Kann ich meinen Alten KO verklagen?

Emelina  03.04.2023, 05:34
Mit dem Vorwurf habe ich mich an meine Kieferorthopädin gewendet

Was genau hast du der KO am Telefon gesagt?

Juna18 
Fragesteller
 03.04.2023, 12:05

Ich hatte einmal vorsichtig nachgefragt wie das kommt, dass ich jetzt doch die Lose bekommen habe und nicht direkt die Retainer. Ich habe das dann mit dem Zahnarzt erwähnt.

1 Antwort

Also vorab, aus der Ferne ist das natürlich kaum zu beantworten! Zumal man weder Dich kennt, noch Deinen Kiefer, noch das Resultat Deiner Zähne bei Entfernung der Brackets.

Es gibt durchaus Fälle, bei denen man nach der Entfernung der Brackets besser mit einer losen Zahnspange weitermacht, als direkt mit einem Retainer.
Warum? Weil der Retainer niemals die Zähne und den Kiefer so stabil in der Position halten kann, wie eine lose Zahnspange.
Ein Retainer sorgt dafür , dass sich die Frontzähne von Dreier bis Dreier halten. Aber dem Vierer sind die Zähne frei.
Wenn der Kieferorthopäde gesehen hat, dass Dein Kiefer noch ein Problem darstellen könnte, ist der Weg über eine lose Zahnspange der Richtige.

Da es zu diesem Termin nicht kam, der Grund ist egal (Du hättest für eine Terminvereinbarung auch vorbei gehen können, wenn sie telefonisch nicht erreichbar sind) trägst Du eine Teilschuld. Du hättest nach Deiner Corona Erkrankung unmittelbar einer Termin für die Folgebehandlung vereinbaren müssen!!! Denn, gerade zu Anfang verschieben sich die Zähne noch sehr schnell!!!

Ein normaler Zahnarzt oder auch ein Kieferchirurg ist kein Facharzt für eine kieferorthopädische Behandlung!!!

Ihm hättest Du nicht vertrauen sollen!

Wie Du Deinem behandelnden Kieferorthopäden die Aussage Deines Zahnarztes vorgetragen hast, kann ich natürlich auch nicht beurteilen! War es schroff, hätte ich als behandelnder Arzt auch gedacht, soll sie doch machen, was sie möchte! Nicht mit mir!

Wie Du siehst, kann man, ohne die genauen Hergänge nicht beurteilen, wer was falsch gemacht hat!
Ein Grund den KFO zu verklagen, ist es sicherlich eher nicht! Der KFO wird über alles genau „Buch geführt“ haben, er wird es also in Deiner Patientenakte genau dokumentiert haben.

Die einzige Möglichkeit ist, den alten Kieferorthopäden aufzusuchen und versuchen es zu klären oder eine erneute Behandlung privat zu bezahlen!

Juna18 
Fragesteller
 03.04.2023, 12:04

Hallo erstmal und danke für deine Antwort. Ich habe es meinen Kieferorthopäden ganz normal erklärt, worauf ich abgewimmelt wurde. Was man bedenken muss ist, dass ich umgezogen bin womit der Arzt 3h entfernt war und ich dadurch nicht mal eben dahin fahren kann für eine Termin Vereinbarung und das wussten sie. Ich habe schon öfter jetzt im letzten Jahr von Freunden gehört, dass denen das selbe passiert ist wie mir, dass sie erst den Retainer bekommen sollten aber doch dann die Lose bekommen haben. Eine von den Bekannten war somit bei einen anderen KO und der hatte bestätigt, was Sache ist, dass der eine nur noch mehr Geld machen möchte. Ich habe 800€ für die Lose ausgegeben die nicht mal richtig gepasst hat. Auf meine Anmerkung die passt My die fällt raus wurde ich auch abgewimmelt und mir wurde gesagt, dass es sich nur so anfüllt das wird schon mit der Zeit ( die Zahnspange saß viel zu lose) zumal hatte ich einen sehr starken überbisse, der jetzt einen „schrägen Kiefer“ was mich echt einschränkt. Dadurch habe ich regelmäßig Ohrenschmerzen, ein knacken im Kiefer und Probleme diesen komplett zu öffnen. Das beeinträchtig einen schon etwas.
Diese ganzen Probleme hatte ich davor noch nicht, ich hatte zwar diesen starken überbiss, hatte aber sonst nie Probleme.

0
Charlie69  03.04.2023, 12:37
@Juna18

Ich möchte auch nicht verneinen, dass es natürlich auch einfach schlechte Kieferorthopäden gibt!
Rufe mal bei Deiner Krankenkasse an und schildere Deinen Fall! Die Krankenkasse kann Akteneinsicht verlangen einen Gutachter beauftragen, was in Deinem Fall, für Dich positiv ausgehen könnte!
Denn wenn der Gutachter feststellen würde, dass es sich um einen Behandlungsfehler des Kieferorthopäden handeln sollte, würden sie Dir, wahrscheinlich, zumindest die Zweit-Behandlung bezahlen.

3