Arbeiten als Fleischfachverkäuferin?

1 Antwort

Hallo, natürlich darfst Du das!
Nach ausreichender Heilung und ggf. auch einer Reha darfst Du Deinen Beruf selbstverständlich wieder ausüben.

Eine OP soll den besten, zu erreichenden Zustand wiederherstellen.

Warum denkst Du, Du dürftest es nicht?