Ich bin seit mehr als 30 Jahren ehrenamtlicher Betreuer und habe festgestellt, dass die Vorbereitung für die Begutachtung des MDK für den Pflegegrad das wichtigste ist. Fertigen Sie einen Pflegebericht an und schreiben Sie auch die Minuten dafür auf, obwohl man es heute nicht mehr braucht. Aber es ist wichtig, dass Sie vom täglichen rasieren, Tablettenrichtung, Überwachung der Einnahme und viele andere Kleinigkeiten nicht vergessen. Denken Sie daran das Sie vielleicht das Essen gerichtet haben müssten, also das Fleisch kleingeschnitten bekommen müssen, dass das Einholen von Lebensmittel, die Wege zum Arzt mit inbegriffen sein müssen, also die Begleitung zum Arzt, zur Anwendung, in die Apotheke, zum Einkaufen als Zeit mit angerechnet wurde und wird, nur heut zu Tage werden diese Hilfen nicht in Minuten gerechnet, sondern in Leistungen zur Pflege. Ich empfehle Ihnen unter Umständen die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer der AWO, dem VDK aber auch von Politikern, die das noch ehrenamtlich machen, zu kontaktieren und sie bitten, sich einzuarbeiten und beim MDK Termin anwesend zu sein. Diese vergessen nach Einarbeitung am wenigsten bei der Begutachtung. Lassen Sie, wenn Sie dieses nicht wollen, einen Familienangehörigen am MDK Termin beiwohnen, aber er sollte sich in der Sache einarbeiten, Tipps hierfür finden Sie im Internet unter anderem in Pflege.de und anderen. Ein Anwalt tut da nicht not.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer nächsten Begutachtung

Ehrenamtlicher Betreuer in der AWO

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Guten Tag,

Die Pflegesituation sollte sich seit Jahren geändert haben, dies ist nicht geschehen. Familienmitglieder pflegen immer noch für ein Taschengeld ( Pflegegrad II = 345,00 € monatlich ). Der Gedanke der Politik ist an sich nicht schlecht, Pflege Zuhause ist weitaus humanitärer für den Pflegebedürftigen in so manchen Altenheimen / Mehrgenerationenhäuser. Es muss sich allerdings auch jemand aus der Familie finden, der die Pflege ( Körperlich und Seelisch ) übernehmen kann. Bei gleichaltrigen Senioren ist das meist nicht der Fall, so ist das mit einer polnischen Pflegerin ( 24 Std. im 6 wöchigen Wechsel ) schon eine gute Sache, man muss es aber auch bezahlen können. 500,00 € die Woche, die Kosten für die 6 wöchentliche Heimreise der beiden Pflegerinnen / Pfleger muss schließlich auch noch übernommen werden.

Aus Erfahrung als Betreuer kann ich nur vor Personal aus dem Ausland warnen die sich bei Ihnen an der Haustür melden. Gehen Sie nur eine Pflege mit diesen Personen ein, wenn Sie sie aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft empfohlen bekommen, lassen Sie sich bei dieser wöchentlichen Zahlung nur ein, wenn Sie eine Quittung unterschrieben bekommen. Machen Sie Angaben bei der Knappschaft und Versichern Sie die Pflegeperson dort. Will die Pflegerin / Pfleger dazu keine Angaben machen, lassen Sie die Finger von der Person. Achten Sie darauf das die Pflegeperson der deutschen Sprache Herr ist denn schlimm ist es für die zu Pflegenden, wenn sie die Pflegeperson nicht versteht. Auch haben diese nicht die Pflegeausbildung, wie sie von Deutschen Pflegerinnen und Pfleger bekannt ist aber sie sind meist genauso gut und höflich.

Im Großen und Ganzen kann man aber auf in Deutschland niedergelassene Pflegedienste zurückgreifen, die diese Dienste anbieten ( nicht vermitteln ). Erkundigen Sie auch bei der Stiftung Warentest, die Osteuropäische Pflegedienste getestet haben. Schauen Sie sich in der Nachbarschaft um, ob dort schon mal jemand von Osteuropäische Pflegediensten gepflegt wurden und wenn ja, wie Sie an die Personen herankommen. Bedenken Sie ; Der 24 Std. Dienst beinhaltet immer zwei Pflegepersonen, die sich alle 5 - 6 Wochen abwechseln und das diese die Heimfahrt ( einfache Fahrt meist mit Flixbus ) jeweils gezahlt werden muss.

Und denken Sie daran, dass die Pflegeperson auch mal Freizeit hat ( verlängerte Mittagspause oder Einkauf ) es sind keine Leibeigene .

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Auswahl der Pflegepersonen

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Hallo,

ich bin kein Arzt aber selbst betroffen von dem Schmerz, lasse mich aus dem Grunde jedes Jahr neu in der Angiologie untersuchen. Dabei ist nie etwas heraus gekommen. Was man mir aber sagte, ich habe den Ichiasnerv entzündet, denn der schmerze genau so. Ich denke, bei mir könnte das sein denn wenn ich was gegen die Schmerzen mache ( einreiben ) vergeht der Schmerz mit der Zeit.

