KG und MT gleichzeitig möglich?

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Guten Abend Lexi77,

auch ich bin PKV versichert und mein Arzt hat mir neben KG auch MT verschrieben. Meine PKV bezahlt das anstandslos. Am Anfang hatte ich auch meine Bedenken aber mein Arzt war der Meinung, dass er sehr wohl weis was er verschreiben darf und was nicht. Deshalb kläre, wenn du dir unsicher bist, alles mit deinem Arzt ab.

Alles Gute von rulamann

Lexi77 
Fragesteller
 15.05.2013, 23:11

Danke, zum Arzt wollte ich morgen sowieso um den zu fragen, muss eh noch Medikamente besorgen. Aber ich wollte mich einfach hier schonmal vorher erkundigen.

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rulamann  03.11.2013, 19:24
@Lexi77

Hallo Lexi77, ich bedanke mich für den Stern! :-))))

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Hallo Lexi,

wenn das bei der Berufsgenossenschaft geht -dürfte das bei einer PKV auch kein Problem sein Wenn die Sache entsprechend begründet ist!. Ich würde aber schlicht einmal in der Physiotherapiepraxis fragen. Die kennen sich da am besten aus, weil sie Tag täglich damit zu tun haben !

VG Stephan

Lexi77 
Fragesteller
 15.05.2013, 22:40

Die in der Physiotherapiepraxis waren sich auch unsicher, weil das bei mir alles etwas kompliziert ist und das mit der Beihilfe wohl kompliziert ist. (MT für HWS geht ans LBV, aber an die Unfallkasse dort, und KG BWS geht an die PKV und an das LBV, aber das an die Beihilfestelle dort; MT BWS würde ebenfalls an die Beihilfestelle gehen).

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Hallo,

bei einer privaten Krankenversicherung ist immer der gewählte Tarif maßgebend. Gerade im Bereich Heilmittel gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen.

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Bei den Heilmitteln ist auch die Erstattungshöhe je nach Tarif bzw. Unternehmen unterschiedlich geregelt.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Der Arzt kennt normalerweise nicht die einzelnen Tarife des jeweiligen Patienten.

Gruß

RHW