Wann muss man den Krankenwagen selbst bezahlen?

Wie kann sich eine bewusstlose Person vom Einsatzort entfernen? Fliegen?

Wenn sie aufwacht

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In deinem Beispiel musst du den Einsatz des Rettungsdienstes nicht selber zahlen, da du in guten Glauben und (hoffentlich) größter Sorgfalt gehandelt hast.

Selber zahlen muss man den Einsatz (genauer den Transport) als Inanspruchnahmer (also der transportierte Patient), wenn der Einsatz ganz klar medizinisch nicht indiziert ist. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Patient X ruft den Notruf an und behauptet, er habe eine stark blutende Verletzung. Der Disponent schickt einen Rettungswagen. Die Besatzung kommt an, der Patient steht vor der Tür und steigt direkt ein, den Kratzer am Finger hat er bereits selber mit einem Pflaster versorgt, die Blutung steht. Nach Aufklärung durch die Besatzung über die vermutlich Kostenpflichtigigkeit besteht der Patient weiterhin auf den Transport, welcher schlussendlich durchgeführt wird. Eine solche Fahrt wird keine ärztliche Verordnung bekommen, muss also selbst gezahlt werden.

Auch die meisten Fahrten im Zusammenhang mit Alkohl werden nicht verordnet und müssen selbst getragen werden.

Bei Anrufen von Dritten (wie in deinem Beispiel) ist das Konstrukt schon sehr kompliziert, weil nicht ganz klar ist, wer der "Inanspruchnehmer" ist: der vermutete Patient oder der Anrufer? Hat der Patient nur geschlafen und der Anrufer das nicht überprüft, hat er sogar grob fahrlässig gehandelt, da ja im Falle einer Bewusstlosigkeit auch erste Hilfe notwendige gewesen wäre.

In den ALLERMEISTEN Fällen werden solche "Bestellungen durch Dritte" als "vorsorglich" abgehakt. In den seltensten Fällen wird die Schublade "böswillige Alarmierung" auf gemacht, einfach weil Kosten/Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

Ein Tip für diesen (real gar nicht so seltenen) Fall: wünscht der Patient keine Hilfe oder entfernt sich, nochmal anrufen und den Rettungsdienst wieder ab bestellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Nein, niemand muss etwas bezahlen, weder der Patient noch der Anrufer. So etwas wird dann einfach als Fehleinsatz geführt und fertig. Der Anrufer muss niemals etwas bezahlen, außer wenn er einen vorsätzlichen Missbrauch von Notrufen begeht. Liegt jedoch tatsächlich ein Notfall vor oder hat der Anrufer den Eindruck eines Notfalles, dann tut er nicht's weiter als seine gesetzliche Hilfeleistungspflicht gemäß §332c Strafgesetzbuch (StGB) zu erfüllen und dafür, können ihm mit Sicherheit keinerlei Kosten entstehen.

Der Rettungswagen (RTW) erbringt zudem nach dem derzeitigen Sozialrecht lediglich eine Transportdienstleistung, medizinische Untersuchung und Versorgung durch das nichtärztliche Rettungsfachpersonal, kann gegenwärtig sowieso nicht abgerechnet werden. Ein Notarzt kann jedoch eine Versorgung vor Ort abrechnen.

Mfg

Bis auf die Fälle des § 145 StGB entsteht bei Rettungseinsätzen niemals für den Anrufer eine Kostenpflicht. Siehe dazu einfach in die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer.

Ich hab mal die Feuerwehr gerufen weil Rasen angefangen hat zu brennen. Bis die da waren is das Feuer aber auf einmal wieder verschwunden. Die haben trotzdem wasser drüber gesprüht, ich musste nix bezahlen.

Du kannst diese Person ja nicht noch mal bewusstlos schlagen. Natürlich wenn sich heraus stellt, dass es diese Person gar nicht gab, zahlst du und bekommst zusätzlich eine Strafe.

Wie soll man das rausfinden, Aussage gegen Aussage von allen möglichen, entfernten Passanten, die wer weiß wen oder was gesehen haben/wollen?