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Hallo,

Ich möchte den Ärzten nicht ins Handwerk pfuschen aber mir scheint, dass man bei der Arthroskopie nichts schlimmes gefunden hat. So scheint mir auch die Maßnahme der Behandlungsart einsichtig . Eine Anschlussheilbehandlung entfällt dann auch. 

Was Sie tun können, ist Ihren Hausarzt zu bitten, Ihrer Frau eine befristete Pflege zu bescheinigen und das Sie so in den Genuss einer täglichen Hilfe bekommen ( Verhinderungspflege  befristet ). Dies macht natürlich nicht Ihren Einsatz für Ihre Frau wett, Sie werden allerdings bei der Körperpflege Ihrer Frau weites gehend entlastet. Diese vorüber gehende Pflege wird nicht von der Pflegekasse sondern von Ihrer Krankenkasse übernommen. 

Interessant wäre für Sie allerdings die Antwort ; " Was ist bei der Arthroskopie meiner Frau herausgekommen ? Wurde die Knochendichte dabei geprüft und was ist dabei heraus gekommen ? Liegt bei Ihrer Frau evt. eine Osteoporose ( postmenopausale Osteoporose ) vor ?  Diese ist dann nicht heilbar aber verbesserbar, was nicht heißt ; danach werden Operationen für den Patienten einfacher. Lassen Sie Ihren Hausarzt doch mal in der Klinik anfragen, ob eine Knochendichte gemessen wurde und was dabei heraus gekommen ist. Man kann diese Dichte im Krankenhaus prüfen lassen, kostet etwa 35,00 € gegenüber den niedergelassenen mit 70,00 €. 

Stellen Sie auf jeden Fall bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrade, diese haben hierfür einen Vordruck. Mit einem Pflegegrad haben Sie die Möglichkeit einen Pflegedienst z. B. für Morgens zu holen und zu bezahlen ( müssen allerdings noch etwas drauf legen - Ausbildungsbeihilfe und Beschaffung von Betriebsmittel ), ist aber weitestgehend hilfreich. Für diese 125,00 € monatlich, können Sie eine Betreuungshilfe holen, am besten aus Ihrem  Umfeld. 

Sollte sich bei einer Untersuchung der Knochendichte herausstellen oder gestellt haben, dass Ihre Frau Osteoporose hat, ist dies auch linderbar, fragen Sie dazu Ihren Hausarzt  nach Natriumalendronat X 3 H/2O. Diese wird einmal in der Woche eingenommen, man darf sich nur eine gute halbe Stunde danach nicht setzen oder hinlegen.

Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich eine schnelle Besserung nach der Arthroskopie und das sie bald wieder auf den Beinen ist 

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Hallo,

Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, sich beim guten Tag schon zurück zuhalten. Die Gutachter geben Ihnen über Kreuz die Hände und erkennen damit schon Ihre Kraft. Wichtig ist, der oder dem Gutachter wirklich alles zu sagen, was Sie an Erkrankungen und vor allem körperliche Einschränkungen Sie haben. Nach der neuen 5 Stufen Pflege, hat der Gutachter eher auch noch die Pflegestufe nach Unten zu setzen. Eine Hilfe wäre für Sie ( vorausgesetzt Sie haben Internet ) die Website " anhaltspunkte.de ". Hierin können Sie den Vorgang einer Untersuchung erlesen und bekommen so auch einen Eindruck über den Ablauf der Untersuchung, die doch in den meisten Fällen etwa eine Stunde dauert. Nehmen Sie Ihre Pflegehilfe ( Frau / Partner / Verwandte ) zur Seite und erklären Sie gemeinsam mit Ihm / Ihr was Sie alles nicht mehr können. Gezählt wird alles nach Minuten, dabei ist es wichtig, dass es sich dabei um die Zeit geht, die am Körper gebraucht wird. Wer seine Hände z. B. nicht mehr über den Kopf bekommt, kann sich nicht mehr selber kämmen und auch nicht den Rücken waschen. Der Unterkörper können Sie nur waschen, wenn Sie sich noch weit genug nach Vorne beugen können. So in etwa sollten Sie auf Ihre Einschränkung hinweisen. Wie auch ein Vorredner schreibt, bieten Sie dem Gutachter / in nicht noch Kaffee an und kochen den noch, dann ist der Termin schnell vorbei. Sagen Sie dem Gutachter / in, dass bei Ihnen nicht jeder Tag gleich ist, heute geht es mal etwas besser und morgen wieder etwas schlechter. Das weis der Gutachter, wird es für Sie aber nicht automatisch im Bericht mit auflisten. Vergessen Sie nicht, falls Sie noch Tagsüber auf sein können, dass Sie sich nach dem Mittagessen hinlegen, dafür müssen Sie ausgezogen werden und nach dem wieder aufstehen müssen Sie wieder angezogen werden, dass sind alles Minuten, die Ihre Pflegestufenhöhe ausmachen. Die Zeiten ( in Minuten finden Sie ebenfalls in anhaltspunkte. Zögern Sie auch nicht, bei einem in Ihren Augen falsche Zeitberechnung einen Widerspruch einzulegen und einen anderen Gutachter anzufordern. In den meisten Fällen sind dann bei der zweiten Begutachtung auch schon vom Pflegebedürftigen ein Pflegedienst herbei gerufen, die Pflegebedürftigkeit besteht ja, ob eine Pflegestufe vorhanden ist, oder nicht. Diese führen dann ein Pflegetagebuch, dass Sie dem Gutachter vorlegen sollten. Lassen Sie sich von Angehörigen Pflegen, bestellen Sie sich sofort von Ihrer Pflege - bzw. Krankenversicherung ein Pflegetagebuch, in dass Ihr Anverwandter dann wirklich jeden Handgriff für ca. 14 Tage aufführt.

