Nach Arbeitsunfall nicht zum Durchgangsarzt?

2 Antworten

Hallo,

wenn auf der Überweisung die BG als Kostenträger eingetragen ist, wird der Neurologe mit der BG abrechnen. Alle Fragen und Zweifel wird er mit der BG absprechen. Wenn er Verordnungen ausstellt, sollte dort auch die BG stehen (dann entfällt die Zuzahlung).

Wenn die BG die psychischen Erkrankungen nicht als Unfallfolge ansieht, kann man die Krankenkasse um Unterstützung bitten. Krankenkasse und Patient haben hier das gleiche Ziel: möglichst eine Anerkennung als Unfallfolge!

Unabhängig davon, ob es eine Unfallfolge ist oder nicht, kann der Neurologe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Wichtig ist nur, dass der D-Arzt nachvollziehbar dokumentiert hat, dass er zum Neurologen überwiesen hat (z.B. durch eine Überweisung).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es entscheidet sowieso alles deine Berufsgenossenschaft. Der Neurologe wird den BG ein Gutachten über dich einreichen.