Zwangsernährung- Wann ist sie sinnvoll und wird sie durchgeführt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lolle, jemand entgegen seinen Willen in eine Klinik zwangeinzuweisen ist gottseidank heute nicht mehr so einfach. Natürlich wird dadurch aber auch eine Behandlung einer erwachsenen Person, die unbedingt Hilfe braucht, umso schwerer. Wenn du glaubst, dass der Zustand deiner Freundin lebensbedrohend ist, kannst du den Notarzt rufen und ihm die Sachlage erklären. Er kann sie dann, wenn er das für notwendig erachtet um ihr Leben zu retten, in eine Klinik einweisen, auch gegen ihren Willen. Aber einfach wird das nicht sein. Deine Freundin braucht dringend Hilfe, sowohl ärztliche als auch psychiatrische. Ich hoffe, du schaffst es irgendwie, dass sie Hilfe annhemen kann.

Es ist durchaus möglich Deine Freundin über das Ordnungsamt Deiner Stadt zwangsweise mit Hilfe des Amtsarztes einweisen zu lassen, i.d.R. ist das dann die geschlossene Psychiatrie und von dort wird alles weitere veranlasst. Meistens helfen da schon die therapeutischen Gespräche. Im Notfall wird da aber auch die Zwangsernährung eingeleitet.
Lass dich mal beim Gesundheitsamt beraten wie das funktioniert.

Das Ordnungsamt wird sich in solchen Fällen nicht einmischen.

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