Amtsarzt?

5 Antworten

Du bist verpflichtet, dieser Aufforderung nachzugehen. Nach Lust wird nicht gefragt!

Du beziehst schließlich Geld vom Staat, dieser möchte sichergehen, dass das berechtigt ist!
Der Amtsarzt soll bescheinigen, in wie weit Du arbeitsfähig bist.
Wenn Du wirklich arbeitsunfähig bist, sollte Dir das keine Probleme bereiten.

Natürlich bekommt man dort keine Spritzen und ausziehen ist auch eher unwahrscheinlich!

Der Amtsarzt bescheinigt nur, was du für Aufgaben verrichten kannst. Mein Bekannter hatte nicht mal eine Blutentnahme. Aber ein EKG wurde gemacht. Auch soll festgestellt werden, wie lange du am Tag Einsatzfähig bist. Und mit keinen Bock, als Arbeitsloser würde ich dir den Zahn schon ziehen. Da habe ich einen Angestellten von der Arge auch bekommen. Nichts dazu verdienen wollen, Dann gibt es nur Mindestlohn. Und nach 3 Monaten gehts wieder zum Amt. Im 2. Monat hat er geschafft. Sein Kumpel bekam über 4000€ bei mir. Aber mit deiner Einstellung "kein Bock" kann ich dir garantieren, dass du in der Lohnspirale schnell ganz unten ankommst.

Man will dir Arbeitsangebote machen, dazu gehört dein Gesundheitszustand. Und musst du zur Arge Geld holen, bist du der Allgemeinheit verpflichtet, alles zu tun, dass du raus kommst aus der Situation. Das heißt auch, das zu tun, das man von dir in der Arge verlangt. Und kein Bock, bekämst du von mir gleich die höchst mögliche Sperre.

Naja will nur nicht dahin , weil ich kein bock habe das über mich irgendwas geschrieben wird . Somal die person einen ja nur einmal sieht . Ich weiß doch am besten alles .

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@Jonasjaden187

Der Arzt schreibt nicht einfach irgend etwas. Der Arzt ist ein Mann mit einem Abitur, besser als 1,0 und einem Studium in Medizin und einer Fachausbildung zum Arbeitsmediziner. Glaube mal nur, der kennt sich aus. Aber wenn du Rückenprobleme hast, wird er sicher einen Beruf am Bau nicht empfehlen, dir zu vermitteln. Du sollst einen Beruf bekommen, der zu dir und deinem Körper passt. Darum die Untersuchung. Aber mit Äußerungen "kein Bock" kommst du schnell ins falsche Licht. Ich habe den Vorteil, dass ich neue Mitarbeiter dann gezielt in einem Arbeitsbereich einsetzen kann. Dafür hast du die Untersuchung. Was nutzt es, wenn ein Maurer gesucht wird und du mit deinem Rücken nur die Arbeit der Sekretärin machen kannst. Der Chef wirft dich raus, du stehst bei weiteren Firmen im schlechten Licht und brauchst zumutbare Arbeit. Man will dir nur helfen, dass du das Richtige bekommst. Irgend was schreibt er also sicher nicht. Er steht unter Schweigepflicht und darf nur auf Grund seiner festgestellten Sachen, ohne die Gründe zu nennen Empfehlungen zum Arbeitsumfeld geben. Du bist an Empfehlungen nicht gebunden, da es ein Ärztlicher Rat ist. Die Behörde ist daran gebunden, sie darf dich nicht schädigen.

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@kllaura
Der Arzt ist ein Mann mit einem Abitur, besser als 1,0 und einem Studium in Medizin und einer Fachausbildung zum Arbeitsmediziner. 