Ich wünsche Ihnen eine gute Hand für die Begutachtung und denken Sie daran, wir sind alle nur Menschen und können Fehler machen, auch die Gutachter. 

Mit freundlichenGrüßen        

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Hallo,

leider musst Du einen erneuten Antrag bei der Krankenkasse stellen. Da wird der med. Dienst der Krankenkassen aktiviert und eine erneute Begutachtung aktiviert. Durch das neue System mit den fünf Pflegestufen soll die Begutachtung erleichtet werden, ist aber nicht so. Als Betreuer habe ich jetzt schon einige Begutachtungen erlebt, die heute ebenso laufen als bei der alten Pflegestufenaufstellungen. Ich kann Dir nur empfehlen, das Pflegetagebuch zu führen und die Krankenkasse um eine erneute Begutachtung zu bitte. Bis der MdK kommt, führe dieses Tagebuch und schreib gesondert alle Auffälligkeiten auf. Wichtig ist da sowohl die Körperpflege als auch der Toilettengang, der Schlaf aber auch der Tagesablauf. Eine gesonderte Aufstellung der vorgenannten Abläufe deuten dem Gutachter die Stärke der Demenz. Nicht jedes Verhalten wird ins Pflegetagebuch geschrieben, weil es einfach vergessen wird. So kann ein Besucher nicht immer gleichermaßen vorsich gehen. Die Veränderung sollte dokumentiert werden. Eine Begutachtung läuft immer nach dem gleichen Chema ab, da es meist ein anderer Gutachter/in ist. Es sind auch meist keine Ärzte sondern Krankenschwestern und Altenpfleger, die in der Kürze der Zeit nicht alles erkennen können. Unter dem Link www.anhaltspunkte.de sind die Erkrankungen, die zur Pflegestufe führen, genauestens aufgeführt und helfen Dir, Dich auf einen Begutachtungstermin einzustellen. Wichtig ist bei den meisten Krankenkassen der Vordruck, den diese gerne an Sie übersenden. Ebenfalls wichtig ist : Das der oder die Betroffene nicht dem Mitarbeiter / in des MdK Kaffee anbietet oder denen zeigt, wie sie sich noch selbst helfen können. Der Zeitaufwand, der für eine höhere Pflegestufe berechnet wird, ist ebenfalls in Anhaltspunkte einsehbar. Wichtig ist auch, dass Sie nicht den Zeitaufwand : Einkäufe oder so berechnen, die Zeitberechnung sollte möglichst dem Aufwand am Körper - der Pflege und dem Bewachen des Patienten errechnet werden. Reinigung der Wohnung oder der Einkauf von Lebensmittel sind da nebensächlich und werden pauschal aufgeführt. Vergessen Sie nicht den Gang zum Arzt oder zum Masseur, die Zeiten werden mitgerechnet und bedürfen keinen Nachweis.

Ich drücke Ihnen die Daumen

M.f.G.

Klausgerd

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Hallo, Ich habe in den Jahren als Ehrenamtlicher Betreuer viele Pflegedienst kennen gelernt, von den Polnischen Pflegediensten ist mir einer ganz besonders aufgefallen. Die sechswöchige Wechselschicht kam bei den zu Pflegenden sehr gut an, so bleiben nur zwei Menschen im Haus, an die sich der zu Pflegende gewöhnen muss. Geleitet wird der Pflegedienst von Kandel aus. Hier der Name dieses polnischen Pflegedienstes " Pflegedienst Seniocare " Tel. 07275/9886680. Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen

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Hallo Roberto11,

Den Antrag auf G und aG auf jeden Fall stellen, wichtig erscheint mir allerdings auch der Buchstabe H, den wer mit dem Rollstuhl unterwegs ist, seinen Rollstuhl nur mit Krücken verlassen kann, hat weitaus mehr Probleme als nur die geringe Gehstrecke. So sollte in jedem Fall im Antrag darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sie so auch nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, da Sie ja kaum noch Ihre Wohnung verlassen können und schon gar nicht alleine. Muskelschwäche bzw. Muskelerkrankungen ( prüfen lassen, ob evtl. eine MS oder eine Fibromyalgie vorliegt ) habe in der Bewertung eine gänzlich andere Bewertungsgrundlage. Schauen Sie unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de welchen Spielraum dort die Gutachter haben. Sollte Ihr Hausarzt eine Untersuchung dahin gehend nicht machen wollen, können Sie das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der Vermutung dieser Erkrankung bitten, diese Untersuchung kostenfrei durchzuführen. Je nach Alter oder Berufstätigkeit, ist dass dann noch einfacher. Für eine evtl. Fibromyalgie kann ich nur die letzte Sendung im NDR Ratgeber Gesundheit. Freundl. Grüße

