildern. Wahrscheinlich ist die Krankenkasse noch nicht über den neuen Arbeitgeber informiert.

4000 Euro sind auf jeden Fall für einen längeren Zeitraum! Auch das mit der Krankenkasse klären!

Wenn man unter 23 Jahre ist, kann man ggf. in die kostenlose Familienversicherung eines Elternteils wechseln. Dann auf jeden Fall vor dem Gespräch den genauen Namen der Krankenkasse(n) der Eltern notieren.

Gruß

RHW

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Nachträglich versichern ohne Nachzahlung möglich?

Ich führe die Frage genauer aus.

Ich bin in einer Pflegefamilie aufgewachsen, während meine leibliche Mutter noch das Sorgerecht hatte.

Also streng genommen war ich immer das Kind meiner leiblichen Mutter.

In meiner Pflegefamilie war ich privat krankenversichert.

Mit Erreichen der Volljährigkeit endete der Versicherungsschutz.

Da ich für den Rest meines Lebens arbeitsunfähig bin, bekomme ich Sozialhilfe.

Bei Antrag für die Sozialhilfe wurde gefragt, ob meine leibliche Mutter noch lebt und es wurde gesagt, dass ich dann in die Familienversicherung aufgenommen werden muss.

Nun ist das Problem, dass meine leibliche Mutter überhaupt nicht krankenversichert ist, da die seit mindestens 1990 obdachlos ist.

Die existiert quasi gar nicht.

Die hat keinen Personalausweis, kein Bankkonto und nichts, was ihre Identität beweist.

Mein leiblicher Vater ist nicht bekannt.

Wie kann ich nun vorgehen?

Selbst versichern kann ich mich mangels Geld nicht und das Sozialamt weigert sich zu zahlen, da meine leibliche Mutter noch lebt und ich dann in der Familienversicherung sein muss.

Außerdem war ich kurzzeitig selbstständig und habe da auch keine Beiträge bezahlt, da ich nichts verdient habe.

Muss ich nun sämtliche Beiträge inklusive Zinsen nachzahlen oder kann ich das irgendwie umgehen?

Weil die Krankenversicherung kann 30 Jahre Beiträge einfordern und verschuldet bin ich bereits.

Also, wenn ich die Beiträge selbst inklusive Zinsen zahlen muss, brauche ich bald nur noch Geld für meine Beerdigung, weil ich dann nicht mehr leben will.

Ich bin schon hoch depressiv, deshalb auch arbeitsunfähig.

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Hallo,

das ist wirklich eine schwierige Situation. Vielleicht hilft hiervon etwas?

  • gibt es eine Geburtsurkunde, auf der der leibliche Vater eingetragen ist?
  • Waren in der Pflegefamilie beide Elternteile privat versichert? Oder gab es Zeiträume, in der zumindest ein Elternteil gesetzlich versichert war? Welche Krankenkasse?
  • Wann endete die private Krankenversicherung?
  • Welchen Grund hat die Privatversicherung für das Versicherungsende angegeben?
  • Lässt sich herausfinden, bei welcher Krankenkasse die Mutter zuletzt krankenversichert war?

Die 30 Jahre Verjährungsfrist gelten nur, wenn die Krankenkasse bereits einen Bescheid erlassen hat. Sonst gelten 4 volle Kalenderjahre für die Verjährung. Ggf. sind für diese Zeit dann 50 Euro pro Monat nachzuzahlen.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn es bisher eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ist das problemlos möglich. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Wenn es bisher eine private Krankenversicherung über den Ehegatten ist, ist maßgeblich, was in dessen Versicherungsvertrag zum Thema Versicherung von Angehörigen geregelt ist.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn in der Arztpraxis die Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse eingelesen wird, dann wird wahrscheinlich auch eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse gemacht. Bei der Quartalsabrechnung gibt er auch die Diagnosen in diesem Quartal an. Es ist unwahrscheinlich, dass der Arzt bei der Diagnosen unterscheidet, welche davon bei gesetzlichen und welche bei Privatleistungen behandelt wurden.

Welche Privatleistungen erbracht wurden, erfährt die gesetzliche Krankenkasse nicht.

Man kann auch in der Arztpraxis eine Patientenquittung für das Quartal verlangen (1 Euro + ggf. Porto). Bei der Krankenkasse kann man diese Daten erst mit 6 bis 9 Monaten Verzögerung anfordern/erhalten.

Gruß

RHW

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Hallo,

vielleicht hilft das bei der Orientierung:

https://www.test.de/Auslandskrankenversicherung-der-grosse-Vergleich-4848150-5749899/

Gruß

RHW

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Hallo,

am besten bei der Krankenkasse anrufen und veranlassen, dass die Kasse eine maschinelle Meldung an diese Hiochschule schickt. Ggf. verwirrt "Meldegrund 10". Wenn man diesen Punkt weglässt, wird es vermutlich einfacher.

Gruß

RHW

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Hallo,

da alles andere nicht passt, trifft hier nur "versichert" zu.

Hinweis für die Zukunft: Die kostenlose Familienversicherung endet mit dem 25. Geburtstag. Wenn das Studium zwischen dem 23. und 25. Geburtstag endet, endet auch die Familienversicherung sofort.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn alle Beteiligten informiert, ist das möglich.

Wichtig ist, dass die Mitteilungen mit Unterschrift innerhalb dieser 14 Tage beim Arbeitgeber, der bisherigen Krankenkasse, der neuen Krankenkasse und der irrtümlich gewählten Krankenkasse ankommen. Ein Fax oder ein eingesannter Mailanhang sind gute Wege!

Gruß

RHW

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Hallo,

es besteht ein nachgehender Leistungsanspruch, wenn:

  • vor und nach der Lücke aufgrund des Bruttogehalts Krankenversicherungspflicht besteht
  • in der Lücke keine Berufstätigkeit ausgeübt wird (weder Minijob noch eine selbständige Tätigkeit)
  • kein Anspruch auf Familienversicherung über einen Elternteil oder den Ehegatten besteht

und

  • die Lücke maximal einen Monat besteht (wenn die Lücke 1 Monat und 1 Tag besteht, gibt es für die gesamte Zeit keinen nachgehenden Leistungsanspruch)

Eine private Krankenversicherung ist für den nachgehenden Leistungsanspruch ohne Bedeutung.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Gruß

RHW

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Hallo,

wer Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bezieht, wird grundsätzlich dort krankenversichert, wo er zuletzt krankenversichert war.

Bis wann bestand zuletzt eine Krankenversicherung?

Bei welcher Krankenversicherung?

Aus welchem Grund endete diese Krankenversicherung?

Gruß

RHW

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