Krankenkassenkarte wurde im Quartal nicht eingelesen, was nun?

5 Antworten

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Der Fehler liegt doch hier ganz eindeutig bei der Psychologin. Was kannst du dafür, wenn diese die Krankenkarte beim Termin nicht verlangt hat.

Du solltest eine Privatrechnung nicht bezahlen und auf eine Abrechnung mit der GKV bestehen.

Theoretisch kannst du im ersten Moment nichts tun, zahle und verlange von der Kasse das Geld zurück ist zwar mehr Arbeit deinerseits aber sinnvoller sad es als Mahnung kommt du mehr oben drauf zahlen musst und es mehr Ärger gibt.

Thiahen 
Fragesteller
 03.07.2017, 11:53

Zahlen ist so einfach gesagt. Ich möchte nicht wissen wie viele hundert Euro das sind. 

frissdichselbst  03.07.2017, 13:15
@Thiahen

3 Sitzungen plus Abschlussgespräch? Kommt drauf an, eine Stunde kann bis zu 120 Euro kosten, meistens glaub ich jedoch weniger. 

Youareme  03.07.2017, 13:49

Tja, ich hatte das häufiger und deswegen Rate ich das. Na ja wenn ihr nicht genug Geld habt dann weiss ich nicht. Musste mal ne Rechnung vor bezahlen u Depression bei der Krankenkasse Nachhinein einreichen, weil die es nicht direkt da eingereicht haben.
Glaub war ca. um die 10'000 CHF und das ist in Euros auch nicht unbedingt weniger.

Nun ja, es gibt keine Schuld.

Deine Tochter hätte die Karte auch allein vorlegen können, wenn sie sie dabei hatte und schon alt genug ist, selbst dorthin zu fahren.

Du hättest sie erinnern können, daran zu denken, die Assistentin hätte dran denken können, die Therapeutin wohl weniger, die kümmert sich um die Psyche deiner Tochter, nicht um den administrativen Kram.

Nun gilt es Schadensbegrenzung zu machen, ruf die Krankenkasse an, schildere den Sachverhalt und frag, wie du verfahren sollst. Evtl. kannst du die Rechnung mit einer Abtretungserklärung an die Krankenkasse zur Bezahlung weitergeben.

Hat die Therapeutin, weil es jetzt eine Privatrechnung werden wird, einen höheren Stundensatz veranschlagt, als den Kassensatz, dann wirst du auf dem Mehrkosten sitzen bleiben.

Da würde auch keine Klage helfen. Gern kannst du dich beim zuständigen Berufsverband der Dame beschweren- aber s.o.

 

Thiahen 
Fragesteller
 05.10.2017, 16:25

Naja, was das Alter angeht... ne 7jährige kann auch alleine zu der Therapeutin um die Ecke gehen, während sie 14jährige zur Therapeutin in die Nachbarstadt fahren kann. Nur weil sie es alleine kann, sagte dass noch nicht aus, für was sie alles alt genug ist. 

Ich habe jeden Tag daran gedacht, in dem ich darauf geachtet habe, das meine Tochter immer die Karte dabei hat, da die Therapeutin diese irgendwie immer mal wieder für was haben musste am Anfang. Dadurch weiß die Therapeutin auch, dass sie immer dabei ist. 

Diese Therapeutin hat keine Assistentin, sie macht alles selber. 

Hat sich aber alles geklärt, ich musste keine Kosten tragen obwohl die Karte zu spät eingescannt wurde, da die Krankenkasse den Fehler bei der Therapeutin sah. 

Grundsätzlich ist es zulässig, erbrachte ärztliche / psychotherapeutische Leistungen privat nach GOÄ/GOP in Rechnung zu stellen, wenn die Krankenkasse die Kosten für die erbrachten Leistungen nicht übernimmt. Gerade das Einlesen der eGK bei fortlaufender Behandlung zu Beginn des Quartals ist dazu notwendig.

Grundsätzlich ist jeder Versicherte verpflichtet, vor Beginn der Behandlung seine Chipkarte vorzulegen. Fehlt die Karte oder ist sie ungültig, muss er den Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen erbringen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arzt für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. 

Schon mal mit der Krankenkasse gesprochen? Geh doch in die Offensive und spreche mit denen, die es bezahlen sollen, anstatt hier im Internet herumzustochern.

Die Krankenkasse wird euch dann schon sagen, wie sie es gern hätte, damit alles passt.

Thiahen 
Fragesteller
 05.10.2017, 16:27

Ich muss zwei Städte weiter zu einer Stelle meiner Krankenkasse mit den ÖVM, was ich erst erst ein paar Tage später konnte. Sich vorher im Internet schon mal zu informieren schadet doch nicht. 

nersd  05.10.2017, 16:31
@Thiahen

Ähm....Telefon gibt es bei euch nicht?

Es schadet zwar nicht, aber in der Hälfte der Zeit, die du dafür hier aufwendest, hättest du mit der Krankenkasse telefonieren und die Lösung des Problems abschließen können ;)