Arzt will Krankenkassenkarte für Telefonauskunft -- Legitim?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist wohl zulässig..

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

http://www.e-bis.de/goae/Goae00000019.html#1

RHWWW  04.07.2013, 09:32

Die Antwort bezieht sich nur auf Privatpatienten -> GOÄ

Die Frage bezieht sich aber auf Kassenabrechnungen.

Natürlich ist das zulässig - es kann die Auskunft abrechnen - dazu benötigt er Deine Karte; solltest Du die Karte nicht vorbeibringen, kann es sein, daß Du eine Privatrechnung erhälst.

Ist mir auch schon passiert. Und nur über die Auskunft dass die Blutwerte in Ordnung sind weil gerade ein neues Quartal angefangen hatte.

Das zählt wahrscheinlich als Beratung, also musst Du die Karte herzeigen. Sonst ruf mal die Krankenkasse an, wenn Du unsicher bist.

Ruf doch deine Krankenkasse an und frag nach, dann bist du auf der ganz sicheren Seite!