Knirschschiene Gewährleistung?

2 Antworten

Wenn das eine Weichschiene ist,wo die Kasse die Kosten für übernimmt,würde ich bei einem Sachbearbeiter Deiner Krankenkasse oder direkt Deinen Zahnarzt fragen. Mir ist nicht bekannt,dass die Kasse nur einmal im Jahr eine bezahlt. Ich trage auch eine,und die erste passte nicht mehr richzig,weil eine Füllung ausgetauscht wurde. Ohne Probleme eine neue bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe bei der Schiene einen Eigenanteil dazu gezahlt.Aber das sie nach ca. 3,5 Monaten kaputt geht? Gibt es da keine Gewährleistung?

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@Marie84

Müsstest doch eigentlich eine Garantie drauf haben. Zahnarzt oder Kasse nachfragen

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Ich hoffe, dass es Garantie ist, dann muss der Zahnarzt für gerade stehen. 2 Jahre nach neuesten Garantiebestimmungen. 3,5 Monate hat eine Garantie, da erst nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr zählt und ein Kunde bei Gewährleistung nachweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat. In den ersten 6 Monaten muss der Dienstleister oder Käufer nachweisen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. Diese Regelung gilt auch für Ärzte. Aber hier gibt es auch Einschränkungen, die aber nichts mit einer Haltbarkeit zu tun haben.

Da ich gewerblich mit bei vielen Sachen handele, lege ich Wert auf eine Garantie. Da kann mir keiner nach 6 Monaten sagen, beweise mir, dass ich es war.

Auch bei Betrug hast du die Garantie unabhängig 30 Jahre bis zum Zeitpunkt, wo du es merkst. Da zählt keine Gewährleistung mehr.

Diese Bestimmungen gelten in der Regel für alle Waren und Dienstleistungen, es sei denn Lebensmittel mit MHD. Ich kenne einen Fall bei Knieprothesen, wo in der Garantie stand, dass das künstliche Kniegelenk durch einen Fachmann eingesetzt werden muss und nicht bezahlt wurde, weil der Arzt kein Arzt war, sondern ein Betrüger. Die Kosten sind dann am Patienten hängen geblieben, weil der Täter zahlungsunfähig war.