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Hallo Flieder0705,

Man kann Ihnen keine Passende Antwort auf Ihre Frage geben, es ist allerdings empfehlenswert einem Betreuer alle Vollmachten zu geben. Ich bin selbst seit 1978 Ehrenamtlicher Betreuer und habe auch von vom Gericht bestellte Betreuer als nicht korrekt arbeiten sehen. Ich empfehle Ihnen sich jemanden aus der Familie zu suchen, der Ihnen die Geschäfte abwickelt, sollten Sie da keinen zur Verfügung haben, fragen Sie in Ihrem Wohnort bei der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt, auch hier werden Sie kostenlos beraten und betreut. Wir haben hier im Kreis Neuwied / Rhein damit gute Erfahrungen gemacht. Es sind meist ältere Menschen, die diese Betreuung übernehmen. Geben Sie was Ihre Patientenverfügung anbetrifft, diese nur an einen Notar, der hinterlegt für kleines Geld die Verfügung, die dann immer abrufbar ist. Lassen Sie sich von ihm in das sogenannte Zentrale Vorsorgeregister eintragen und man händigt Ihnen eine Checkkarte aus, die Sie immer bei sich tragen. Hier werden mittlerweile Zentral alle Daten abgerufen , der diese Karte dabei hat. und die Krankenhäuser machen dies, sonst wird es für diese teuer. Unter der E-mail - Adresse www.vorsorgeregister.de oder unter der kostenlosen Hotline 0800 - 35 50 500 erhalten Sie richtig Auskunft.

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Hallo Cicero51,

Schauen Sie unter www.anhaltspunkte.de2008, Hier sind die Spielräume der GdB ersichtlich und diese haben eine große Spanne.

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Hallo Patient71,

Mein Vorschreiber hat Recht, Sie sollten Fachärzte konsultieren und all Ihre Erkrankungen dokumentieren lassen. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen Änderungsantrag zur Höherstufung stellen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Versorgungsamt im Antrag all Ihre Erkrankungen mit und unterschreiben Sie im Änderungsantrag die Einwilligungserklärung, die das Amt berechtig bei all den von Ihnen angegebenen Ärzten, Unterlagen eingesehen werden können. Das Amt zahlt hierfür den Ärzten einen Festbetrag, so dass Sire keine Kosten hierfür haben.

Ja, die höchste Bewertung Ihrer gesamten Erkrankungen ergeben Ihre GdB. Wichtig hierzu ist aber der Spielraum den das Amt, bzw. die für das Amt arbeitende niedergelassenen Ärzte haben. Sehen Sie doch bitte einmal unter dem Link www. anhaltspunkte.de/2008 nach, hier können Sie selbst die Spielräume des Amtes ersehen. Fügen Sie dem Änderungsantrag ein Begleitschreiben bei und dokumentieren so Ihre Lage. Schreiben Sie dort vor allem hinein, welche Strecke Sie gehen können , bis Sie stehen bleiben und rasten müssen. Dies sagt schon viel über Ihren Krankenzustand aus. Insbesondere bei der Beantragung von Merkzeichen wie " G " - " aG " - " H " und " B ".. Geben Sie mit Ihr Asthma bronchiales an und schreien Sie dem Amt ab Sie beim einem Treppenaufgang in ein anderes Stock stehen bleiben müssen. Auch schwere Depressionen schränken das Zurücklegen längerer Strecken stark ein. Dokumentieren Sie, ob Sie beim Zustand starke Depressionen im Haus bleiben müssen oder gar die Wohnung verdunkeln müssen.

Je ausführlicher Sie den Begleitbrief schreiben, je genauer ist die Nachfrage bei den Sie behandelnden Ärzten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verfolgung Ihres Zieles.

Mit freundlichen Grüßen

Klausgerd

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Hallo,

An mir selbst habe ich festgestellt, dass ich ohne Zahnzusatzversorgungsversicherung in einem Jahr schnell mal einige Tausend Euro hätte zahlen müssen um mit 53 Jahren zwei Kronen habe machen lassen müssen. Die meisten Versicherungen, die Ihre Krankenkassen mit anbieten, haben eine Grundversorgung " plus " bis höchstens Kassenzuschussver-doppelung. Das heist nicht, dass Sie die Mehrkosten für eine Anwendung oder einen Zahnersatz ganz bezahlt bekommen. Gute Erfahrungen habe ich mit der Nachfolgeversicherung der ehemaligen Karstadt - Quelle Versicherung gemacht, man hat mich beim Abschluss der Versicherung über das Internet hingewiesen, dass es dreierlei Zahnzusatzversorgungsleistungen abzuschließen gibt, und ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich den vollen ANspruch erst nach 4 Jahren habe. Konnte mir dennoch ab dem ersten Jahr mindestens einmal jährlich die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt machen lassen. Auch bei einer Zahnfüllung ( Porzelan statt Amalgam ) konnte ich im ersten Jahr zurück greifen. Im zweiten Jahr wurde mir schriftlich mitgeteilt, das ich für einen festen Betrag, mir die Zähne versorgen lassen können. Also Zahnversicherung ; ich möchte sie nicht missen.

