Ich führe die Frage genauer aus.
Ich bin in einer Pflegefamilie aufgewachsen, während meine leibliche Mutter noch das Sorgerecht hatte.
Also streng genommen war ich immer das Kind meiner leiblichen Mutter.
In meiner Pflegefamilie war ich privat krankenversichert.
Mit Erreichen der Volljährigkeit endete der Versicherungsschutz.
Da ich für den Rest meines Lebens arbeitsunfähig bin, bekomme ich Sozialhilfe.
Bei Antrag für die Sozialhilfe wurde gefragt, ob meine leibliche Mutter noch lebt und es wurde gesagt, dass ich dann in die Familienversicherung aufgenommen werden muss.
Nun ist das Problem, dass meine leibliche Mutter überhaupt nicht krankenversichert ist, da die seit mindestens 1990 obdachlos ist.
Die existiert quasi gar nicht.
Die hat keinen Personalausweis, kein Bankkonto und nichts, was ihre Identität beweist.
Mein leiblicher Vater ist nicht bekannt.
Wie kann ich nun vorgehen?
Selbst versichern kann ich mich mangels Geld nicht und das Sozialamt weigert sich zu zahlen, da meine leibliche Mutter noch lebt und ich dann in der Familienversicherung sein muss.
Außerdem war ich kurzzeitig selbstständig und habe da auch keine Beiträge bezahlt, da ich nichts verdient habe.
Muss ich nun sämtliche Beiträge inklusive Zinsen nachzahlen oder kann ich das irgendwie umgehen?
Weil die Krankenversicherung kann 30 Jahre Beiträge einfordern und verschuldet bin ich bereits.
Also, wenn ich die Beiträge selbst inklusive Zinsen zahlen muss, brauche ich bald nur noch Geld für meine Beerdigung, weil ich dann nicht mehr leben will.
Ich bin schon hoch depressiv, deshalb auch arbeitsunfähig.