Schwerstbehindertenausweis bei außergewöhnlichen Kniebeschwerden?

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Für die Beantragung der Feststellung einer Schwerbehinderung zählen nicht die Diagnosen, sondern die Einschränkungen, die du durch diese Erkrankungen hast. Die müsstest du bei einem Antrag detailliert aufführen (z.B. nur kurze Laufstrecken möglich, dauerhafte Schmerzen und dadurch ständige Schmerzmitteleinnahme, Störung des Nachtschlafs o.ä.). Außerdem werden meist nur Beeinträchtigungen anerkannt, deren Ursache nicht (mehr) behebbar ist, z.B. durch OP o.ä, Dann gibt es allenfalls eine Befristung.

Ebenfalls ist dies eine komplizierte fehlstellung gewesen

Das was mal war, zählt nicht mehr, da es ja behoben wurde.

 Würde mir in diesem Fall ein Schwerstbehindertenausweis zustehen

Einen Schwerstbehindertenausweis gibt es nicht, nur einen Schwerbehindertenausweis. ;-) Und den bekommt man auch nur ab einem Grad der Behinderung von 50. Ab einem GdB von 20 bekommst du nur einen Bescheid.

würde es sich lohnen diesen zu beantragen

Einen Antrag stellen kann man natürlich immer, du musst halt nur damit rechnen, dass du - je nach Ausmaß der Einschränkungen - nicht viel bekommst. Sprich am besten vorher mal mit deinen behandelnden Ärzten darüber, denn diese müssten deine Einschränkungen bei einem Antrag ja auch bestätigen (entweder durch Befunde/Berichte, die du mit einreichst, oder sie werden vom Versorgungsamt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten).

Je nach Beruf kann es Sinn machen, auch bei erwartetem niedrigen GdB einen Antrag zu stellen, da man ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung beantragen kann, z.B. um den Erhalt des Jobs zu sichern oder bei einer Neueinstellung Chancen zu haben.

Weitere Infos, auch zum Procedere, findest du z.B. hier: https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis_node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt nicht nur auf die Diagnose an, sondern auf deine wirklichen körperlichen Beeinträchtigungen. Wenn du nur eingeschränkt (kurze Wegstrecken) laufen kannst, oder nicht stehen kannst oder Treppen steigen kannst, lohnt sich ein Antrag zu stellen. Dazu müssen aber ärztliche Befunde und vielleicht ärztliche Untersuchungsergebnisse von Amtsärzte eingereicht werden. Auchist eine zeitliche Begrenzung möglich.

Hallo,

einen Ausweis bekommst du bei mindestens 50% . Alles was darunter bewertet wird nicht. 30% genügen für einen Gleichstellungsantrag. Mein Mann hat gerade einmal 20%....bei ihm wurde neben anderen chronischen Erkrankungen nur das künstliche Kniegelenk, Asthma und Gendefekt im Blut anerkannt mit wie erwähnt 20%.

Vor 4 Wochen hatte er einen Herzinfarkt mit 3 Stents, selbst dieser wird das nicht erhöhen. Laut Auskunft der Rehaklinik, wo er zur Zeit ist, bringen Stents gar nichts. Anders wäre ein Bypass, dieser stand bei ihm zur Debatte, aber dann wurde sich doch für einen 3. Stent entschieden.

Also es ist nicht leicht, aber wenn du möchtest probiere es. Mehr wie eine Ablehnung oder eine geringe Prozentzahl kann es nicht geben.

Liebe Grüße

Mein Bekannter hatte einen Schlaganfall und ist rechtsseitig gelähmt. Er hat nur 40% Behinderung anerkannt bekommen. Das reichte gerade, nur an seiner Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst die Gleichstellung eines Schwerbehinderten zu beantragen. Aber sonst hat er nichts, rechtlich gesehen. Zur kostenlosen Bahnfahrt (nur Nahverkehr) musst du schon 50% haben.

Für geistige Behinderungen gibt es Mehr, als für körperliche Behinderungen. Auch hat Behinderung nichts mit Berufsunfähigkeit zu tun. Schneidet einer sich den Daumen ab, hat er maximal 10% Behinderung. Kann aber nicht mehr Klavierspieler sein. Ist er deswegen psychisch krank, bekommt er 50% oder sogar mehr.

Zur kostenlosen Bahnfahrt (nur Nahverkehr) musst du schon 50% haben.

Stimmt nicht so ganz. Auch mit 50% (die habe ich) hat man nicht automatisch freie Bahnfahrt. Dazu braucht man spezielle Merkzeichen.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Unentgeldliche_Befoerderung/Unentgeldliche_Befoerderung_node.html

Sie können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen, wenn Sie in Ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind und daher einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen tragen:

  • H (Hilflosigkeit)
  • BI (Blindheit)

Folgende Merkzeichen können mit einer Eigenbeteiligung (91 Euro jährlich/46 Euro halbjährlich) Bus und Bahn in Deutschland nutzen:

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • GI (Gehörlosigkeit)

Zusätzlich benötigen Sie:

Eine gültige Wertmarke

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