Krankenkasse lehnt Rettungswagen Kostenübernahme ab: Patient verstarb vor Ort

19 Antworten

das sind ja ganz neue sitten. ich hatte 2000,- einen aufprallunfall auf der autobahnauffahrt, bei dem ich mir keine verletzungen zugezogen hatte, und daher sowohl untersuchung als auch einen transport im rettungswagen, der von anderen gerufen worden war, ablehnte. ich fuhr mit dem adac mit. eine rechnung habe ich nie bekommen.

taigafee  13.06.2013, 08:33

€ :-))). im jahr 2000 meine ich natürlich.

Hallo, wenn du eine Rechtsschutz hast Anwalt einschalten oder bei der Verbraucherschutzzentrale mal Nachfragen. MfG u

Dazu fällt mir nur ein Wort ein: Unglaublich!

Wahrscheinlich müssen wir demnächst, wenn den Rettungssanitätern der Patient unter den Händen wegstirbt, auch noch deren Stundenlohn für die Zeit dieses Einsatzes zahlen, oder wie?

Ich fasse es nicht!

Also: die Krankenkasse war kooperativ und wird den speziellen Fall jetzt prüfen. Der Mitarbeiter war sichtlich überrascht, daß wir überhaupt eine Rechnung bekommen haben, da die Rettung ja auch stattgefunden hat und ohne den RTW überhaupt gar nicht möglich gewesen wäre. Eine Leerfahrt liegt immer dann vor, wenn z.B. ein gestürzter Radfahrer den Transport ablehnt, obwohl der RTW vor Ort ist. Daraus lernen wir: immer schön in den RTW einsteigen, auch wenn es einem selber unnötig erscheint. Ansonsten trudelt hinterher eine Rechnung ins Haus.

Werde das abschließende Ergebnis hier posten.

sachlich123  12.06.2013, 20:40

Auch ein verweigerter Transport wird in der Regel eigentlich nicht abgerechnet sondern zählt als Leerfahrt.

Reiswaffel87  13.06.2013, 12:35
@sachlich123

Tja, das ist dann wohl regional sehr unterschiedlich...

sachlich123  13.06.2013, 14:06
@Reiswaffel87

Wieso? Rechnet ihr ab bei Verweigerung? (Reines Interesse)

Reiswaffel87  13.06.2013, 22:06
@sachlich123

Nö, bei uns geht's ambulant. Aber mir ist ein Kreis bekannt in dem das so gehandhabt wird.

Mina541  12.06.2013, 22:05

das heißt also wenn ich sehe dass jemand einen unfall hat und ich den notruf rufe und der hat keine lust einzusteigen bleibe ich auf den kosten sitzen? ok das wars für mich mit erste hilfe und so!

sachlich123  12.06.2013, 22:20
@Mina541

Nein das ist natürlich nicht so. Die Fahrt würde gar nicht abgerechnet werden und du als Ersthelfer bist gesetzlich verpflichtet im Falle eines potentiell verletzten Menschen zumindest Hilfe zu rufen, auch und vor allem wenn du selbst nichts tun kannst. Eine Unterlassung wäre strafbar.

Shogun1000  13.06.2013, 01:12
@sachlich123

Als Sanitäter hätte mich das auch sehr gewundert. Ich bin mir zu 99,999% sicher, dass ihr keinen Cent bezahlen müsst. (0,001% verbleiben, da ich die Vorgeschichte nicht kenne)

Und ja, wenn ich als Privatperson einen RTW rufe, weil jemand gestürzt ist, diese Person den RTW dann aber ablehnt, so muss ich als Privatperson nicht zahlen. Wobei auch hier gesunder Menschenverstand vorrausgesetzt wird. Ein Kind das hinfällt und ne kleine Schürfwunde am Knie hat, braucht keinen RTW. Ein Kind das hinfällt und aus einem klaffenden 10cm Schnitt stark blutet, hingegen schon.

Was aber zum Beispiel gezahlt werden muss ist:

RTW Einsatz aufgrund von Alkoholintox (Anteilig, Ca. 400€)

Unnötige Fahrt, z.b. wegen eines winzigen Schnitts, der mit einem Pflaster behandelt wird.

sachlich123  13.06.2013, 08:00
@Shogun1000

Zahlen muss man nur einen Transport ohne medizinische Indikation (wie in deinem letzten Beispiel). Das bedeutet wenn der aufnehmende Arzt den Transportschein verweigert. Das sind aber eher Ausnahmefälle. Und von einer Selbstbeteiligung bei C2 Intox hab ich noch nie was gehört - wobei: Schlecht wärs ja nicht.