Eine weitere Zusatzleisten habe ich mir mit der Homöopatischen Behandlung bei meinem Hausarzt gesichert, sind doch gerade die Kosten von den homöopatischen Medikamenten teurer als die Behandlung vom Arzt oder Heilpraktiker.

Ich fühle mich so bei den Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung gut aufgehoben und habe das seit sechs Jahren schon laufen.

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Hallo Littilove,

Ihre Frage ist einfach zu beantworten, Tintendrucker können ohne weiteres neben Ihnen stehen, hier kommt es zu keiner Feinstaubbildung, nutzen Sie entgegen einen Laserdrucker, wird Feinstaub aufgewirbelt und durch die Lüftungsschächte nach außen gewirbelt.

Vor etwa zwei Jahren war, meines Wissen, im hr - Fernsehen ein Bericht über die gesundheitlichen Folgen bei der Nutzung von Laser - Drucker. Hier wurde auf die besonders tückische Art der Feinstaubentwicklung von diesen Druckern. Die Tintenstrahldrucker hingegen waren Feinstaubfrei.

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Hallo Elepsos,

Ganz kann ich meinen Vorschreibern nicht zustimmen. Klar gibt es heutzutage noch die erste Klassefahrt für Behinderte. Dazu lautet es vom LSJV :

Die Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse ; Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG kann der Schwerbehinderte die 1. Wagenklasse mit dem Fahrausweis 2. Klasse benutzen. Dieser NAchteilsausgleich kommt aber nur für Schwerkriegsbeschädigte und NS - Verfolgte mit einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 70 % v. H. in Betracht.

Die gesundheitlichen Vorraussetzungen :

Der Zustand des Beschädigten muss bei Eisenbahnfahrten dessen Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordern. Bei dieser Beurteilung können nur die anerkannten Schädigungsfolgen, nicht aber schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen ( ziviele Behinderungen ) berücksichtigt werden.

Es haben allerdings die Erfahrungen gezeigt, dass bei überfüllten Zügen wie zu Hauptstoßzeiten, Schwerbehinderte bei Geh -, und Stehbehinderten " G " nach Ausweisvorlage die Klasse 1. nutzen dürfen. Mein Rat ; Sprechen Sie unbedingt den Schaffner an und fragen Sie um die Nutzung der 1. Klasse bei Überfüllung.

Mit freundlichen Grüßen

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Vater Pflegefall, Mutter legt sich uneinsichtig auf Pflege zu Hause fest

Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrungen bei folgendem Problem: mein Vater hat einen mittelschweren Schlaganfall erlitten. Nach 8 Wochen hat er zwar insgesamt ordentliche Fortschritte gemacht, aber er ist noch immer dement und wird wohl auf den Rollstuhl angewiesen sein. Nun neigt sich die Zeit in der Rehaklinik dem Ende und weitere Schritte müssen erfolgen. Jetzt sieht die Situation so aus, dass sich meine Mutter nicht bei den Ärzten nach dem Stand der Dinge erkundigt und keine Schritte macht, sich ernsthaft beim Sozialdienst nach Möglichkeiten zu erkundigen. Sie hat sich darauf festgelegt, meinen Vater selbst zu pflegen und denkt noch nicht einmal an einen Umzug in eine geeignete Wohnung nach. Dabei ist der bisherige Wohnsitz wegen des Bades, wegen vieler Stufen, wegen unbefestigter Wege und nicht zuletzt wegen Holzöfen als einziger Heizquelle überhaupt nicht für die Pflege eines dementen Rollstuhlfahrers geeignet. Meine Mutter akzeptiert nur Entscheidungen, die von Amts wegen geschehen, wie z.B. die gerichtlich verfügte Betreuung, die von der Kammer verfügte Schließung des Betriebs meines Vaters usw. Alles andere soll möglichst unverändert bleiben, weil sie die Hoffnung hat, meinen Vater an den notwendigen Entscheidungen beteiligen zu können. Meine Frage: wie kann ich meine Mutter dazu bewegen, die Situation realistisch zu betrachten und die Hilfe und die Meinung von Fachleuten anzunehmen? Haben die Kinder notfalls ein Einspruchsrecht, wenn die Mutter uneinsichtig bleibt? Wenn sich die Situation nicht ändert, wird es meines Erachtens so laufen, dass diese Pflege im alten Haus nach einigen Wochen mit totaler Erschöpfung meiner Mutter und dem Gefühl des Versagens endet. Für Tipps bin ich dankbar.

