Mit Arthrose eine Pflegestufe bekommen?

4 Antworten

Hallo,

seit 1.1.2017 gibt es 5 Pflegegrade. Entscheidend sind die Einschränkungen im Alltag. Ganz grob spekuliert wäre Pflegegrad 1 vorstellbar. Seit Januaer sind körperliche Einschränkungen nur noch zu 40% maßgebend, 60% werden durch psychische/soziale/kognitive Einschränkungen bestimmt.

http://www.bedarfsgrade.net/beschreibung.php

Leistungen werden frühestens ab Antragsmonat gezahlt.

Gruß

RHW

Tut ir leid, aber ich versteh grad Bahnhof. Was bedeutet 40% maßgebend, steh wohl aufm Schlauch. Was ich auch noch fragen wollte, wie sieht der Ablauf aus, was muss im Vorfeld da noch alles passieren, welche Ämter oder Behörden müssen da ihren Segen zu geben, ich stelle mir das Prozedere ziemlich mühsam vor und vor allem langwierig oder irre ich mich?

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@arthrose44

Und da war noch die Frage, ob man Leistungen rückwirkend geltend machen kann?

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@arthrose44

Leistungen werden frühestens ab Antragsmonat gezahlt.

Ein Anruf bei der Krankenkasse und man bekommt einen schriftlichen Antrag zugesandt. Die Krankenkasse schaltet dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein, der sich dann meldet um einen Termin zu vereinbaren. Für die Begutachtung sollte man sich einen halben Tag freihalten, weil der Termin meist nicht exakt genannt werden kann.

Bei der Prüfung des Pflegegrades zählen körperliche Beeinträchtigungen nur zu 40%.Andere Einschränkungen (z. B. Demenz, Psychosen, Depressionen) zählen zu 60%, wenn der Pflegegrad festgestellt wird. Der MDK erstellt ein Gutachten, in dem er den Pflegegrad angibt.

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Natürlich kann man auch mit oder besser wegen einer Arthrose einen Pflegegrad bekommen (Pflegestufen gibt's seit 01.01.2017 nicht mehr).

Das hängt einzig davon ab, wie ausgeprägt die Einschränkungen durch die Arthrose sind. Du stellst bei der zuständigen Pflegekasse, welcher Deiner Krankenversicherung angeschlossen ist, einen Antrag. Dann kommt ein Gutachter des MDK zu Dir zur Begutachtung.

So einen Antrag kannst Du Dir beispielsweise auch auf www.pflege.de runterladen und dort kannst Du auch schon mal testen, auf wieviel Punkte Du kommst. Ob der Gutachter es dann auch so sieht, weiß man natürlich nicht.

Hallo, 

es zählt nicht die Art der Erkrankung, in deinem Fall die Arthrose. Maßgeblich ist der Hilfebedarf, wie Hilfe bei der Körperpflege,Toilettengang, Aufstehen, Nahrungsaufnahme usw. Das sind diese 40 % anteilig ,wie @ RHWW schon schrieb. 

Du kannst einen Antrag stellen, ob dieser dann letztendlich zum Erfolg führt bleibt offen. Ein Versuch ist es aber auf jeden Fall wert.Sollte eine Ablehnung erfolgen, kannst du in Widerspruch gehen. 

Der MDK wird dich anschreiben und einen Termin nennen. Vorzugsweise wird dies ein Vormittag sein. Du solltest eine Vertrauensperson bei diesem Termin hinzuziehen. Gut vorbereitet ist man beispielsweise mit einem Pflegetagebuch, wo alle pflegerischen Tätigkeiten aufgeführt werden. Desweiteren sind Befunde, Medikamentenplan usw. hilfreich. Es können jedoch 3-4 Monate vergehen, ehe es zur Begutachtung kommt. Ich hatte für meine Mutter anfang Mai eine Höherstufung beantragt und bekam diese Woche einen Brief vom MDK , das die Begutachtung am 31. 08. stattfinden soll. Leider ist meine Mutter Anfang Juni verstorben, so das nun alles hinfällig ist. Also nicht wundern, es kann dauern. 

Alles Gute und liebe Grüße

Tut mir leid für Euch, Beileid

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Las mal Deinen Vitamin D Wert meseen, und wenn der zu niedrig ist, fordere unbedingt eine Anfangsgherapie nach Dr. von Helden!