Rezept telefonisch bestellen?

5 Antworten

Schon mal? Das war bitte schon immer so.

Was man machen kann, bei gemeinsames HA und gegenseitiger Vollmacht nimmt einer die Karte des Partners mit.

Unser HA hat 2 Neue Bänke draußen, auch da kann man auf die Überweisung/Rezepte/Au scheine warten.

Laut Arzt eine neue Vorschrift der Kassen.

Dieses Prozedere kenne ich seit "Jahrzehnten"

Wo liegt das Problem ? Gehe zum Einlesen der Karte vorbei und warte anschließend draußen bis das unterschriebene Rezept vorliegt - oder schicke Deine Karte mit Freiumschlag für die Rücksendung derselben + dem Rezept an die Praxis.

Ganz einfach .... ich kann jede Arztpraxis verstehen, die keine Lust hat anschließend den Patienten hinterherzulaufen, um ihre Leistung abrechnen zu können.

Das ist keine neue Vorschrift, dass ist schon lange so. Du mußt zu jedem neuen Quartal deine Mitgliedschaft in deiner Krankenkasse mit deiner Karte nachweisen.

Taranix 
Fragesteller
 19.08.2020, 15:07

Bisher habe ich immer telefonisch bestellt und konnte das Rezept dann mit Vorlage der Karte abholen...

Ja, das ist so. Habe ich schon öfter gehört.

Es gab wohl Probleme mit der Abrechnung, wenn der Patient in der Zwischenzeit die Krankenkasse gewechselt hat.

Meine Hausärztin hat ein extra Rezepttelefon. Da spricht man seinen Rezeptwunsch auf einen AB und kann am nächsten Tag ab 11 Uhr sein Rezept abholen. War man in diesem Quartal noch nicht dort, wird dann die Karte gescannt. Also kann es keine Vorschrift der Krankenkasse sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Taranix 
Fragesteller
 19.08.2020, 15:09

Das war bei meinem Arzt auch immer so. Geht jetzt nur noch wenn die Karte in dem Quartal schon mal gescannt wurde.

maja0403  19.08.2020, 17:10

Es ist schon lange Vorschrift der Krankenkassen, keine Leistung zu erbringen wenn die Mitgliedschaft nicht nachgewiesen wurde.

Kann sein, dass es hiermit zusammen hängt.

Alle Praxen müssen laut Gesetz die erste Anwendung der TI, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), durchführen können. Praxen, die das nicht tun, wird das Honorar um 2,5 Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).

https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

Beschuldigt werden natürlich die Ärzte. Kein Wunder, dass immer weniger Ärzte bereit sind als Kassenärzte zu arbeiten.