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Hallo,

genau zu definieren ist die Einschätzung des Problems bei Deiner Mutter nicht, meist bewegt aber die Situation, wenn der zu Pflegende erst mal im Haus ist. An Ihrer Stelle würde ich für meinen Vater einen Behindertenantrag stellen, hierdurch wird oft das Gefühl der körperlichen Einschrenkungen und natürlich zeitlichen Einschränkungen der Betroffene und deren Angehörigen klar ersichtlich, dann fangen die meisten Menschen an zu denken.

Was die Gespräche mit den Sozialdiensten der Kliniken betrifft, so kann ich nur sagen, dass diese oftmals Empfehlungen aussprechen, ohne jemals die Situation vor Ort gesehen zu haben. Ich empfehle Ihnen die Niederlassungen des Pflegestützpunktes in Ihrer Nähe aufzusuchen und dort um Hilfe zu bitten. Diese meist ehemaligen Mitarbeiter einer Pflegekasse oder Sozialbetreuer wie ich, haben lange Jahre Kenntnis im Umgang auch mit Angehörigen von Betroffenen und können diese Überzeugungsarbeit leisten, die Ihnen am Herzen liegen. Diese können auch die häusliche Situation einschätzen und sie können Ihrer Mutter bei der Bewältigung der Anträge auf Pflegestufe und Zuschüsse zur räumlichen Veränderung in Ihrem Elternhaus geben. So zahlt die Pflegeversicherung für erste Maßnahmen auf Antrag hin 2.557,00 € ( Rechnungen müssen vorgelegt werden ) für Türverbreiterungen, Umbauten im Bad und ähnliches. Je nach Bundesland können Sie von der jeweiligen Kreisverwaltung nocheinmal einen Betrag zu einer Umbausumme von mindestens 9.900 € - 10.300 €, einen Betrag von 2.500 € ( nicht Rückzahlbar ). Dies nennt sich Verwaltungsverfahren und gilt sowohl für Umbauten wegen Behinderung als auch als Zuschuss bei der Energieeinspahrung. Des gleichen geht die auch im Bankenverfahren, hierbei wird ein günstiges Baudarlehn vergeben, also ein Teil der Zinsen erlassen.

Für diese also zusammen 5.057 € kann man Zuhause in Eigenleistung schon vieles machen. Hinzu kommen die monatlichen Salärs aus der Pflegeversicherung, wenn Ihre Mutter Ihren Vater Zuhause betreuen und Pflegen will. Nehmen Sie sich allerdings einen Pflegedienst, müssen Sie zu den von der Pflegekasse übenommenen Kosten, noch einiges hinzuzahlen. Sehen Sie dann die täglich aufgewendeten Pflegeminuten eines Pflegedienstes ( z.B. am Morgen 20 Minuten in der Pflegestufe I. für Grundversorgung ), Ist man schnell bereit, die Pflege selbst zu übernehmen. Was derzeit immer häufiger aufkommt, ist der Polnische Pflegedienst, der für etwa 1.000 € monatlich zuzüglich Kost und Logie sowie im 6 wöchigen Turnus die Heimreise der pflegenden Person ( sind meistens 2 Pflegehelfer, die sich alle 6 Wochen abwechseln ) also die Bezin bzw. Bahnkosten. Gerade im Bereich Mittelrhein hat sich diese Pflegeart vervielfacht. Meistens sind es Angehörige, die Ganztags arbeiten gehen und sich diese Art der Pflege leisten, damit die zu pflegende Person ganztägig ( 24 Stunden ) abgesichert ist.

Ich habe von vielen die Begeisterung erfahren, die diese Pflegekräfte seit längerer Zeit beschäftigen, so kann ich auch diese Art der Pflege nur empfhelen.

Lassen Sie sich bitte nicht von den vielen Meinungen zur Unterbringung in Senioren-heimen verleiten, diese haben immer den Nachgeschmack des Eingesperrt seins, der zu Pflegende. Auch wenn Menschen Demenz haben, sind sie ein Teil unserer Gesellschaft und ein Teil unserer Familien, um die siche Vielerorts auch Gruppierungen wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, und ähnliche Vereinigungungen wöchentlich mit Demenz-nachmittagen mit ihren Angehörigen kümmern. Oftmals werden diese in behindertengerechten Fahrzeugen für kleines Geld abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Sie können zusätzlich zu dem Pflegegeld ein zusätzliches Betreuungsgeld bei den Pflegekassen beantragen, so können damit auch die Nachmittage bezahlt werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter, eine glückliche Hand für die weitere zukunft mit einem behinderten Menschen

Mit den besten Wünschen

Klausgerd

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Hallo Schaalsy,

Ich weis nicht, welchen Zweck Sie mit der Höhe der Schwerbehinderung verfolgen, fest steht, die GdB wird nur noch in einer Höhe vergeben und zwar die am höchste der zu bewertenden Erkrankungen. Haben Sie z.B. Diabetes mit 40 % und einen Bandscheibenprolaps der mit 30 % zu bewerten ist, erhalten Sie dennosch nur die 40 %. Dies hat man vor einigen Jahren verändert, da man zu viele Ausweise austellen musste.

