Kann man nach dem Rufen eines Krankenwagens herausfinden, welche Personen (Sanitäter, ggf. Notarzt) an dem Einsatz beteiligt waren?

10 Antworten

Im Gegensatz zu den bisherigen Antworten: Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in die medizinische Dokumentation, wenn er behandelt wurde.

Dementsprechend muss nur der Patient oder ein gesetzlicher Vertreter zum betreffenden Rettungsdienst hingehen und die medizinische Dokumentation zum betreffenden Fall einfordern. Das ist mittlerweile vielerorts in Deutschland ein elektronisches Dokument, das einfach ausgedruckt werden kann. Über den Namen des Patienten, das Einsatzdatum und den Einsatzort ist auch klar zuzuordnen, welcher Einsatz gemeint ist.

Ob die Namen des Rettungsteams dem Patienten ausgehändigt werden, weiß ich nicht. Im Grunde wurde er von "Rettungsdienst AG Musterstadt" transportiert und sein Ansprechpartner ist dann auch diese Firma... welche Mitarbeiter das waren, ist für's Erste nicht weiter relevant.

Allerdings hat der medizinische Laie gerne mal eine etwas realitätsferne Vorstellung davon, was medizinisches Fachpersonal denn "hätte sehen müssen" und was eine "nicht ausreichende Untersuchung" ist.

Ich persönlich hatte mal den Fall, dass ich bei einem Patienten mit leichten Kreislaufschwierigkeiten war. Wir teilten ihm mit, dass nach allen Symptomen und unseren Untersuchungen (inkl. "großem" EKG) nichts Bedrohliches festzustellen sei, dass man aber in einem geeigneten Krankenhaus nochmal genauer nachschauen könnte, wenn der Patient das wünschte. Der Partient lehnte unter Zeugen den Transport ins Krankenhaus ab... tja, und erlitt zwei Tage später einen schweren Herzinfarkt. Da war die Ehefrau dann auch der Meinung, wir hätten es doch sehen müssen, dass der Herzinfarkt direkt bevorsteht. Was medizinisch schlicht nicht machbar ist. Und sie meinte, wir hätten ihren Mann gegen seinen Willen in die Klinik bringen sollen - was aber rechtlich ebenfalls nicht möglich ist.

Ja, es ist gut, richtig und auch wichtig, dass der Patient hinterher Einsicht nehmen kann, um ggf. die Behandlung infrage stellen zu können. Nur sollte er das mit dem "die haben was falsch gemacht" doch bitte bleiben lassen, bis er einen Mediziner um seine Meinung gefragt hat.

Viele Laien wissen zum Beispiel nicht, dass der Rettungsdienst grundsätzlich erstmal eine Transportleistung ist und jede Behandlung eigentlich nur dem Zweck dienen kann, den Transport erfolgreich durchzuführen. Behandeln, einschließlich eine medizinische Diagnose stellen, darf nur der (Not-)Arzt.

Auf das Einsatzprotokoll, dass im Zusammenhang mit dem Notfalleinsatz erstellt worden ist, hat der Notfallpatient ein Anrecht auf Einsichtnahme (Paragraph 630f Bürgerliches Gesetzbuch- BGB). Dazu muss die Hilfsorganisation bekannt sein, die den Notfalleinsatz durchgeführt hatte, ist sie dass nicht, so kann man bei der zuständigen Rettungsleitstelle nachfragen, welches Rettungsfahrzeug damals entsendet worden ist, aber bitte nicht unter der Notrufnummer 112 anrufen!. Der Rettungsleitstelle selber, sind die Namen der einzelnen Besatzungen heutzutage i.d.R. nicht mehr bekannt, aus Gründen des Datenschutzes (Datenschutzgrundverordnung- DSGVO), die Rettungsleitstelle, weiß nur eine Nummer, über diese Nummer, weiß der Dienstherr (Arbeitgeber) des Rettungsfachpersonals dann die Namen der Mitarbeiter. Datenbanken gibt es aus Datenschutzgründen keine und schon gar keine bundesweite Datenbank, da der Rettungsdienst Kraft des Grundgesetzes (GG) Aufgabe der Bundesländer ist. Geht es darum, ob ein Transport durchgeführt worden ist, ist der Name des medizinisch Verantwortlichen entscheidend, Rettungswagen Notfallsanitäter oder Rettungsassistent, sofern ein Notarzt am Einsatz beteiligt gewesen ist der Name des Notarztes, die höchstqualifizierte Fachperson entscheidet immer über "Ja" oder "Nein" zum Transport. Mfg.

Als Laie wirst du an die Datenbanken nicht rankommen. Aber es wird protokolliert, welcher Wagen mit welcher Besatzung wann bei einem Einsatz war, da das Personal ja kurze Befunde/Berichte schreiben muss.

Die einzige Möglichkeit wäre über den rechtlichen Weg, ein Anwalt/Gericht kann dann die Besatzung ausfindig machen und diese zur Rechenschaft ziehen. Ob du die genauen Namen der Angestellten bekommst bleibt datenschutztechnisch weiter fraglich. Und gegen Krankenhäuser/Sanis klagen ist ebenfalls sehr ungewiss, also ob du damit Erfolg haben wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für dich Gar nicht, nur für die Polizei/ Richter/ Staatsanwaltschaft etc.

Die Leitstelle kann sehen welches Fahrzeug alarmiert wurde und der Leiter der Wache von dem das Fahrzeug kommt kann nachschauen wer an dem Tag auf dem Auto gewesen ist.

Hi,

kann man - welches Fahrzeug disponiert wurde, ergibt sich aus den Daten der Leitstelle (Rettungsleitstelle bzw. Integrierte Leitstelle); wer die Fahrzeuge besetzt hat, ergibt sich aus den Dienstplänen bzw. dem Einsatzprotokoll.

Die Daten der Leitstelle werden grundsätzlich nicht "einfach so" an Dritte herausgegeben - das erfolgt lediglich im Rahmen von Ermittlungsverfahren.

Auf das Einsatzprotokoll hat der Patient einen Anspruch - dieses kann er (ggf. gegen eine geringe Unkostenpauschale) bei der Organisation anfordern, welche den Einsatz übernommen hat. Dazu genügt schon eine formlose Anfrage.

Wie so oft gilt allerdings auch hier: der Schaden muss kausal durch die Handlung (oder eben das Unterlassen) der Besatzung verursacht worden sein und zumindest mal grobe Fahrlässigkeit vorliegen (sprich: ein bedrohlicher Zustand hätte vor Ort erkannt werden können) - und genau das muss im Zweifelsfall durch den Kläger bewiesen werden.

Ob das der Fall ist oder ob es Erfolg verspricht lässt sich aus der Ferne kaum beurteilen.

LG