Krankenkassenkarte zu spät beim Arzt abgegeben - was nun?

7 Antworten

Der Privatpatient bekommt eine Rechnung , 2,8 x teurer als die Kasse .

Yentl51  27.03.2015, 16:03

Ja, und er Kassenpatient kann seine Versichertenkarte noch während des gesamten laufenden Monats abgeben. Eigentlich spricht nicht mal was dagegen, das innerhalb des Quartals zu machen.

sneferu  28.03.2015, 00:19
@Yentl51

Das ist falsch. Kein Kassenpatient hat ein Anrecht darauf, seinen Versicherungsausweis nachträglich vorlegen zu dürfen. Die Versicherungsbestimmungen der GKV besagen, dass der Kassenpatient den Versicherungsausweis vor der Behandlung vorlegen muss. Alles andere ist Goodwill des Arztes, mit dem er eigentlich gegen die Vertragsbestimmungen verstößt.

Yentl51  28.03.2015, 08:11
@sneferu

Nein, das ist nicht falsch. Die Arztpraxen rechnen nicht sofort nach Behandlung ab sondern auch nur monatlich bis quartalsweise. Und die haben kein Interesse daran, Patienten zu bestrafen. Man kann seine Karte ohne weiteres noch während des laufenden Monats abgeben, habe ich schon ganz oft gemacht.

sneferu  28.03.2015, 09:37
@Yentl51

Liebe/r yentl51,

die Pflicht, dass ein Kassenpatient den Versicherungsausweis VOR der Behandlung vorzulegen hat, und der Arzt die zeitgerechte Vorlage auch verlangen muss, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen der Kassen sowie den Rahmenverträgen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Lies einfach dort nach, dann wirst du ein wenig schlauer.
Wenn ein Arzt also verlangt, dass der Patient die ECard vor der Behandlung vorlegt (einmal pro Quartal genügt übrigens), dann hat das auch gar nichts damit zu tun, Patienten "bestrafen" zu wollen, sondern damit, dass kein Arzt kostenlos arbeiten will. Die meisten Ärzte dürften bereits die Erfahrung gemacht haben, die nachzureichende Karte nicht oder erst nach langen Telefonaten der Arzthelferinnen zu bekommen.

Allein die Tatsache, dass viele Ärzte das Nachreichen der Karte trotzdem auf eigenes Risiko akzeptieren und dass du das auch schon erlebt hast, lässt deine Behauptung, Kassenpatienten könnten die Karte bis zum Monatsende nachreichen, nicht wahr werden.

Kassenärzte rechnen übrigens ausschließlich quartalsweise ab.

Beste Grüße!

sneferu
(Kassenarzt)

Yentl51  29.03.2015, 09:56
@sneferu

Lieber sneferu, dass sie Pflicht besteht, die Karte vor der Behandlung vorzulegen, habe ich nie bestritten. Wenn es denn aber nicht passiert und die Praxis sich darauf einlässt, dass die Karte nachträglich abgeheben werden kann, kommt es nicht auf ein paar Tage an. Denn sobald die Karte da ist, ist ja schließlich alles gut, solange die Quartalsabrechnung nicht in der Zwischenzeit gemacht werden musste. Wichtig ist, dass die Karte da ist, bevor abgerechnet wird. Und wenn dann der Arzt nicht einfach normal abrechnen lässt, sondern dem Kassenpatienten eine Rechnung für Privatleistungen stellt, ist das zwar die Entscheidung des Arztes, aber das ist dann eine Bestrafung, weil es unnötig ist. Bei Wiederholungstätern finde ich das durchaus angebracht, und Verständnis habe ich auch, wenn eine Praxis sich von vorneherein gar nicht darauf einlässt, wenn sie es aber tut, der Patient dafür bekannt ist, normalerweise völlig zuverlässig zu sein,  spielt es überhaupt keine Rolle, wann vor der Abrechnung denn wirklich die Karte eintrudelt. Denn der Arzt musste schließlich nicht kostenlos arbeiten. Der Fragesteller macht ja auch klar, dass er die Karte abgeben will. Und ob das nun noch an dem Freitag oder erst am Montag oder Dienstag stattfindet, ist völlig egal, so lange die Abrechnung nciht vorgenommen wurde.

sneferu  30.03.2015, 19:08
@Yentl51

"Wenn es denn aber nicht passiert und die Praxis sich darauf einlässt, dass die Karte nachträglich abgeheben werden kann, kommt es nicht auf ein paar Tage an."

Das entscheidet einzig und alleine der Arzt - und sonst niemand. Wenn der Arzt einen Termin setzt, bis zu welchem der Patient die Karte nachreichen darf, und der Patient diesen Termin nicht einhält, bekommt er eine Privatrechnung. Was ist daran nicht zu verstehen oder herumzudeuten? Dabei spielt es übrigens auch gar keine Rolle, wann der Arzt seine Abrechnung macht.

Noch Fragen?

sneferu  28.03.2015, 00:14

Nein, die Rechnungsstellung gemäß der GOÄ für Privatpatienten, hat mit der Abrechnung von Kassenpatienten (EBM) gar nichts zu tun. Du meinst den üblichen Hebesatz gemäß der GOÄ von 2,8 bei Selbstzahlern.

Als Kassenpatient bist du verpflichtet, vor der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis vorzulegen. Tust du das nicht, und willst dich trotzdem behandeln lassen, bist du grundsätzlich Privatpatient. Ein nachträgliches Akzeptieren der Versicherungskarte ist eigentlich gar nicht erlaubt, trotzdem wird es meistens vom Arzt geduldet.

Wenn du also trotz des Entgegenkommens der Praxis nach einer Woche die Versicherungskarte immer noch nicht vorgelegt hast, ist der Arzt durchaus berechtigt, dir eine Privatrechnung zu stellen, die von der Kasse übrigens nie erstattet wird.

Aber normalerweise wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn du also am Montag die Versicherungkarte in der Praxis nachreichst, wirst du wohl einen Spruch von der Arzthelferin hören, aber damit dürfte alles geregelt sein. Wenn du allerdings Pech hast, hat der Arzt in den Osterferien Urlaub und die Kassenabrechnung zum Quartalsende bereits abgeschickt. Dann wirst du wohl eine Privatrechnung bekommen, die du selbst bezahlen musst.


Du kannst sie am Montag und Dienstag noch abgeben. Wenn du das auch versäumst, bekommst Du möglicherweise eine Rechnung. Dann müsstest Du mit der Krankenkasse klären, wie Du nun vorgehen sollst, manchmal ist es möglich, die Arztrechnung dort einzureichen.

oppenriederhaus  27.03.2015, 20:05

Entschuldigung nicht vergessen ! Kommt  immer gut an

Geh am besten Montag direkt hin und das ist dann, denke ich, schon ok. Der Monat ist ja noch nicht um. Sollte die Praxis noch aufhaben, sonst anrufen und bescheid sagen, dass du Montag vorbeikommst

Ja, du bekommst eine Rechnung. Und wirst wohl auf einem erheblichen Anteil des Betrages sitzen bleiben.

Yentl51  27.03.2015, 16:00

Unsinn - der alte Monat ist erst am Mittwoch um.

sneferu  28.03.2015, 00:10
@Yentl51

Das hat damit absolut nichts zu tun. Kein Vertragsarzt ist verpflichtet, das nachträgliche Vorlegen der ECard zu akzeptieren. Wenn er dafür auch noch einen Termin setzt, ist das reiner Goodwill.