Empfehlenswert für Ihren Fall wäre hier ine Neuaufnahme des Falles mittels Änderungsantrag in dem Sie die vergessene Erkrankung gesondert als neue Erkrankung aufführen und den Verlauf schildern. Tragen Sie hierzu die genauen Zeiten ein und geben Sie in einem gesonderten Anschreiben dies nochmals zu Protokoll. ( Vergessen im Bescheid vom ). Ein Widerspruch gegen einen Bescheid, ist die letzte Möglichkeit vor einem Verfahren vor dem Sozialgericht, da beginnen die Kosten. Nach einer Ablehnung oder unveränderten Änderungsbescheid, haben Sie dann immernoch eine möglichkeit des Widerspruchs vor einem Verfahren vor dem Sozialgericht.

Ich kenne nicht Ihre anderen Erkrankungen, sie müssen schwerwiegend sein, sonst bekämen Sie keine 80 % GdB. Sollte diese GdB auf eine Bewegungseinschränkung bezogen sein, wäre es sinvoll ein Merkzeichen z. B. " G " mit zubeantragen. Dieses Merkzeichen vergünstigt Ihnen dann die Autosteuer um die Hälfte, oder Sie nehmen sich eine Wertmarke zum Fahren mit Bus und Bahn der Regionalstrecken für einen jährlichen Vorausbeitrag den Sie an das Versorgungsamt ( oder Amt für soziale Angelegenheiten ) zahlen.

Achten Sie aber bei Ihren bereits 80 % bei der Einkommenssteuererklärung, dass Sie neben dem Freibetrag für die 80 % nochmals 3000,00 Km bzw. 900,00 € zusätzlich ohne Nachweis bei der Steuererklärungen aufführen können. Ich empfehle Ihnen die Internetseite www.anhaltspunkte.de/2008 hierin ersehen Sie die möglichkeit der Bewertungen einzelner Erkrankungen, aber auch dessen Spielraum der Gutachter, mit der sie die Erkrankungen bewerten können.

Mit freundlichen Grüßen

Klausgerd

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Hallo Leuchte,

Ein wenig mehr möchte ich Dir schon hier aufführen als mein Vorschreiber. Ein Schwerbeindertenausweis bekommt man nur, wenn man wirklich auch eine Behinderung hat. Hierfür sind ärztlich Unterlagen unbedingt von Nöten. Diese Unterlagen werden meist an Fachärzte in der Umgebung vom Versorgungsamt gegeben, die dann Deine Erkrankung bewerten. Hierzu findest Du in " www.anhaltspunkte.de " die Höhe der Bewertungen der einzelnen Erkrankungen. Hierzu nutzt der Gutachter den Spielraum der zu vergebenden GdB mit oder ohne Merkzeichen.

Die Merkzeichen stehen für folgende Behinderungen :

" G " - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit,

          Autosteuerhalbierung / Freibeträge bei Lohnsteuer / mit Zuzahlung von 
          72 € pro Jahr, Freifahrten mit Bus und Bahn,

" aG " - Außergewöhnlich Gehbehindert,

          Voller Autosteuererlass / oder Freifahrt mit Bus und Bahn ohne Zuzahlung
          hoher Steuerlicher Freibetrag / zusätzlich 3000 KM Kilometergeld ( 900,00 €
          zusätzlicher Freibetrag ) / Parkerleichterungen

" B " - Notwendigkeit ständiger Bekleitung,

         Begleitperson fährt ebenso kostenlos, 

" H " - Hilflosigkeit,

        Steuerleischterung / Freifahrten wie aG  oder Steuererlass des eigenen KFZ

" Bl " - Blindheit

        Steuerliche Vergünstigen - Steuerfreibeträge / Freifahrten mit Bus und Bahn /

        Parkerleichterungen,

" Gl " - Gehörlos,

        hoher Steuerfreibetrag / evtl. Blindengeld bei den Stadt und Kreisverwaltung /

        Freifahrt KFZ - Steuerbefreiung,

" RF " Befreiung der Rundfunk und Fernsehgebühren / Telefongebührenverringerung /

      Vergünstigung öfentlicher Veranstaltungen,

1.Kl. Nur für Schwerkriegsgeschädigte / NS - Verfolgte

     1. Klassefahrt mit der Bahn ab 70 %

40 % Schwerbehinderung

      Steuerliche Vergünstigung ( Freibetrag ) und Sicherung des Arbeitsplatzes durch 

     Antrag auf Gleichstellung bei der Arbeitsagentur,

Es ist gernicht so einfach, eine angemessene GdB ( Prozente für die Schwerbehinderung ) zu bekommen. Wichtig hierbei alle Unterlagen des Hausarztes mitsenden, dann geht es je nach Amt für soziale Angelegenheiten oder versorgungsamt bedeuten schneller. Ansonsten muss man mit einer Warte bzw. Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten rechnen. Im übrigen ist es wichtig, Krankenunterlagen, ärztliche Berichte vom Versorgungsamt beschaffen zu lassen, die zahlen dann auch die Kosten für die Beschaffung ärztlicher Berichte , andernfalls zahlt man die selbst. Erfahrungen haben ergeben, dass Organisationen wie AWO, VDK und andere, die Unterlagen selbst nicht anfordern, hier müssen Sie jeden einzelnen Bericht oder Gutachten selbst zahlen müssen.

