Warum ist die Medikamentenvergabe als Ersthelfer verboten?

Welches Medikament möchtest du als Laie denn bei einem Herzinfarkt geben ?

Stichwort Herzinfarkt und Spray: Nitrospray.

Habe ich auch erwähnt, weil ich vermute, dass die Anwendung und das Resultat sehr ähnlich sind.

10 Antworten

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Niemand, dem du das Leben gerettet hast wird dich anzeigen, wenn du aber jemandem aus Unwissenheit und mangelnder Kenntnis ein Mittel verabreichst, was beispielsweise eine Allergische Reaktion auslöst, wirst du eine Klage wegen Körperverletzung am Hals haben.

Deshalb ist es Ersthelfern grundsätzlich untersagt Medikamente zu verabreichen. Sie wissen erstens nichts über die Person und in den meisten Fällen auch nichts über Medikamente und ihre Wirkungsweise.

Ja, das ist mir durchaus bewusst. Aber speziell im Fall Asthma. Der Betroffene weiß ja um das Spray. Wäre es nicht sinnvoller ihm das Medikament dennoch zu verabreichen?

@Waldemarie

Du darfst ihm das auch verabreichen, Stichwort Paragraph 34 StGB, Rechtfertigender Notstand

Hi,

es wurde hier ja bereits viel Input gegeben - ich werde mich also auf das Ergänzen beschränken.

Wie RedPanther schon angedeutet hat: man muss "Hilfe bei der Einnahme" klar von der "eigenmächtigen Gabe" abgrenzen.

Selbstverständlich darfst Du dem Asthmatiker, der die Diagnose Asthma bronchiale gesichert hat und ein ärztlich verordnete Bedarfsmedikation für diesen Fall hat, bei der Einnahme seiner Medikation unterstützen.

Wichtig ist: Diagnose bekannt, Spray dem jeweiligen Patienten verordnet und der Patient kann selbstständig über die Einnahme entscheiden. Bittet er um die Hilfe bei der Einnahme/Auslösung/Betätigung, wird man dir keinen Strick daraus drehen. Prinzipiell unproblematisch.

Die eigenmächtige Gabe ist der umgekehrte Fall - Du entscheidest hier über die Anwendung des Medikaments. Das ist - wie schon erwähnt - eine ärztliche Aufgabe. Ferner spielen hier auch das Arzneimittelgesetz (AMG) und mittelbar auch das Strafrecht (StGB) eine Rolle.

Du solltest nie vergessen: eine Gabe von Medikamenten erfüllt praktisch immer den Tatbestand der (versuchten) Körperverletzung bzw. der fahrlässigen Körperverletzung. Und genau danach wird man schauen, wenn etwas schief geht.

Denn: der Ersthelfer ist im Rahmen der Ersten Hilfe juristisch geschützt - die Erste Hilfe bildet allerdings auch die Grenze einer Art "Narrenfreiheit". Überschreitet ein Ersthelfer die Grenze normaler EH-Maßnahmen wissentlich und willentlich (wie durch die Medikamentengabe), haftet er auch wie ein Profi.

Und ob der Ersthelfer ohne alles eine passende Diagnose stellen kann, die Indikation für die Medikamentengabe stellen kann, Kontraindikationen abklärt und abwägt und Komplikationen managen kann? Tja, lasse ich mal offen. Genau darauf kommt es aber bei einer Medikamentenapplikation an.

Aber speziell der Fall Asthma oder der Herzinfarkt. Wieso soll man ihnen kein Spray verabreichen dürfen?

Gerade beim Nitrospray - das selbst im professionellen Setting mit viel mehr Ausbildung, Equipment, Sicherheitsmaßnahmen und permanenter Überwachung des Patienten - nur zurückhaltend eingesetzt wird, sollte man als Ersthelfer ohne alles die Anwendung nochmal kritisch hinterfragen.

Das Risiko-Nutzen-Profil ist nämlich keines, dass auf "unbedingt lebensrettend" schließen lässt. Mal plakativ: drei Patienten hilft es (überwiegend symptomatisch, wohlbemerkt), vier haben keinen nennenswerten Effekt, drei bringst Du damit ins Grab.

