Stromkosten für Kunstherz muss die AOK zahlen?

3 Antworten

Können Sie abschätzen, ob das plausibel ist mit dem zusätzlichen Verbrauch durch die Ladegeräte ?

Sie können die Leistung der Ladegeräte ablesen (oder errechnen) und damit die täglichen kWh für beide Ladegeräte berechnen. (Beispiel: Ladeleistung 100Watt - bei Dauerbetrieb eines Ladegerätes sind das zusätzlich 2,4kWh pro Tag). Wenn das hochgerechnet die Differenz des Verbrauches zum Vorjahr erklärt, dann wäre das zumindest ein plausibler Ansatzpunkt.

Hallo MarinaSchulze!

Bei eine so komplizierten Frage solltest Du dich mal an die Unabhängige Patientenberatungsstelle wenden. Die können Dir die Rechtslage ganz bestimmt genau und kompetent erklären. Die helfen dann ggf. auch bei der Durchsetzung der Ansprüche Deines Bruders. Anruf genügt!!

http://www.patientenberatung.de/beratung-vor-ort/

Alles Gute wünscht walesca

Hallo,

wenn das Akkuladegerät ein verordnetes Hilfsmittel ist, stehen die Chancen gut.Am besten mal beim Sachbearbeiter direkt anrufen & sich "in Erinnerung" bringen.

Krankenkassen zahlen bei Stromkosten normalerweise max. 50%. Wichtig ist, daß die Betriebszeiten exakt festgehalten werden. Geräte, wie zB CPaP-Beatmungsgeräte bei Schlafapnoe haben dazu einen Betriebsstundenzähler. Wie das dann bei dem Akkuladegerät läuft, muss geklärt werden.Erhält man Leistungen nach

SGB XII

, so übernimmt das SozA auf Antrag die andere Hälfte der Stromkosten.