Rezept erhalten aber Krankenkassenkarte nicht im Quartal vorbeigebracht, was blüht mir nun?
Hallo,
ich bekomme von meinem Arzt immer ein bestimmtes Medikament verschrieben.
Ohne groß nachdenken, habe ich ihm angerufen dass es leer ist und ich wieder ein neues Rezept brauche (ist rosa, oben links gebührenpflichtig angekreuzt, ksotet mich üblicherweise 5 Euro zuzahlung oder so).
War nun heute bei ihm und wollte es holen.
Gab es mir auch mit, teilte mir aber mit dass er noch die krankenkassekarte braucht.
Kein problem, bringe ich ihm noch.
Erst zuhause fiel mir dann ein großes Problem auf:
ich hatte vor einer Weile einer Bekannten, die in eienr anderen Stadt wohnt, meine Krnakenkassenkarte mitgegeben.
Ein Doktor in der Stadt, bei dem ich vor einer Weile behandelt wurde, meinte er hätte die Karte noch nciht gehabt.
Darum gab ich sie meinem bekannten mit damit der es dort durchziehen lassen kann für mich.
Faktishc sitze ich nun gerade hier ohne Krankenkassenkarte und müsste sie bei dem Arzt, der mir heute das Rezept mitgegeben hat, vorzeigen bis Ende Dezember/ende Quartal.
Nur weiß ich nicht ob ich jene Bekannte mit der Karte noch vor Weihnachten/Neujahr noch mal wiedersehe und die Karte zurück erhalte, geschweigedenn ob der Doktor dann noch aufhat um ihm die Karte zu bringen.
Jetzt bin ich etwas überfragt und habe Angst dass ich dann im Januar eine Rechnung von dem bekomme, weil ich ihm nicht mehr im selben Quartal die karte gebracht habe.
was kann ich da nur tun?
Ich bin ja krankenversichert, habe nur nicht die Karte vefügbar damit er es prüfen und abrechnen kann.
Oder sollte ich lieber das Medikament nicht holen, würde er dann womöglich keine Rechnung schicken? :-/
Achja, bin gesetzlich versichert.
7 Antworten
Entweder die Bekannte sieht zu, Dir die Karte umgehend zurückzugeben.. ggf. per Einschreiben als Brief.
Oder Du rufst bei Deiner Kasse an, erklärst das Dilemma. (kannst ja sagen, Du hast die bei ihr vergessen, nicht, Du gibst die bewusst wem anders mit).
Dann können sie eine Versicherungsbestätigung an den Arzt schicken.
Ich würde letzteres machen.
bzw. werde ich in der apotheke nicht vielleicht auch nach der krankenkassenkarte gefragt?
Die Versicherungsbestätigung ist so gut wie der alte Krankenschein. Der Arzt kann damit abrechnen. Allerdings gilt das nicht als die vorgeschriebene Onlineübermittlung, der Arzt muss für diese Ersatzabrechnung eine Gebühr zahlen.
Die Apotheke fragt nicht nach der Versichertenkarte.
Ich wiederhole nochmal:
Frag. Die. Kasse.
Was ist so schwer daran, das zu verstehen?
Und wo lebst Du, dass eine Apotheke nach der Karte fragt? Völlig realitätsfern.
Hallo,
bei der Krankenkasse anrufen und die eigene Versichertennummer und die Daten des Arztes (inkl. Faxnr.) durchgeben. Dann faxt die Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung an die Arztpraxis. Mit dieser Bescheinigung kann der Arzt wie mit der Karte abrechnen.
Gruß
RHW
Du lässt dir die Karte per Post schicken.
Der Arzt muss seine Quartalsabrechnung bis zum 10. Januar online an die Kassenärztliche Vereinigung schicken. Bis dahin kann er die Karte noch rückwirkend für dieses Quartal einlesen.
Für das Ausstellen des Rezepts kann der Arzt eine ä1 abrechnen. Bezahlst du das privat, sind das etwa 10 Euro.
Per Einwurf-Einschreiben zuschicken lassen, rufe den Arzt an und erkundige dich wann im Dezember der letzte Tag Sprechstunde ist.
Warum hast Du nicht längst versucht Deinen Freund zu kontaktieren? ... Das wäre ja mal das einzig logische bzw. kann sich mit einem Telefonat Das Ganze schon klären. Er schickt Dir die Karte und die Sache ist erledigt!
Wenn Du Deinen Freund nicht erreichen solltest, würde ich an Deiner Stelle mal bei der Krankenkasse anfragen bzw. den Sachverhalt darlegen ... die werden Dir dann schon helfen können!
Reicht denn letzteres damit der arzt mit denen abrechnen kann?