Trivia: so ziemlich das einzige Medikament, dass beim akuten Myokardinfarkt eine gute Evidenz für eine erhöhtes Überleben hat, ist ASS.

Hat der Patient einen Rechtsherzinfarkt? Pumpleistung des rechten Ventrikels sowieso schon eingeschränkt, Nitrogabe, Vorlast noch geringer, kaum Auswurf des rechten Ventrikels, im linken Herz kommt nix mehr an, myokardiales Pumpversagen, Kreislaufstillstand. Kann man halt nur ausschließen, wenn man ein EKG dabei hat, es klebt und auch noch interpretieren kann.

Hat der Patient irgendwelche potenzsteigernden Mittel (PDE-5-Hemmer) genommen? Hat er eine pulmonale Hypertonie und nimmt deswegen die Medikamente? Nitrogabe, deutliche Wirkverstärkung, massive Vasodilatation, Vorlast noch geringer, kaum Auswurf des rechten Ventrikels, im linken Herz kommt nix mehr an, myokardiales Pumpversagen, Kreislaufstillstand. Ob man wirklich irgendeinem Ersthelfer von seinem Viagra erzählt?

Vielleicht ist der Patient aber auch so schon im kardiogenen Schock? Herzzeitvolumen aufgrund der eingeschränkten Pumpleistung massiv vermindert, Nitrogabe, Vorlast noch geringer, kaum Auswurf des rechten Ventrikels, im linken Herz kommt nix mehr an, myokardiales Pumpversagen, Kreislaufstillstand. Ist das lebensrettend?

Stichwort Asthma: wer sagt denn, dass beim Patienten kein Asthma cardiale aufgrund einer zusätzlichen, dekompensierten Linksherzinsuffizienz vorliegt? Dann tut man dem ohnehin überlasteten Herz mit Sympathomimetika und Parasympatholytika auch nicht gerade einen Gefallen...

Fazit

Die eigenmächtige Medikamentengabe für Ersthelfer hat einfach rechtliche Einschränkungen (AMG, StGB), die einem "Verbot" gleichkommen - zum anderen dient sie dem Schutz des Ersthelfers (vor entsprechenden juristischen Konsequenzen), zum anderen dem Schutz des Patienten (vor einer lebensbedrohlichen Fehlbehandlung).

Die Unterstützung bei der Einnahme ist davon abzugrenzen und erlaubt.

Man sollte bedenken: die präklinische notfallmedizinische Versorgung ist in Deutschland ziemlich gut ausgebaut und eine fahrende Intensivstation - man nennt sie RTW - samt Personal ist praktisch überall binnen 15 Minuten verfügbar.

Und die Zeit bis zum Eintreffen überbrückt man mit sichereren und meist wesentlich sinnvolleren Basismaßnahmen, die ein weitaus geringeres Risiko bieten, den Patienten mit einer "Pi mal Daumen"-Therapie unter die Erde zu bringen.

Mir ist trotz einigen Jahren im Rettungsdienst nicht einer, nicht ein einziger Fall untergekommen, wo die Medikamentengabe durch einen Ersthelfer auch nur im geringsten das Outcome des Patienten verbessert hätte. Eher im Gegenteil: oft war die undifferenzierte Einnahme irgendwelcher Medikamente noch ein zusätzliches Problem.

Wie würdet ihr in solch einer Situation handeln?

Grundregeln...

  • Finger weg von Dingen, die man nicht kennt!
  • Vorsicht in Situationen, die man nicht einschätzen kann!
  • Hilfe anfordern - und zwar frühzeitig!
  • Basismaßnahmen vor erweiterten Maßnahmen!

Unterstützung bei der Einnahme? Aus meiner Sicht kein Problem. Wenn man noch eruieren kann, ob es sinnvoll ist - noch besser.

Eigenmächtig als Ersthelfer irgendwas blind geben? Nope.