Aalesack  13.06.2013, 17:34
@Mina541

Nein, da kannst du dich auf §680 BGB berufen. Danach kann man zur Gefahrenabwehr für einen anderen Verträge abschließen, ohne den Auftrag dafür zu haben.

Wenn Jemand nach einem Unfall verletzt ist, besteht natürlich Gefahr, wenn ihm nicht geholfen wird. Also schließt du für ihn mit dem Rettungsdienst den Vertag ab, dass dieser ihm hilft. Dazu bist du sogar verpflichtet, denn sonst kann man dir unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.(Straftat!)

Nur wenn der Verunfallte (heißt doch so?) offensichtlich bei klarem Verstand ist (selten, da man nach einem Unfall meistens unter Schock steht) und dir ausdrücklich sagt, dass er keinen Rettungswagen wünscht, darfst du nicht für ihn handeln.

Entsprechend gilt das natürlich auch bei einem Schlaganfall und ähnlichem.

Zunächst einmal mein Beileid!

Setze Dich mit der KK in Verbindung. Dort wird man in der Rechnungsstelle vermutlich nur wissen, daß ein RTW keinen Patienten in ein Krankenhaus transportiert hat ohne nähere Einzelheiten zu kennen. Unter dem Gesichtspunkt, daß die Sanitäter sehr wohl aufgrund eines Notfalls tätig werden mußten, sollte auch die Übernahme der Kosten möglich sein.

Zyogen  12.06.2013, 13:06

Siehe dazu auch einmal http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-unna-kamen-bergkamen-holzwickede-und-boenen/kasse-muss-im-todesfall-nicht-zahlen-id4050962.html

Von einem Fehleinsatz wird man sprechen, wenn überhaupt keine medizinische Hilfe geleistet oder zumindest versucht wurde, also wenn der Patient vor Eintreffen des RTW verstorben ist. Aber genau das ist in Eurem Fall nicht gegeben.

Die Rückfahrt des RTW zu seinem Stützpunkt hingegen kann Euch tatsächlich in Rechnung gestellt werden, denn für alle Leistungen nach Eintritt des Todes besteht keine Leistungspflicht der Kasse mehr, da es ja keine versicherte Person mehr gibt.

Reiswaffel87  12.06.2013, 13:08
@Zyogen

Die Krankenkassen zahlen aber nicht für die Behandlung, wie es eigentlich richtig und sinnvoll wäre, sondern für den Transport. Und den gab es nicht.

Shogun1000  13.06.2013, 01:20
@Zyogen

Das stimmt so nicht.

Die Besatzung eines RTW muss eine Wiederbelebung einleiten, egal ob der Mensch schon kalt ist, oder gerade erst verstorben ist.

Einzige Ausnahme: Der Sanitäter kann den Kopf in die Hand nehmen und 10 Schritte weggehen. Oder: Auf dem Körper befindet sich bereits Disko-Reis(Maden)

D.h. eine medizinische Behandlung findet in jedem Fall statt.

Es sei denn, jemand ruft einen RTW, weil er einen leblosen Körper gefunden hat und am Unfallort findet sich dann ein Skelett. Das könnte tatsächlich zu einer Rechnung führen.

Als Privatperson ist man nicht berechtigt eine medizinische Diagnose über Tod, oder Nicht-Tod zu tätigen. D.h. man hat immer einen RTW hinzuzuziehen. Daher entstehen auch keine Kosten. Es mag ab und an mal einen Fall geben, wo es Fehler diesbezüglich gibt, aber die werden zumeist wiederrufen.

Vielleicht mag es gewisse Gesetzeslücken(Wie im Link angegeben) geben, diese werden von den Krankenkassen jedoch nicht genutzt.

schleudermaxe  13.06.2013, 20:41
@Shogun1000

Doch, doch. Die ach so hochgejubelte christliche in Berlin hat doch die Vorgaben an die Kassen gegeben, was bezahlt wird und was nicht. Ein Krankenhaus bekommt ja bei diesen Grippewellen auch nicht den Pflegesatz, den es benötigt und warum bitte? Ich habe jahrelang dieses Theater als NAW-Fahrer hautnah miterleben dürfen und kann auch heute nur empfehlen, den eigenen Bundestagsabgeordneten zu befragen, warum er so abgestimmt hat, daß verstorbene die Rettungsversuche selber bezahlen müssen.

sachlich123  14.06.2013, 00:23
@schleudermaxe

Berlin ist aber nicht christlich- sondern sozialdemokratisch mit dukelrotem Einschlag ;-)