Hohe Kosten Kardiologe, 1500€?

6 Antworten

Privatärztliche Untersuchungen / Gespräche werden regelmäßig mit einem erhöhten Verrechnungssatz abgerechnet - Deine private KV wird die Kosten bezahlen - nicht umsonst besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.

oOoAlexoOo 
Fragesteller
 29.08.2021, 14:45

50% zahlt die pKV

Die andere hälfte würde die Beihilfe bezahlen, der ich die Rechnung allerdings nicht schicken möchte (Beamter auf Probe und evtl. Kündigung wg Krankheit wenn dies an den Dienstherrn geht bzw. wenn man mochmal zum amtsarzt müsste)

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Winherby  29.08.2021, 15:09
@oOoAlexoOo

Schweigepflicht! Die schicken nichts an den Dienstherrn.

An solche Preisgestaltung solltest Du Dich gewöhnen. Die Ärzte holen sich bei den Privaten das rein, was sie durch die schmalen Tarife mit der GKV nicht bekommen.

Überprüfe, oder lass überprüfen, ob die Rechnung sich an die Höchstsätze der Beihilfe gehalten hat. Sonst musst den Überschuss auch noch selber tragen.

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Lexi77  29.08.2021, 15:11
@oOoAlexoOo

Bei mir läuft es auch über die Beihilfe. Aber die dürfen normalerweise nicht deine Behandlungsdaten an deinen Dienstherrn weitergeben. Stichwort Schweigepflicht

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oOoAlexoOo 
Fragesteller
 29.08.2021, 16:23
@Lexi77

Danke euch soweit sehr hilfreich. Allerdings weiß ich von einer Kollegin dass die Beihilfe, bevor die gewisse Sachen erstatten, eine Befreiung der Schweigepflicht schicken dürfen. Die muss man dann ausfüllen...dass sich die quasi an den Arzt wenden dürfen, ob dies wirklich nötig war etc. Hab da natürlich bammel, wenn ich auf Probe bin und da steht was falsches (psychisches) drauf

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Lexi77  29.08.2021, 17:26
@oOoAlexoOo

Also mich hat die Beihilfe in den mehr als 21 Jahren noch nie nach einer Schweigepflichtentbindung gefragt, auch nicht zu der Zeit als ich Beamter auf Widerruf war. Da die von dir genannten Untersuchungen/Rechnungspositionen völlig normale Posten sind, glaube ich kaum, dass die Beihilfe da Nachfragen stellen wird. Und wieso sollte was Psychisches auf einer Rechnung vom Kardiologen stehen? Oder ist herausgekommen, dass du kein kardiologisches sondern ein psychisches Problem hast?

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oOoAlexoOo 
Fragesteller
 29.08.2021, 17:34
@Lexi77

Ja...da geht es auch noch um andere Rechnungen

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Lexi77  29.08.2021, 17:36
@oOoAlexoOo
da geht es auch noch um andere Rechnungen

aber hier reden wir doch jetzt gerade nicht von anderen Rechnungen, sondern von der Rechnung vom Kardiologen.

Übrigens weißt du hoffentlich aber auch, dass es auch negative Folgen für dich haben kann, wenn du im Rahmen der Verbeamtung bewusst Krankheiten verschweigst.

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oOoAlexoOo 
Fragesteller
 29.08.2021, 19:23
@Lexi77

Hat es nicht. Nur wenn ich zum Amtsarzt müsste und dem nichts sage. Muss ich ja nicht mehr.

Und zu meinem Dienstherrn unaufgefordert gehen, erzählen ich hab das und das muss ich nicht.

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Winherby  30.08.2021, 10:16
@oOoAlexoOo

Die Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Beihilfestelle gegenüber dem Dienstherren.

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kllaura  30.08.2021, 11:12
@oOoAlexoOo

Der Amtsarzt hat ärztliche Schweigeplicht. Er darf dem Dienstherrn nur berichten, ob er jemanden einsatzfähig hält oder nicht. Und das macht jeder Arzt mit dem gelben Zettel. Ansonsten hätte er nur gegen dem Gericht eine Aussageberechtigung zu Krankheiten und anderen Sachen, wenn diese im Prozess von Bedeutung sind. Aber gegen Arbeitgeber hat er den Schnabel zu halten. Beim Amtsarzt musste nie etwas gesagt werden.

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Ja, manchmal ist man wirklich erstaunt wenn man Privatrechnungen bekommt, was die verschiedenen Behandlungen etc. kosten (manchmal denke ich, es wäre sinnvoll, wenn alle mal wüssten, was das alles kostet).

Und bei privat versicherten wird dann ja auch meist noch mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet. Und gerade für die Auswertung vom Langzeit-EKG muss ja auch ein entsprechender Zeitfaktor berücksichtigt werden, der natürlich über den Betrag mitberechnet wird.

Was wär denn da oben so teuer ?

Frage mal nach einer Kopie der Original-Rechnung, wenn die nicht dabei war, da kannst du das dann nachvollziehen. Bei den einzelnen Rechnungspositionen stehen immer die Beträge dabei. Daran kannst du sehen, was wie teuer ist.