LG

Die PDE- 5 Hemmer, hatte ich in meiner Antwort mal weggelassen, da ich davon ausgehe, dass wenn jemand Nitro vom Arzt als Bedarfsmedikation verordnet bekommt, dass der Arzt den Patienten dann auch entsprechens darüber aufgeklärt hat, dass er nicht gleichzeitig "potenzsteigernde" Arzneimittel einnehmen darf. Dass hoffe ich jedenfalls, denn ansonsten, schießt sich der Patient mit dem Nitrospray irgendwann selber ins Jenseits wenn es "blöd" läuft. Klasse Antwort von dir👍. Mfg.

@Rollerfreake

Ich verstehe die Fragestellung der Waldemarie eher so: "Ich habe zufällig was dabei, das dir helfen könnte". Also zum Beispiel "Mein Hausarzt hat mir so ein rotes Spray verschrieben, das mir hilft wenn ich Brustschmerzen habe. Jetzt hast du Brustschmerzen, also mach' mal den Mund auf, das hilft bestimmt auch dir".

Und den Fall hatte ich tatsächlich schon bei einem Ehepaar. Er hatte ihr immer verschwiegen, dass er Viagra nahm und sie hatte Nitrospray als Bedarfsmedikation. Dass das Paar trotz beginnenden Rentenalters sexuell noch sehr aktiv war, war beim Betreten des Schlafzimmers aufgrund der im Regal liegenden Spielzeuge gut ersichtlich.

@RedPanther

Krasser Fall aber die Frage ist halt, wenn sie davon gewusst hätte, ob sie dann auch gewusst hätte, dass es eine KI von Nitrosray darstellt, vermutlich eher nicht.

@Rollerfreake

Ich war leider zu beschäftigt, um mitzubekommen wie sie auf die Feststellung des NA, dass der Mensch ja Viagra nimmt, reagierte. Aber ich teile deine Vermutung, dass der Hausarzt das einer weiblichen Patientin wahrscheinlich mitteilt und wenn, dann hätte sie es wohl vergessen.

@Rollerfreake
Die PDE- 5 Hemmer, hatte ich in meiner Antwort mal weggelassen, da ich davon ausgehe, dass wenn jemand Nitro vom Arzt als Bedarfsmedikation verordnet bekommt, dass der Arzt den Patienten dann auch entsprechens darüber aufgeklärt hat, dass er nicht gleichzeitig "potenzsteigernde" Arzneimittel einnehmen darf.

Das sollte der Arzt zumindest - ob er es tut, und ob die Patienten sich an diesen Hinweis halten, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gerade potenzsteigernde Mittel werden auch von der Generation Ü60 gerne über andere Wege als die örtliche Apotheke bezogen, ohne entsprechende Warnung.

Solche Situationen, wie RedPanther sie schildert, gibt es eben tatsächlich - den Kreislaufstillstand beim Fremdgehen durch eben diese Medikamentenkombination gab es in unserem Einsatzbereich tatsächlich (länger her, da war ich noch RS-Praktikant).

Klasse Antwort von dir👍. Mfg.

Vielen Dank ^^

Warum genau sollte ich ihm beim Auslösen des Sprays nicht helfen, wenn ihn das vielleicht vor einem blöden Tod retten kann?

Natürlich sollst/kannst Du das! Nur eben nicht mehr als das...
Es spricht nchts dagegen, den Patienten bei der Einnahme seines Medikaments zu unterstützen. Also beispielsweise das Spray aus der Tasche zu kramen, es ihm anzureichen und ggfs. beim Halten zu unterstützen.
Nur Du darfst es ihm halt nicht verabreichen, wenn er beispielsweise bewusstlos ist.

Warum ist die Medikamentenvergabe als Ersthelfer verboten?

Weil Du dem Patienten damit ggfs. nicht hilfst, sondern die Lage verschlimmerst oder ihn im schlimmsten Fall sogar töten kannst.
Sind es seine Medikamente, die der Patient bei sich trägt - oder hat er die nur zufällig bei sich, weil er sie für Ehepartner/in, Eltern, Kind oder sonstwen abgeholt hat? Hat er ggfs. bereits Medikamente eingenommen? Wenn ja, welche, in welcher Dosis und wann? Und können die Medikamente sich evtl. negativ auf die folgende Behandlung und Medikation des Rettungsdienstes und Notarztes auswirken?

