Muss ich den Rettungshubschrauber bezahlen?

10 Antworten

Hallo zusammen, ich kann nur bestätigen was Reiswaffel87 geschrieben hat. Mal eben einen "Krankenwagen" bestellen geht nicht. Ich kann deinen Frust verstehen aber führ dir bitte mal vor Augen, das der Koll. auf der Leitstelle nicht durchs Telefon schauen kann. Es gibt genaue Listen welches Rettungsmittel bei welchem Notfall auszurücken hat. Gerade beim Sturz vom Pferd ist mit schwehren Verletzungen zu rechnen. Den ersten Fehler habt IHR gemacht als ihr die Gestürzte rumlaufen gelassen habt! Es muß nicht gleich immer der komplette Querschnitt sein, es reicht schon ein angebrochener Wirbel. Im ersten Schock aufgestanden rumglaufen und dann verschiebt sich ein Bruchstück, Ende im Gelände! Man sollte beruhigend auf den Verletzten einwirken und in da liegen lassen bis prof. Hilfe da ist. Wärmeerhalt eingeschlossen. Hubschrauber hin oder her, sinnvoll oder nicht, das muß euch nicht interessieren, sie zahlt nur ihren Eigenanteil. Und den Rettungskräften "Tricks" zu unterstellen ist schon ein starkes Stück! Wir sind weder "Politiker"noch haben wir amerikanische Verhältnisse! Reiswaffel87 hat es schon erwähnt, bei privtat Versicherten muß in Vorleistung gegangen werden, das ist aber beim Zahnarzt auch nicht anders oder versucht der auch mit tricks an euer Geld zu kommen? Der Rettungsdienst oder die Notfallversorgung machen gerade mal 3% von den gesammten Kosten des Gesundheitssystems aus! Nach deiner Beschreibung ist der Einsatz völlig korrekt abgelaufen. Gute Besserung wünsch ich.

Reiswaffel87  19.02.2012, 12:21

Schöner Beitrag. Insbesondere die Tipps zur Erstversorgung - die in meinem Beitrag gänzlich fehlen - sind gut.

Wer aus bestem Wissen und Gewissen den Notruf wählt, muss außer einer kleinen Zuzahlung sonst nichts zahlen.

Dass du einen "Krankentransport liegend" "bestellt" hast, interessiert die Lst. herzlich wenig, aufgrund des Unfallmechanismus (Sturz aus Höhe) wird daraus ein Notarzteinsatz, und wenn kein bodengebundenes NEF frei ist kommt halt der RTH.

Ich erlebe selber täglich in meiner Arbeit im RD Situationen in denen es nachträglich unnötig gewesen ist, das volle Programm aufzuziehen.. aber man kann nie wissen, was los ist.

Die Tatsache, dass deine Freundin herumlaufen konnte, schließt aber theoretisch nicht aus, dass sie Rückenverletzungen davongetragen hat.

Und dem Notarzt einen "Trick" zu unterstellen halte ich für mehr als unverschämt..

Auch wenn ich deinen Unmut verstehen kann, niemand muss einen RTH selbst zahlen, keine Privatperson kann einen Krankentransport anordnen (das kann nur ein Arzt) und der Ablauf des Einsatzes war vollkommen regelrecht.

ja du musst 10% zahlen

ich musste damals 50 euro zahlen als mich der krankenwagen geholt hat

Reiswaffel87  18.02.2012, 21:39

So eine 10%-Regelung gibt es nicht. Was du vielleicht meinst ist die Zuzahlung. Die beträgt aber 10€ und nicht 10%.

  1. Wenn deine Freundin den Anschein gemacht hat ernsthaft verletzt zu sein war der Notruf bzw. die Bestellung eines Transportes völlig korrekt.
  2. Was die Leitstelle schickt entscheidet nicht der Anrufer, sondern der Disponent auf Grund des Notrufs, der Fahrzeugverfügbarkeit, der entsprechenden Indikationskataloge und Ausrückeordnungen.
  3. Wenn die Besatzung des Rettungswagens das Nachfordern eines Notarztes für erforderlich hielt, dann ist dem so. Im Zweifel kannst du das fachlich schlechter beurteilen als ein Rettungsassistent.
  4. Welcher Notarzt kommt ist völlig irrelevant! Wenn ein NA benötigt wird und kein bodengebundener in der Nähe verfügbar ist, dann kommt eben ein Rettungshubschrauber als Notarztzubringer. Das muss nicht deine Sorge sein, wie der Kollege euch schon völlig korrekt gesagt hat.
  5. Den Patienten extra in den Hubschrauber zu laden und in die Klinik zu fliegen ist nicht immer sinnvoll. Es ist keineswegs die Ausnahme, dass trotz anwesendem Heli der Patient per Rettungswagen in die Klinik kommt. Auch mit Notarztbegleitung.
  6. Du musst nicht zahlen, denn du hast keinen mißbräuchlichen Noruf abgesetzt.
  7. Deine Freundin als Patientin muss nur in Vorleistung gehen, wenn sie privatversichert ist. Ist sie bei einer gesetzlichen Kasse versichert rechnet der Leistungserbringer mit der KK direkt ab. Diese muss die Kosten für den Einsatz übernehmen! Sollte der Disponent in der Rettungsleitstelle falsch gehandelt haben hat ggf. die Krankenkasse einen Anspruch gegen ihn, deine Freundin ist aber raus.

Wenn der Notarzt vor Ort entschieden hat, mit zu fahren, war der Einsatz gerechtfertigt.

Wenn dann hinterher in der Klinik gesagt wird "wär nicht nötig gewesen", basiert das ganze ja auf einer ganz anderen Wissenslage. Röntgen, CT und all die schönen Sachen die einem bei der Diagnose helfen gibt es im Rettungsdienst nicht, und man muss sich allein auf die Anamnese, Symptomatik und ein paar Basisdiagnostiken verlassen.

Wie Reiswaffel schon gesagt wurde, ist ein Hubschrauber nichts "besonderes". Wenn am Boden nichts verfügbar ist, kommt halt der. Übrigens auch in der Großstadt gerne mal ins Altenheim. Und dass der Notarzt im Rettungswagen mitfährt ist auch völlig normal.

Wir wissen zu wenig, um die Frage vernünftig beantworten zu können. - Wohnt du in Deutschland, Österreich oder Schweiz? Welches Bundesland? - Freundin gesetzlich oder privat versichert?

Im moment können wir nur deine himmelweiten Fehlannahmen korrigieren. Im Rettungsdienst wird nicht getrickst - das ganze wird per Gesetzesantrag von Stadt oder Kreis getragen, der Polizei unterstellst du ja auch nicht zu tricksen. Die Rettungsleitstelle entscheidet, welche Einsatzkräfte kommen, da der Laie vor Ort die Situation idR nicht einschätzen kann.

Sofern der Notarzt vor Ort nicht gesagt hat, die Versorgung/Transport sei nicht notwendig und du trotzdem darauf bestanden hast, kann dir so was niemals in Rechnung gestellt werden! (Von der Vorleistung bei Privatversicherung mal abgesehen natürlich.)

Zu guter letzt vielleicht auch mal die Abrechnungsstelle kontaktieren. Vielleicht is denen ein Verwaltungsfehler unterlaufen.