Zu empfehlen ist, bei der Stadt - oder Kreisverwaltung den Versicherungsältesten anzusprechen, diese sind meist Firm in der Beantragung der Schwerbehinderung und kostenlos.

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Hallo,

leider kenne ich Ihr Alter nicht um eine Immunkur zu bejahen oder nicht, erkennbar am eigenen Körper habe ich auch die Kur mit Echinacea durchgeführt. und dabei festgestellt, dass eine Wirkung wie ich sie mir versprochen habe, nicht eingetreten ist. Klar hatte ich den Eindruck nach der dritten Woche der Kur, dass ich weniger anfällig bin.

Ich habe mich die letzten beiden Jahre intensiv mit der Wirkung dieser Mittel beschäftigt und die verschiedensten Mittel eingenommen, dabei aber festgestellt, dass bei der Einnahme von Medikamenten die ich täglich verwenden muss, ( ich spreche hier von IBU, Diclo und anderen besonders Opioide Schmerzmittel ), die Wirkung zur Immunschwächebekämpfung fast vollständig nachgelassen haben. Selbst bei einer ausgiebig Vitaminreichen Ernährung, hat das Immunsystem schnell versagt.

Auch erkennbar ist dies bei Diabetes ( bei mir Diab mell Typ II ) , hier werden viele Vitamine und Mineralien täglich durch Wasser lassen und Schwitzen ausgeschwemmt , deren Neuaufnahme ungeahnte Mengen verschlingen. Leider gibt es für den Verlust dieser Lebenswichtigen Spuren und deren erneuten Anpassung Mittels Medikamente keine sicheren Erforschungen.

Bekannt ist, dass fast jede Pharma - Firma ein Mittel für den Immunhaushalt ( Sporen - Mineralien und Vitamine ) in ihrem Programm hat, als wirksam können diese den Zusatz zu Nahrungsmittel nicht bezeichnen. ( Nahrungsergänzungsmittel ).

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Hallo und guten Tag,

Es ist erschreckend was so manche zu einem ernsten Thema hier schreiben, ich kann da nur hoffen, dass der 0815User sich nicht an die empfohlen Ratschläge hält.

Zum Thema :

Demenz ist eine schleichende Erkrankung, deren Früherkennung unbedingt wichtig ist, die Erkrankung kann früh erkannt Heutzutage fast zu völligem Stillstand kommen, wenn sie medizinisch begleitet behandelt wird. Es ist egal in welchem Alter sich Ihr Aaverwandter befindet, suchen Sie einen Facharzt auf und teilen Sie ihm Ihre Vermutung unbedingt mit. Dort wird man eine Einstufung wagen und Ihnen Ratschläge geben, wie und was Sie tun müssen, um den Krankenverlauf zu stoppen. Ganz wichtig ist, die Menschen nicht alleine zulassen. Hierfür haben viele Ortsvereine der AWO, des Caritasverbandes aber auch Gesprächsgruppen, Nachmittage für Demenzkranke und ihren Angehörigen eröffnet um ein oder zweimal die Woche Anverwandte zu entlassten, aber auch einzelne Erkrankte wieder etwas zu öffnen als anderen Menschen gegenüber Vertrauen zu schaffen. Demenz ist, und das habe ich dutzendfach als Betreuer erlebt, ein Zurückziehen des Menschen gegenüber anderer Menschen, Freunden und auch Familienmitglieder. Demenz kann aber auch bedeuten, dem Betroffenen zu viel Freiheit zu geben, dass er irgendwann einfach nicht mehr nach Hause findet, also eine Erkrankung mit Tücken.

Für die Betreuung bei den oben genannten Organisationen kann ab dem 01.01.2013 unteranderem bei der Pflegekasse ein Betreuungsgeld bis zu 200,00 € monatl.beantragt werden. Scheuen Sie es nicht, auch Ihren Angehörigen von der Pflegeversicherung mit dem MdK in eine Pflegestufe einzuordnen, Sie erhalten hier durch unter Umständen ein Pflegegeld.

Wichtig ist ; Setzen Sie sich mit der Pflegekasse Ihres Vaters in Verbindung und stellen Sie dort Ihre Anträge. Die Pflegekassen sind gehalten, Ihnen bei der Erstellung des Antrages zu helfen.

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Hallo,

Ich verstehe nicht, dass man Ihnen die Hämorieden operiert hat, meine Erfahrung zeigt mir, dass die Verödung von Hämorieden der leichtere Weg der Entfernung ist. Hierbei wird nach dem Absaugen des Sekrets ein Mittel zur Verödung eingespritzt. Dieser Vorgang wird dreimal wiederholt und damit ist die Sache eigentlich gegessen. Fazit : Weniger Schmerzen weniger unangenehm und ebenfalls wirksam.

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