Da gibt es viele Dinge zu beachten.
Und auch als Ersthelfer mit erweiterter EH Ausbildung oder als Sanitäter ist man eben nur Laienhelfer, der zwar grundlegende, lebensrettende Maßnahmen beherrscht, aber nuneinmal kein jahrelanges Medizinstudium absolviert hat. Selbst Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter sind trotz vollständiger Berufsausbildung und ggfs. jahrelanger Berufspraxis nur sehr begrenzt befugt, Medikamente zu verabreichen.

Von Experte DorktorNoth bestätigt

Hallo Marie,

Dabei schwirrt mir folgendes Szenario im Kopf: Passant bekommt plötzlich einen starken Asthma Anfall und schafft es nicht sich selbstständig das Spray zu verabreichen.

Ist es sein eigenes Spray? Das ihm nach ärztlicher Untersuchung ärztlich verschrieben wurde? Das der Mensch gerne nehmen möchte und nur gerade nicht in der Lage dazu ist?

Dann hilfst du ihm ja nur bei einer Medikamenteneinnahme, die ihm der Arzt verordnet hat und die er nach eigener Entscheidung durchführen möchte. Somit bist du nicht der aktiv handelnde Teil (siehst halt zu, dass seine Hände auch mit das Spray festhalten) und alles ist gut.

Problematisch ist es, wenn du über die Wahl und/oder Anwendung des Medikamentes entscheidest. Denn das ist (wenn es nicht um einen selbst geht) in Deutschland gesetzlich dem Arzt vorbehalten.

Warum genau sollte ich ihm beim Auslösen des Sprays nicht helfen, wenn ihn das vielleicht vor einem blöden Tod retten kann?

Niemand stellt infrage, dass das Medikament den Menschen wahrscheinlich retten wird. Das Problem ist die Unsicherheit, dass es eben vielleicht nicht hilft. Und vielleicht mehr Schaden verursacht als nützt.

Damit das nicht passiert, möchte man eben dass ein studierter Mediziner entscheidet, welches Medikament das richtige ist und wann und in welcher Menge es appliziert wird. Jemand, der sich aus dem mutmaßlichen Problem des Patienten, seiner sonstigen Erkrankungen und Medikamente (samt deren Wirkweise) und der Wirkweise des gewählten Medikaments erschließen kann, dass es sicher und wirksam ist.

Ein einfaches Beispiel: Viele ältere Menschen mit Gefäßerkrankungen nehmen täglich Aspirin, um keinen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Jetzt hat einer Gelenkschmerzen und überlegt, welche Schmerztablette er nehmen könnte. Was hat das eine mit dem anderen zu tun, denkst du? Tja, nimmt der Mensch nun Ibuprofen, blockiert dieses die Rezeptoren, an denen das Aspirin normalerweise andocken würde - wenn das Aspirin also mit oder nach dem Ibuprofen genommen wird, ist es nicht wirksam und das Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls steigt deutlich an. Und plötzlich ist man ein Pflegefall, weil man halt Ibuprofen in der Hausapotheke hatte und für Metamizol ein Rezept gebraucht hätte.

Das steht in der Packungsbeilage. Wenn derjenige, der sich für sich selbst eine Tablette sucht, diese nicht liest, ist das sein eigenes Problem. Er kann sich schlecht selbst verklagen und muss selbst mit den Folgen leben. Aber wenn jemand sagt "hier, die helfen mir auch immer", stellt sich hinterher ggf. die Frage, wer denn nun die Verantwortung für die falsche Medikation und den resultierenden Schlaganfall trägt.

Und so gibt es eben auch unterschiedliche Asthmasprays (allein die Diagnose, dass es sich um einen Asthmaanfall handelt, ist dem Arzt vorbehalten!) mit unterschiedlichen Wirkstoffen... und während ein Arzt nach entsprechend gezielter Nachfrage gewusst hätte, dass sich dieser eine Wirkstoff nicht mit Opas anderen Medikamenten verträgt, gibst du als Ersthelfer ihm halt das erstbeste Asthmaspray und denkst wahrscheinlich gar nicht daran, dass etwas schief gehen könnte.

oder der Herzinfarkt. Wieso soll man ihnen kein Spray verabreichen dürfen?

Du meinst das Nitrospay?

Ziemlich einfach: Weil das eben nicht irgendein seltsam schmeckendes Spray ist, das gegen Brustenge helfen kann. Sondern weil es ein sehr potent wirksames Mittel ist, das eben auch entsprechend potente Nebenwirkungen und Wechselwirkungen haben kann.

Weiß ein Laie zum Beispiel, dass Nitrospray in Kombination mit potenzsteigernden Mitteln (Viagra) sehr katastrophal wechselwirken kann? Nämlich in dem Sinne, dass der Blutdruck unkontrolliert absinkt, bis hin zum Kreislaufstillstand? Dass also vor der Gabe des Nitrosprays absolut ausgeschlossen sein muss, dass der Patient derartige Mittel nimmt?

Weiß der Laie, dass ebenso jede Art von Herzmuskelerkrankung eine Kontraindikation für Nitrospray darstellt - und kann er es von einer Angina Pectoris unterscheiden?

Es gibt mit gutem Grund eine ganze Reihe von Notärzten, die Nitrospray nicht in die Hand nehmen. Und das, obwohl mit Kreislaufkoffer samt Ampullarium, Atmungskoffer, EKG/Defi und einem mindestens dreiköpfigen Rettungsdienstteam der Plan B für jedes erdenkliche Missgeschick direkt bereit steht. Nein, das Zeug ist definitiv nichts, das in die Hände von Laien gehört.

Denn der Laie schaut es sich vielleicht an und denkt, es sei doch nur ein simples Mittel gegen Engegefühl in der Brust.

Ich denke, dass die laienhafte Gabe von Nitropray beim mutmaßlichen Herzinfarkt für den Patienten deutlich gefährlicher ist, als die 10-15 min auf den Notarzt zu warten.

Wie würdet ihr in solch einer Situation handeln?

Wenn's das Patienteneigene Asthmaspray ist, das ihm vom Arzt verordnet wurde, helfe ich ihm gerne, es einzunehmen. Und wenn ich dazu seine Hände am Spray festhalten muss ;). Aber einfach irgendein Asthmaspray? Erst, wenn ich mir sicher bin, dass eine mögliche Fehlmedikation die geringere Gefahr ist.

Nitrospray darf der Mensch gerne selbst nehmen. Ich halte ihn nicht davon ab. Aber ich werde es ihm sicher nicht geben.

Servus, ich würde jetzt mal mit dem rechtfertigenden Notstand argumentieren. Das bedeutet, dass du eine "kleinere" Straftat begehen darfst, um ein höheres Rechstgut zu schützen. (Zum Beispiel fensterscheibe einwerfen, um den Autofahrer aus seinem schon stark rauchenden Auto zu retten)

Eigentlich ist dir als nicht medizinischen Fachpersonal die Verabreichzng von sämtlichen Medikamenten verboten, wie du ja schon in der Frage gesagt hast. Denn jede Verabreichung von Medikamenten stellt grundsätzlich erst einmal eine Körperverletzung dar. Jetzt wären wir aber wieder beim rechtfertigenden Notstand (und auch der Verpflichtung zur Hilfeleistung), denn um den Menschen zu retten, braucht er ja anscheinend das Medikament. Jedoch ist die Verabreichung von Medikamenten durch Laien dennoch eine Grauzone. Denn du weißt ja zum beispiel nicht, ob der Patient, der gerade einen Astmaanfall erleidet, vielleicht auch eine bekannte Stenokardie (Herzkrankheit, die die Verabreichung von Nitrospray vordert) hat und somit zwei Sprays bei sich trägt. Du findest das Nitrospray und verabreicht es ihm wegen eines Astmaanfalls........ nicht so gut.....