Ich glaube, das ist heutzutage Wunschdenken. Zumindest war es das hier bei uns vor 20 Jahren schon. Nach einer dauerhaften unfallbedingten HWS-Schädigung und dadurch Arbeitsunfähigkeit musste ich, da ich verbeamtet war, mehrfach zum Amtsarzt. Dieser war die Inkompetenz in Person, machte Untersuchungen, die er bei dieser Verletzung nie hätte machen dürfen - was letztlich auch zu einer akuten Verschlechterung führte. Hinterher erfuhr ich, dieser Arzt war Gynäkologe und war Amtsarzt geworden, weil er keinen "Bock" mehr auf Krankenhaus oder Praxis hatte... Nachdem ich mich dann beim Landrat über ihn und seine Untersuchungsmethode (mit entsprechenden ärztlichen Befunden über die Verschlechterung nach seiner Untersuchung) beschwert hatte, wurde ich in die Forensik zum Gutachten geschickt, weil man meinte, ich wäre nicht zurechnungsfähig und hätte gar keine Verletzung (dieser Forensiker bestätigte dann aber meine schwere Verletzung und die Erwerbsminderung).

Das ändert natürlich trotzdem nichts an den Pflichten des Fragestellers.

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@Lexi77

Es ist einfach schade, wenn Ärzte ohne richtige Untersuchung falsche Gutachten schreiben. Bei der Post, gegen Geld wurden die Beamten bis 2002 zur Ruhe gesetzt, und mit den 30% weniger Lohn der Beamten holte man Angestellte mit neuen Verträgen, die darauf dann die Abzüge hatten. Die Post dachte, der Bund zahlt. Dann das Gerichtsurteil: Die Post zahlt die Pension und der Staat muss nur garantieren. Da hat man sich in eigene Fleisch geschnitten. Muss die Billigarbeiter zahlen gegen alte Angestellte und die Beamtenpensionen. Und der Postbetriebsarzt machte die Untersuchung nicht, dafür bekam ein privater Arzt sein Geld für die Arbeitsunfähigkeit. Der Betriebsarzt war eine Amtsperson, war dem Staat verpflichtet und seiner Tätigkeit als Arzt. Das war meinem Bekannten passiert und sein Kollege hat nach der Grippe Lerberzirrhose gehabt, die 3 Wochen später dann ausgeheilt war. Heute hat die Post von 60% Beamte bis 2005 noch 2% Beamte beruflich tätig und heute sind es nahe 1%.

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Hab eigentlich kein bock und sehe keinen sinn da dran Was soll ich aber da ?

Ob du bock hast oder nicht ist völlig egal. Was meinst du, wieviel man in seinem Leben machen muss, worauf man keinen Bock hat... Aber da wird nicht nach gefragt. Wirst du vom Amt aufgefordert, musst du dem auch folgen, du hast eine Mitwirkungspflicht! Du willst schließlich auch was von denen (nämlich Geld ohne zu arbeiten).

Was macht man dort ?

Dich untersuchen und deinen Gesundheitszustand feststellen und dokumentieren.

Bekommt man da spritzen ? Oder muss sich ausziehen ?

Spritzen bekommt man eher nicht, es kann aber sein, dass Blut abgenommen wird. Ob man irgendwas ausziehen muss, liegt daran, was untersucht werden soll. Wenn du z.B. Rückenprobleme hast, kann es sein, dass du deinen Oberkörper frei machen musst, bei Knieproblemen auch mal die Hose ausziehen, damit diese Körperstellen dann auch entsprechend beurteilt werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jo ok habe ja nicht gesagt das ich nicht gehe .

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Letztendlich entscheidest Du, welche Untersuchungsarten bei einer Untersuchung durch eines Arzt des seitens des JC beauftragten medizinischen Dienstes für Dich noch akzeptabel sind.

Die Sachbearbeung des JC erhält nur Auskünfte über den Umfang Deiner Einsatzfähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt - jedoch keines Einzelheiten aus den Untersuchungen selbst.

Wenn du den Aufforderungen nicht nachkommst, werden die finanziellen Zuwendung gekürzt oder ausgesetzt.