Berufliche Sorgfaltspflicht

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Die berufliche Sorgfaltspflicht ist die Pflicht sorgfältig zu arbeiten insbesondere fatale Fehler zu vermeiden.

Im Krankenhaus muss so z.B. pinibel darauf geachtet werden das der Patient eindeutig identifizierbar ist, weil er nur so die richtige Behandlung, Medikamente, OP etc. erhalten kann. So ist es die berufliche Sorgfaltspflicht des Pflegepersonals ein Bettschild am Bett anzubringen und bei Personen die ihren Namen nicht kennen oder sagen können (z.B. Demenz) zu kennzeichnen mit einem Namensband am Arm. Würde der falsche Patient operiert werden könnte dieses tötlich ausgehen, also ist dieses eine oberste Sorgfaltspflicht.

Ebenso das de Patient nur die richtigen Medikamente erhält, weil auch hier eine Verwechslung fatale Folgen haben kann.

In der Pflege und im Krankenhaus ist die oberste Sorgfaltspflicht, dass beispielsweise Medikamentenverabreichungen und Krankenakten allgemein genau dokumentiert werden. Das auf Hygiene geachtet wird etc.