2C-B nach Weisheitszahn OP?

1 Antwort

Jetzt habe ich erstmal nachlesen müssen, was 2CB ist. Du weißt hoffentlich, dass du dich sowohl mit dem Besitz als auch dem Konsum strafbar machst (auch wenn dir das offenbar egal ist):

Rechtliche Lage:

2C-B unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG).

Das bedeutet: Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz sind ohne Genehmigung in Deutschland verboten und ziehen in der Regel strafrechtliche Konsequenzen nach sich. (https://www.take-stuttgart.de/take-information/substanzinformation/)

Ganz unabhängig von deiner OP solltest du so einen Müll grundsätzlich aus deinem Körper rauslassen. Ich hoffe, du hast dich mal mit den Folgen, auch den Langzeitfolgen auseinandergesetzt. Du scheinst das ja auch nicht zum ersten mal konsumieren zu wollen.

Diese Mittel kann zu einem Blutdruckanstieg führen. Das könnte zur Folge haben, dass evtl. noch nicht vollständig verheilte Wunden wieder aufgehen.

Solltest du derzeit noch irgendwelche anderen Medikamente nehmen, kann es zu unvorhersehbaren Wechselwirkungen kommen.

Wenn du also trotz gesundheitlicher und strafrechtlicher Gefahren konsumierst, musst du dich über negative Folgen nicht wundern.

Woher ich das weiß:Recherche