Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt

7 Antworten

Zwar sind Ärzte in Deutschland verpflichtet, Notfälle auch ohne Krankenversicherung zu behandeln, die Kosten können anschließend von den Sozialämtern erstattet werden. Doch was ein Notfall ist, darüber gehen die Einschätzungen oft auseinander. Vor allem bei Ausländern ohne Krankenversicherungskarte schalten viele Ärzte und Krankenhäuser sofort auf Abwehr - aus Angst, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Fehlt die Versichertenkarte, hilft in der Regel nur Bargeld

Quelle: http://www.dw.de/ohne-krankenversicherung-in-deutschland/a-16786590

Eine Sperrung der KK-Karte analog der Kreditkartensperrung ist leider technisch nicht möglich, wäre aber eigentlich angebracht. Man wird aber mit dem Leistungsruhensbescheid, der nach erfolgloser Mahnung nach zwei offenen Monatsbeiträgen folgt, belehrt, dass man die Karte nicht mehr benutzen darf und diese auch zurückzugeben hat. Benutzt man weiterhin die Karte, wird man zwar beim Arzt nicht abgewiesen, da der ja nix von der Sperre weiß, aber wenn dieser Arzt am Quartalsende seine Rechnungen bei der Krankenkasse einreicht, kann diese von der Krankenkasse als unbezahlt zurückgewiesen werden. Der Arzt wird dann sicher eine private Rechnung an Deine Anschrift erstellen, die im Nichtbezahlensfalle auch vollsteckbar wäre. Also keine gute Idee. Besser: Auch im Falle des Leistungsruhens hat man Anspruch auf Notfallversorgung und Behandlung als Schmerzpatient und auch in der Schwangerschaft, muss sich aber vorher von der Krankenkasse einen Behandlungsschein geben lassen.

gilt das auch für Psychologischer Betreuung, wie zb Klinikaufenthalt zur Therapie?

@Jacie87

Du darfst bei Leistungsruhen Deine Versichertenkarte in keinem Fall mehr nutzen. Du kannst Dir aber von der KK einen Behandlungsschein geben lassen, den Du in einer Notfallsituation nutzen kannst. Ob die psychologische Betreung dazu gehört, bin ich mir nicht sicher, mein Fachgebiet ist Versicherungsrecht und nicht Leistungsrecht. Aber das kannst Du ganz fix rausfinden, in dem Du deine KK anrufst und einen Behandlungsschein dafür anforderst. Wird Dir dieser aufgrund des Leistungsruhens versagt, weiß Du, dass dies nicht in die Notfallversprgung eingeschlossen ist. Du kannst Dir dann nur vom behandelden Arzt auf Privatrechnung behandeln lassen- und diese auch zahlen.

@Kunterbunt23

Aufgrund der Versicherungspflicht dürfte doch eigentlich kein Leistungsruhen zustande kommen?

@Kunterbunt23

Dank für die Antwort... Ich zahle ja in Raten und die laufenden Beiträge...

Es gibt eine Übergangszeit, danach zahlst Du selber alle Leistungen, die Du in Anspruch nimmst. Bei nem Unfall o.ä. kann das leicht eine Milchmädchenrechnung werden (Einsatz Rettungswagen kostet schon mal 400-500€, Arzthomorar oder gar Behandlungen werden auch teuer, können Dich quasi ruinieren)

wenn man seine Beiträge nicht entrichtet, kann man auch nicht erwarten das die KK, für die Beanspruchung Ärztlicher Hilfe (auch bei >Psychologischer* Betreuung, wie zb Klinikaufenthalt zur Therapie<)* erwarten die Kosten übernimmt ! falls du es trotzdem die Karte nutzt, kann es schwere Finanzielle Folgen nach sich ziehen, Frage doch einfach mal bei deiner KK nach, was geschieht "WENN"