Verordnung von Krankenhausbehandlung vorher bei Krankenkasse vorlegen?

6 Antworten

Das ist Routine. Das Krankenhaus verlangt eine "Kostenübernahme" von deiner Krankenkasse. Du musst mit dem Einweisungsschein zu deiner Krankenkasse, die machen einen Stempel auf den Einweisungsschein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird von den KK unterschiedlich gehandhabt, vor allem wenn es sich um ein teures Haus handelt (z.B. Charité). Einfach mal dort anrufen. In aller Regel verzichten die KK bei Vertragskrankenhäusern auf die vorherige Bewilligung. Ich kann aber nur für die großen KK sprechen, die im Vdek organisiert sind (z.B. TK, BARMER, DAK). AOK, IKK, BKK... mögen das anders sehen.

Bei der Gynäkomastie kann es aber durchaus sein, dass die Kostenübernahme vorher vom Krankenhaus mit der KK abgeklärt werden muss (medizinisch notwendig oder aus kosmetischen Gründen gewollt?). Das KH wird dir dann eine medizinische Begründung ausstellen, die du der KK vorlegst.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier steht die Frage im Raum ob die OP tatsächlich als „medizinisch notwendig“ eingestuft wird.

Sollte es sich hierbei um einen „kosmetischen Eingriff“ handeln hast du die Kosten dafür zu tragen.

Möglich sind also:

  • eine Weigerung der Kk die Kosten zu übernehmen
  • eine Begutachtung durch den MDK
  • eine spontane Kostenzusage

Selbstverständlich sichern sich die Kliniken hier ab.

Na da steht doch dass du es der Krankenkasse vorlegen sollst was bitte verstehst du nicht daran? Und ob es bei dir ein Notfall ist oder nicht das solltest du doch selbst wissen

du bist auf der sicheren Seite wenn du vorher bei deiner Krankenkasse anrufst und die können dir diese Frage bestimmt beantworten