Lässt eine mehr als 7 Tage andauernde Erkrankung (Grippe) während der Wiedereingliederung selbige zwangsläufig scheitern?

2 Antworten

Ich denke, dass der gesetzte Zeitplan der Wiedereingliederungsmaßnahme so lange außer Kraft gesetzt wird, wie ein Arzt Dich krank schreibt. Denn niemand ist absichtlich wirklich krank, und niemand kann für seine ungewollte Krankheit bestraft werden.

Alles andere wäre doch irre und unsozial, auch weil es die akute Erkrankung nur verschlimmern würde.

Charlie69  01.05.2023, 13:33

Bei einer Krankmeldung, wegen anderer Krankheit, darf bis zu 7 Tagen unterbrochen werden, dauert es länger, wird die Wiedereingliederung abgebrochen und kann, zum richtigen Zeitpunkt, neu gestartet werden.

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Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu längstens 7 Tage unterbrochen werden. Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird