Load and Go im Rettungsdienst, ohne auf den Notarzt zu warten (Recht)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich wüsste nicht, warum das an sich rechtlich nicht zulässig sein sollte.

"Load&Go" heißt ja nicht, dass kein NA alarmiert wird obwohl die Indikation gegeben ist, sondern nur dass vor Ort nicht groß behandelt wird. Dank des Rendezvous-Systems in Deutschland ist es ja möglich den Patienten schon einzuladen, während der Fahrt zu behandeln und mit dem NA einen Treffpunkt auszumachen, der auf der Strecke ins Krankenhaus liegt (sofern der NEF-Standort in diese Richtung liegt).

Wichtig ist natürlich auch, was genau für eine Verletztung vorliegt. Wenn ein entsprechendes Problem auch vor Ort versorgt werden kann, wäre Load&Go nicht unbedingt die beste Möglichkeit... Braucht der Patient aber beispielsweise dringend eine Bluttransfusion, so wäre es eher rechtlich schwierig den Transport durch Maßnahmen zu verzögern, die nicht direkt der Erhaltung des Lebens und der Gesundheit dienen.

Dementsprechend: So lange nach dem aktuellen Wissensstand der Medizin gearbeitet wird, ist das ganze rechtlich zulässig bzw. verpflichtend. Gleichzeitig entbindet aber kein gängier Wissensstand der Welt davon, den Notarzt nachzualarmieren, wenn das bei dem entsprechenden Notfallbild vorgegeben ist.

Danke für die Antwort!

Wie sieht es z.B. bei einem bewusstlosen Traumapatienten mit V.a. innere Blutungen aus, wenn kein Rendezvous-Punkt auf der Strecke gefunden werden kann?

Theoretisch wäre durch die Bewusstlosigkeit eine NA-Indikation da, aber praktisch muss man davon ausgehen, dass der Notarzt nur eine unnötige Verzögerung verursacht.

Was würde da passieren, wenn der Patient stirbt?

@XRAYYZULU

Nach PHTLS führt die Bewusstlosigkeit zu einem A Problem, ggf. zu einem B-Problem. Die Inneren Blutungen fallen unter "C". Da "Treat first what kills first" gilt, ist dementsprechend zuerst das A-Problem zu behandeln. Das lässt sich nur adäquat mit einer Intubation richten, wofür man wiederum den Notarzt braucht... Da würde ich mir auf jeden Fall einen Notarzt nachbestellen, da ich die inneren Blutungen nicht gesichert weiß, die Bewusstlosigkeit aber definitiv ;) Das ganze sag' ich aber als sehr junger bzw frischer RA...Mit entsprechend Erfahrung würde ich vllt. anders handeln.

Für die rechtliche Lage: Ich glaube nicht,dass man das so pauschal sagen kann. Letzten Endes ist da der Einzelfall entscheiden und es muss sich auch erstmal jemand finden, der Klage erhebt. Wenn der Rettungsassistent gut begründen kann, warum er jetzt ohne Notarzt gefahren ist, und die Bewusstlosigkeit keine weiteren Probleme verursacht ( Hypoxie bei schwieriger bzw. unmöglicher Beamtung), sehe ich keinen Grund dem Rettungsassistenten irgendetwas vorzuwerfen. Aber wie gesagt, da ist der Einzelfall entscheidend mit diversen Faktoren (Wie schnell ist die Klinik zu erreichen? Wie lang braucht der Notarzt? Wie gut ist der Verdacht auf die inneren Blutungen begründen ? Welche Fähigkeiten besitzt der Rettungsassistent um die Bewusstlosigkeit zu behandeln ? Ist der Patient gut zu beatmen ? etc. ). Also ein Zeitgewinn von 1 Minute würde es eher nicht rechtfertigen nicht auf den NA zu warten, ein Zeitgewinn von einer halben Stunde (soll es ja je nach Bundesland und Standort geben) schon eher.

Ein Rettungsassistent MUSS das selbstständig entscheiden können. Ein Notarzt wird immer alarmiert wenns indiziert ist und das ist bei einem Polytrauma immer der Fall- das verzögert auch den Transport in keinster Weise. Der ist in der Regel eh da bis man den Patienten im RTW hätte und wenn nicht haben wir ja dafür ein Rendezvous System. Warum sollte ein Treffen auf halber Strecke schief gehen - man kann sich ja über Funk abstimmen.

Die Organisatorischen Dinge sehen folgendermaßen aus: Das am Unfallort ersteintreffende Rettungsmittel macht zu allererst eine Lagesondierung und bestellt über die Leitstelle per Handy oder Funk weitere nötige Rettungsmittel und/oder auch die technische Rettung nach. Erst danach wird mit der Versorgung von Verletzten begonnen. Das bedeutet der nachalarmierte Notarzt trifft im allgemeinen ca 10-12 min nach Nachalarmierung ein. In Ausnahmen auch später - dann versorgt und rettet man den Verletzten und verbringt ihn in den RTW. Ob man schon losfährt oder auf den Doc wartet entscheidet der verantwortliche Rett Ass/Not San. Im ersten Fall wird eine Standortermittlung durchgeführt und im Bedarfsfall von der Leitstelle unterstützt, ein Treffpunkt vereinbart wo das ersteintreffende Fahrzeug auf das andere wartet.

In der Praxis wird bei einem absehbar schweren Verkehrsunfall immer ein Notarzt oft auch ein RTH mitgeschickt. Ist beides nicht verfügbar, entscheidet der verantwortliche Rett Ass selbst, was für seinen Patienten am besten ist.

PS: Die Grundlage für solche Entscheidungen bieten u.a. die gültigen SOPs, die der ärztliche Leiter des jeweiligen Bereiches herausgibt. Und die richten sich nach dem Stand der Dinge in der Medizin (SOP- Standard operating procedures) gemischt mit der persönlichen Meinung des ärztlichen Leiters selbst, denn er verantwortet auch welche Maßnahmen er freigibt.

Die beste Traumaversorgung bietet meiner Ansicht nach das durch die DIVI zertifizierteTraumamanagement nach dem ABCDE Schema.

http://www.traumamanagement.net/

Hallo,

hier muss man abwägen, welche Indikationen vorliegen. Load&Go ist immer leicht gesagt, ich persönlich bin jedoch nur selten ein Freund davon. Es gibt mit Sicherheit Krankheitsbilder, die eine solche Entscheidung begünstigen und wo die Evidenz hinsichtlich des Outcomes vom Patienten deutlich besser ist.

Du hast dich intensiv mit den Leitlinien des Traumamanagements beschäftigt. Du weißt, dass es Probleme nach Kategorien, ABCDE, eingestuft werden. Diese müssen zwingend erst therapiert werden, bevor auch nur im Ansatz an ein Transport gedacht werden kann. Sprich: Der Patient muss überhaupt erst transportfähig sein. Auch Expostion - welche auch eine Ausschlussuntersuchungen weiterer Verletzungen beinhaltet, muss durchgeführt werden.

Es nutzt nichts, auch unter größter Vorsicht, den Patienten einzuladen, auch mit der Absicht sich mit dem Notarzt zu treffen, wenn der Patient kreislaufinstabil ist und auf der Fahrt reanimationspflicht wird, aufgrund eines gravierenden irreversiblen Volumenmangelschocks, welches sich erst einstellte, aufgrund der nicht erfolgten Therapie. Ebenso ist eine Verlegung der Atemwege fatal, da auch dies schlussendlich das Leben des Patienten beenden würde. Oder eben der gebrochenen Wirbelsäule, welche man erst feststellte, nachdem der Pat. aufgesammelt wurde und ungünstig bewegt wurde. Es wäre also patientenschädigend.

Der Rettungsassistent und künftig Notfallsanitäter hat eine umfangreiche notfallmedizinische Ausbildung, welche demjenigen befähigt, notfallmedizinische Maßnahmen zu treffen. Diese befähigen einen Patienten ohne Beisein eines Arztes zu stabilisieren. Also auch die Intubation und Beatmung, die Gabe von Infusionslösung unter Bedacht der Traumaleitlinien (Cave: Störungen des Gerinnungssystems) und einiges mehr. Der Notfallsanitäter wird einiges an Kompetenzen mehr bekommen, welches aber die Notwendigkeit eines anwesenden Arztes mit entsprechender notfallmedizinischer Erfahrung nicht ausschließt.

Grundlegend wird immer dann geklagt, wenn der Patient verstirbt und sich die Angehörigen denken, dass das nicht sein hätte müssen. Ob die Klage begründet oder unbegründet ist wird sich im Nachhinein herausstellen.

Ich möchte nicht sagen, dass ich ein Rendevouzsystem schlecht ist - unter gewissen Bedingungen, welche einen kreislaufstabilen Patienten beinhalten, ist es manchmal hilfreich. Anders hingegen ist der selbstständige Transport in eine geeignete Klinik, wenn der Notarzt länger brauchen würde als der RettAss selbst in der Klinik ist, angebrachter.

es gibt ne seite wo du genau wie hier fragen stellen kannst nur halt spezifisch rechtsfragen die dann auch von (hoffentlich) echten juristen beantwortet werden, teils kostenlos, teils kostenpflichtig.

http://www.frag-einen-anwalt.de/

das zumindest zur rechtslage.

noch ne frage aus persönlichem interesse:

ich fand einmal eine person die aus dem fenster gesprungen war, die dann vom rettungsdienst relativ unsaft auf die bahre angehoben wurde (so als gäb es keine besonderen umstände/keine besondere motivation zur vorsicht). ist das ein legitimer vorgang? hab später erfahren dass die person überall brüche hatte am körper. musste nur gerade daran denken und hab mich gefragt ob so etwas nicht schäden hinterlassen kann.

noch was anderes, hatte mich zu dem zeitpunkt i-wie geschämt so unmündig zu sein und akut nichts tun zu können kann man sich i-wie weiterbilden was man tun kann abgesehen vom erste hilfe kurs?

@solokuhhiro

ne Bahre hat nur der Bestatter, der Rettungsdienst nutzt Tragen... ;-))

@solokuhhiro

Jeder kann als Serlbstzahler eine Rettungssanitäterprüfung machen wenn er das möchte - einfach bei den Schulen nachfragen. Normalerweise ist so ein Vorgehen mal vor 25 Jahren üblich gewesen. Heutzutage werden Patienten unter zur Hilfenahme von aller möglicher Ausrüstung (Schaufeltrage, Spineboard, Spinne, Stifneck, Vacuumschienen, Vacuummatratze ect.) fixiert und immobilisiert, bevor man sie transportiert - und natürlich kann bei einer solchen Vorgehensweise wie du die beschreibst einiges kaputt gehen.