Konsiliarbericht bei Verlängerung einer Verhaltenstherapie?

2 Antworten

Wenn Du zu dieser Therapie durch Überweisung Deines Hausarztes gekommen ist, ist es eher umgekehrt :

Deine Therapeutin  muss einen Bericht Deinem Hausarzt schreiben mit dem Vermerk, dass eine Verlängerung der Therapie notwendig ist.

Dann müsste Dein Hausarzt  eine erneute Überweisung ausstellen. Evtl. müsste Deine Krankenkasse das noch genehmigen.

Ich bin ohne Überweisung zu ihr gekommen....damals sollte ich auch schon einen Konsiliarbericht bringen (hab ich auch gemacht)...und jetzt zur Verlängerung nochmal.

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@Ich19

Was sollte der Hausarzt denn konsiliarisch beurteilen ?? Der kann das doch überhaupt nicht bewerten.

Ohne Überweisung zu dieser Verhaltenstherapie ?? Jetzt machst Du mich aber neugierig. Was sagt denn Deinen Krankenkasse dazu ???

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@Tigerkater

Er soll die Symptome aufschreiben und sich für die Weiterführung der Therapie aussprechen.

Ich war zuerst bei der Therapeutin und dann beim Hausarzt (zu Therapiebeginn) und dann hat der Arzt mit auch einen Konsiliarbericht gegeben bzw. mich gefragt, warum ich in Therapie möchte und hat dann nen Brief gemacht.

Die Krankenkasse hat dann die ersten 25 Std. schnell bewilligt.

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Um hier mal Licht in das Dunkel des Vorgehens bei einer Psychotherapie-Beantragung zu bringen (hier gibt es ja verschiedenste Meinungen, die aber offensichtlich Fachtkenntnis entbehren):

Ein Konsiliarbericht muss zur Beantragung einer Psychotherapie immer beigefügt werden (es sei denn, der Psychotherapeut ist selbst auch Arzt), aber ausschließlich am Anfang, also beim Erstantrag. Ein Arzt soll v.a. medizinische Kontraindikationen vor Aufnahme der Therapie ausschließen. Das kann formal ein Hausarzt genauso wie jeder Facharzt machen. Für einen Verlängerungsantrag ist normalerweise kein erneuter Konsiliarbericht nötig, denn die Kontraindikation muss nur einmalig ausgeschlossen werden - daran ändert sich ja in der Regel während der Therapie nichts. Ich weiß nicht, ob Deiner Therapeutin das bekannt ist.

Eine Überweisung zum Psychotherapeuten durch einen Arzt ist seit dem Psychotherapeutengesetz 1999 nicht mehr nötig.

Jetzt bin ich ganz verwirrt.

Gestern war ich beim Hausarzt, er braucht einen Vordruck vom Konsiliarbericht und er möchte einen Bericht von der Therapeutin haben. Dann muß ich nochmal zum Gespräch zu ihm kommen.

Was haltet ihr davon?

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@Ich19

Dass Deine Therapeutin einen Vordruck mitgibt, ist tatsächlich normal. Manche Ärzte haben den zwar auch selbst, aber nicht alle. Es wundert mich, dass sie das nicht von vornherein getan hat.

Dass der Hausarzt allerdings einen Bericht von der Therapeutin im Zusammenhang mit dem Konsiliarbericht anfordert, ist eher ungewöhnlich. Vielleicht will er ihn benutzen, um nicht selbst überlegen zu müssen, was er in den Bericht schreibt, sondern dort abzuschreiben. Dann wäre es eine Farce mit Arztstempel. Vielleicht ist er aber auch interessiert an Deiner Therapie und möchte informiert werden, dann finde ich es ein gutes Zeichen. Wenn er Dich überwiesen hätte, hätte er sogar ein Anrecht auf quartalsweise Berichte. Da er das nach Deiner Aussage nicht getan hat, bleibt es eine freiwillige Leistung von Deiner Therapeutin, die man meiner Ansicht nach in kurzer Form schon erbringen kann, wenn es für Dich o.k. ist. Du müsstest sie dazu gegenüber Deinem Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden.

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