Guten Tag liebe Community von Gesundheitsfrage.net
Ich habe eine Frage zu einem Thema das mich aktuell betrifft.
Undzwar geht es um folgendes, ich bin aktuell aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage meiner Arbeit nachzukommen.
Dies fing an, dass ich öfters mal einen Krankenschein aufgrund dieser Erkrankung hatte und somit nicht in der Lage war zu arbeiten, bis sich herausstellte das eine Krankschreibung für eine längere Zeit, nötig ist da die bisherigen versuche meine Arbeit wieder problemlos aufzunehmen, gescheitert sind.
Nun habe ich mit meinem ehemaligem Arbeitgeber darauf geeiningt einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen gründen abzuschließen.
Seit dem Abschluss des Aufhebungsvertrages habe ich nun auch eine durchgehende Krankmeldung.
Den Vertrag haben wir beide am 31.01.23 unterschrieben, genau an dem Tag seitdem ich meine aktuelle Krankmeldung habe die bisher lückenlos gültig ist.
Nun ist meine Frage wie verhält sich die Zahlung des Krankengeldes in diesem Fall, da ich online leider nichts zu so einem konkreten Fall finden konnte.
Ich habe mich nach der abschließung des Aufhebungsvertrags direkt bei der Argentur für Arbeit gemeldet, wobei ich auch betont hatte, dass ich diesen Vertrag aus gesundheitlichen Gründen abgeschlossen habe und aktuell auch krankgeschrieben bin.
Nun ging ich davon aus das ich mich dort als Arbeitslos melden müsste, da ich aktuell ja nicht mehr in einem Arbeitsverhältniss stehe.
Die Mitarbeiterin teilte mir dann mit das ich mich aktuell nicht als Arbeitslos / Arbeitssuchend melden müsste, da ich ja krankgeschrieben sei und somit Krankengeld von der Krankenkasse beziehen werde, und dies nur von nöten sei, wenn ich z.B. nicht mehr krankgeschrieben sei und in dieser Zeit keine neue Arbeitsstelle gefunden habe.
Wie genau geht es jetzt weiter?
Ich werde mich definitiv mit meiner Krankenkasse am Montag in Verbindung setzen.
Diese Situation bringt mich etwas durcheinander, da ich bisher noch nie Krankengeld oder jegliche Leistungen von der Argentur für Arbeit bezogen habe, sondern immer nach der Ausbildung in vollzeit berufstätig war.
Soweit ich verstanden habe wird in der Regel in einem Arbeitsverhältnis das Krankengeld nach 6. Wochen von der Krankenkasse gezahlt, wie verhält es sich allerdings in meinem Fall?
Mit der aktuellen Krankmeldung bin ich noch nicht über die 6 Wochen hinaus, da diese ja am 31.01 lückenlos begonnen hat und aktuell bis zum 24.03 geht.
Wird das Krankengeld, dann normal nach 6. Wochen gezahlt?
Ich danke schonmal für jegliche Hilfe und wünsche noch einen angenehmen restlichen Tag!