erhaltungswürdigen Zahn gezogen - jetzt Rechnung bekommen?
Hallo,
kürzlich wurde mir ein Backenzahn gezogen, welcher noch erhaltungswürdig war (durch eine Wurzelbehandlung), da uich mir diese lange Behandlung nicht zutraute.
Da ich mir unsicher war, ob dies von der gesetzlichen bezahlt wird, da der Zahn ja noch erhaltungswürdig war, fragte ich meinen Zahnarzt. Dieser teilte mir mit, es würde bezahlt, weil eine Wurzelbehandlung nicht immer erfolgreich sei und der Patient daher zw. Extraktion und Wurzelbehandlung wählen kann.
So weit so gut. Der Zahn wurde extrahiert und diese Woche flatterte mir die Rechnung ins Haus. Ich solle die Extraktion zahlen, die gesetzl. käme dafür nicht auf.
Daraufhin rief ich bei meinem Zahnarzt an. Dieser streitet nun ab, dass er mir o.G. mitgeteilt hätte (dass die gesetzl. in diesem Fall die Extraktionskosten trägt)
Ich bin ziemlich fassungslos und verärgert. Wie ist nun vorzugehen und welche Aussage ist richtig. Die damalige von meinem Zahnarzt oder die der Krankenkasse?
vielen dank an dieser Stelle
3 Antworten
Das habe ich noch nie gehört, dass ein Patient eine Extraktion, wegen dieser Begründung, selbst zahlen soll/muss.
Das Ganze macht einen sehr merkwürdigen Eindruck!
In der Regel muss ein Zahnarzt keine Begründung für eine Extraktion abgeben!
sehr hilfreich danke! dann läge der fehler ja bei der krankenkasse
Hallo,
ich würde mich an die die Patientenberatung der Zahnärztekammer im jeweiligen Bundesland wenden.....das weiß ich aber nur durch Recherche über Google. Gebe "Beschwerden über Zahnarzt Rechnung" und die KI liefert schon erste Ergebnisse. Vielleicht findest du dort Hilfe.
Also mir wurden auch schon einige Zähne gezogen, meist waren sie immer den Weißheitszähnen im Weg und habe noch nie eine private Rechnungen erhalten. Wenn er das so sagt, dann muss er sich daran halten. Hast du einen Zeugen, z.B. eine Schwester mit anwesend? Aber sie wird sich nicht gegen ihren Chef stellen....sollte so etwas noch einmal vorkommen, dann lass es dir schriftlich geben. Und normalerweise für jede Behandlung auf privater Basis ein Kostenvorschlag. Du als Patient musst wissen, was es dir im Endeffekt kostet und nicht erst nach! der Behandlung.
Alles Gute und Erfolg, das du nicht zahlen musst.
Liebe Grüße
Eine Extraktion wird von der Kasse bezahlt.
das stimmt. aber nur, wenn der zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft wird
ich dürfte pech haben, weil ich keinen zeugen dafür habe. andererseits habe ich mittlerweile recherchiert, das erbrachte igel leistungen, also leistungen, die der patient zu tragen hat, vorher vom behandelnden arzt schriftl. festgehalten und vom patienten unterschrieben werden müssen. das ist gesetzl. vorgeschrieben. da dies nicht erfolgte, bin ich mittlerweile guter dinge