Wenn bei den Rechnungspositionen nichts dabei steht, was nicht gemacht wurde, dann kannst du davon ausgehen, dass die Rechnung so richtig ist.

1,5 tausend das wäre ja ein längerer Krankenhausaufenthalt das ist doch ein Witz.

Ich kenne solche Beträge. Und du täuschst dich, da ist kein längerer Krankenhausaufenthalt für dich drin, ich bin alle 3 Monate im KH und komme damit bei weitem nicht aus. Mal als Beispiel: 3 Tage privatärztliche Behandlung im Krankenhaus nur für den Chefarzt (jeden Tag 1 Visite, eine Magenspiegelung, ein paar Infusionen/Tag kommt auch auf 1.000-1.500 €, dazu kommen noch die Krankenhauskosten von fast 2.000€, Laborkosten, ggf. Kosten für Anästhesie (meist 300-350 €), ggf. Kosten für Röntgen, CT oder andere Untersuchungen etc). Da bist du schnell bei ganz anderen Summen.

Heute ist Sonntag und ich kann nicht anrufen.

Dann ruf halt morgen an. Dir wird ja als neues Zahlungsziel sicher nicht morgen oder übermorgen genannt worden sein.

Aber außer ggf. einem Zahlungsaufschub, bis du die Erstattung der PKV bekommen hast, wirst du da sicher nichts erreichen.

Reiche die Rechnung ein und ich bin sicher, dass die Kosten ohne Probleme erstattet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Magda228  13.12.2021, 11:27

2,3 fach ist der normale Faktor (Regelsatz), alles darüber ist erst eine Steigerung.
Die Leistungen im EBM und Bema (bei GKV) sind mittlerweile fast alle deutlich höher vergütet als die in der GOÄ und GOZ!

Der Punktwert im EBM und im Bema wird eigentlich jährlich erhöht und somit steigt die Honorierung der einzelnen Positionen. Die GOZ ist von 2012 und die GOÄ von 1996!!! Das ist sehr traurig, somit hat man häufig selbst mit Faktor 3,5 keine angemessene Vergütung, da alle anderen Preise dennoch steigen.

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Als Selbstzahler darf der Arzt den 2,3 - 2,6 fachen Kassensatz in Rechnung stellen. Diese Kosten können von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Die Blutabnahme (die Tätigkeit) kann er auch in Rechnung stellen, aber die Laborleistung nicht, die du schon bezahlt hast.

Du solltest in dieser Praxis anrufen und sagen, dass Du die 1.Rechnung nicht bekommen hast und um eine spezifizierte Rechnung bitten ( also mit GOÄ-Ziffer der einzelnen Positionen und dem Steigerungsfaktor ).

Nach den von Dir aufgelisteten Leistungen ist die Rechnung viel zu hoch !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Alexo ...

Ohje, hast Du denn keine Krankenversicherung?!?!

Ich habe den Eindruck, die Ärzte berechnen bei Privaten Versicherungen höhere Preise als bei gesetzlichen Versicherungen....

Tigerkater  29.08.2021, 17:06

Das dürfen sie ja auch bei Privatversicherten ! Sie rechnen nach der GOÄ mit Steigerungsfaktor ab !

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kllaura  30.08.2021, 11:55
@Tigerkater

Der Steigerungsfaktor kenne ich von meinen Eltern von 1-7. Wobei selbst bei Zahnärzten gesetzlich je nach Aufwand (breite Zunge) höher abgerechnet werden darf. Wir fahren gesetzlich sehr gut mit der AOK, die meinen Eltern auch mit vielen Kursen beauftragen für Patienten. Die höhere Abrechnung ist für Ärzte schön, aber die Kurse sind auch in der Entlohnung sehr gut. Dafür müssen die Patienten nicht in Vorlage treten.

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Lexi77  29.08.2021, 17:30
Ich habe den Eindruck, die Ärzte berechnen bei Privaten Versicherungen höhere Preise als bei gesetzlichen Versicherungen.

Das ist ja allgemein bekannt, dass das so ist. Ist kein Geheimnis. Die dürfen bei privat Versicherten den 2,3 fachen Satz abrechnen, manchmal, wenn es besonders kompliziert ist, sogar den 3,5fachen Satz.

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Magda228  13.12.2021, 11:30

2,3 fach ist der normale Faktor (Regelsatz), alles darüber ist erst eine Steigerung.

Die Leistungen im EBM und Bema (bei GKV) sind mittlerweile fast alle deutlich höher vergütet als die in der GOÄ und GOZ!

Der Punktwert im EBM und im Bema wird eigentlich jährlich erhöht und somit steigt die Honorierung der einzelnen Positionen. Die GOZ ist von 2012 und die GOÄ von 1996!!! Das ist sehr traurig, somit hat man häufig selbst mit Faktor 3,5 keine angemessene Vergütung, da alle anderen Preise dennoch steigen.

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