Arbeitgeber wegen 1 Tag AU vorher bescheid geben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fairererweise solltest Du Bescheid sagen, musst Du aber nicht!
Du kannst auch nach der OP und den beiden Frei-Tagen anrufen und Bescheid sagen. Eventuell verlangt er für den Tag eine Krankmeldung .

Muss ich meinen Arbeitgeber zwingend vorher über eventuell 1 Tag AU informieren ?

Wozu? Es genügt ihm für Freitag ein AU-Bescheinigung vorzulegen, falls der Kieferchirurg eine solche als notwendig erachtet.

ich würde meinen Arbeitgeber informieren schon aus Fairness. Der kann dann entsprechend planen oder einen Ersatz suchen

Normal solltest du mindestens 1 Tag nach der ZahnOP krank geschrieben werden. Also auch kein Urlaub benötigen. Beim Weisheitszahn lasse ich über den Betriebsarzt dann 3 Tage krank melden. Will der Mitarbeiter nicht, ordne ich ihn zum Dienst in einer Ferienwohnung von mir ab. Entweder Soge oder nach seinem Gefühl auch Elend. Die Wohnungen sind meist frei. Und dass der Mitarbeiter auch hoch fährt, lasse ich ihn in die FeWo bringen. Das Wohl meiner Mitarbeiter liegt mir am Herzen. Und wenn Mitarbeiter Angst haben, entlassen zu werden, wegen einer Krankmeldung, dann gibt es richtig Ärger. Ich will beste Arbeit am Kunden anbieten. Dann hat der Mitarbeiter gesund zu sein, sonst wird es nichts, mit bester Arbeit. Halb gesund kann nur halb gute Arbeit bringen. Probezeit ist nur eine Kontrolle, ob man im Team der Firmen arbeiten kann. Wird jemand krank durch die Arbeit (Allergien), versetze ich ihn an einen anderen Arbeitsplatz. Der Verdienst ist überall gleich. Meine Mitarbeiter verdienen auch, wenn sie krank sind. Entweder am Jahresende durch die Gewinnbeteiligung oder die Gabe der Personalnummer an Kunden für die Umsatzbeteiligung. Damit arbeiten meine Mitarbeiter auch im Zustand der Krankheit, ohne zu arbeiten. Aber einen Tag solltest du NACH der OP noch mindestens pausieren.