Um deiner Gesetztlichen Verpflichtung nachzukommen, würde es theoretisch reichen, den Notruf schnellstmöglich abzusetzen und beim Patienten zu bleiben. Aber ich bin selbst ausgebildeter Ersthelfer und versteh dich daher sehr gut. Kurzum muss man immer situationsgerecht handeln. (Wenn zb ein Familienmitglied von dir ei astmaanfall oder allergische Reaktionen bekommt, wirst du ihm selbstverständlich das Medikament verabreichen, denn du weißt ja idR, welche Allergien oder welche Vorerkrankungen er hat, die eine kontraindikation für eine Medikamentengabe darstellt.

Aaalso, ich würde wahrscheinlich, wenn ich auf der Straße einen Passanten mit Astmaanfall antreffen würde und der pat. Sich sein Spray nicht mehr selbst geben kann zuerst den Notruf absetzten und ihm ausschließlich sein eigenes Spray verabreichen. (So kann man das Risiko einer Allergischen Reaktion minimieren).

Wie schon von anderen gesagt, wo kein Kläger da kein Richter und es ist eine rechtliche Grauzone.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der rechtfertigende Notstand ist eine ziemlich eng definierte Geschichte. Was die Maßnahme unbedingt notwendig, um den Menschen zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden? Konnte es wirklich nicht warten, bis der Notarzt eintrifft? Gab es wirklich keine andere Option? Wird die Maßnahme beherrscht?

Wenn du etwas nicht tust, das du nicht darfst, wird dich sicher niemand der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigen.

wo kein Kläger da kein Richter

Das stimmt schon. Das Dumme ist nur: "kein Kläger" trifft meist genau so lange zu, wie nichts schief geht. Und wenn dann doch mal etwas schief gegangen ist, drängeln sie sich eher, wer deinen Kopf zuerst bekommt.

@RedPanther

Das stimmt, ich hoffe dass ich das dem FS mit meiner Antwort auch klarmachen konnte. Wie gesagt, man muss immer aus der Situation heraus handeln (wie schlecht geht's dem Pat?, wann ist mit dem Rettungsdienst zu rechnen? Reicht es auch, wenn er das Medikament 2 Minuten später bekommt?)

Uff, als medizinischer Laie unter Berufung auf den "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraph 34 StGB zu handeln, dass halte ich für schwierig. Selbst für medizinisches Fachpersonal, stellt die Verabreichung von Arzneimitteln ohne vorherige ärztliche Delegation (Anordnung) zum derzeitigen Zeitpunkt aus juristischer Sicht eine "rechtliche Grauzone" dar, denn generell, unterliegen sämtliche Medikamente einem Arztvorbehalt, schon alleine das Stellen der Diagnose und darauf basierend die Entscheidung, ob und welches Medikament verabreicht wird sowie die Auswahl der Dosierung sind nach der derzeitigen Rechtslage eine reine Arztaufgabe!. Medizinisches Fachpersonal kann sich allerdings auf den "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraph 34 StGB berufen, wenn es darin ausgebildet ist und die Maßnahme/das jeweilige Arzneimittel beherrscht. Beherrschen ist nicht nur, ich weiß wie es verabreicht wird sondern ich weiß die Wirkungsweise, ich kenne die Kontraindikationen und die möglichen Nebenwirkungen des Arzneimittels und ich kann diese nötigenfalls auch allesamt eigenständig, ohne Anwesenheit eines Arztes, behandeln. Ist das auf einen medizinischen Laien zutreffend?!, Nein, ist es nicht. Man wird wegen Körperverletzung dran sein, wenn etwas schiefgehen sollte. Die Körperverletzung, lässt sich anders als der Arztvorbehalt auch nicht nicht über den "rechtfertigenden Notstand" überwinden, sondern einzig und alleine durch die -mutmaßliche- Einwilligung des Patienten in die Maßnahme (diese, wird er gegenüber einem Arzt oder einer darin ausgebildeten medizinischen Fachkraft erteilen) und durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahme. Mfg.