wer bezahlt den Notarzt?

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Wenn du denkst, dass jemand Hilfe braucht, die dann aber doch nicht nötig ist, hast du nichts falsch gemacht. Du zahlst also nichts. Normalerweise wird das als "Fehleinsatz" eingestuft und niemand zahlt etwas, da keine Leistung erbracht wurde. Sollte der Patient kurz vor Ort unterscuht oder behandelt werden, bekommt dessen Krankenkasse eine Rechnung. Löst das Opfer den Einsatz z.B. wegen Voilltrunkenheit aus, können unter betimmten Umständen ihm die Kosten aufgedrückt werden.

Wichtig aber nochmal: Derjenige, der anruft, zahlt nichts (es sei denn, er löst mit Absicht Fehlalarme aus)

Wer dafür zahlen muss hängt vom Einzelfall ab.

Der Einsatz eines Rettungsmittels kostet Geld, irgendjemand muss dafür also zahlen. Rufst du beispielsweise den Rettungsdienst, weil ein Bekannter Schmerzen in der Brust angibt und die einen Herzinfarkt vermutest und der vermeitliche Patient hatte nur ausstrahlende Rückenschmerzen, dann musst du nicht zahlen. Du bist schließlich von einer echten Notsituation ausgegangen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Träger des Rettungsdienstes.

Rufst du jedoch den Rettungsdienst, obwohl dessen Einsatz offensichtlich nicht notwendig ist - beispielsweise bei einer Schürfwunde - dann müsstest wohl du zahlen.

baertl  01.02.2012, 17:17

Nein, auch bei einer Schürfwunde muss der Anrufer nicht zahlen. Es ist dem Laien nicht zuzumuten, eine korrekte medizinische Diagnose zu stellen oder eine für ihn ungewohnte Lage richtig einzuschätzen (z.B. ungewöhnliche Rauchentwicklung aus einem Kamin, seltsame Gestalten, die um ein Haus schleichen etc.). Auch eine Schürfwunde kann gefährlich aussehen.

Reiswaffel87  01.02.2012, 19:43
@baertl

Dann ersetz Schürfwunde durch etwas anderes, das völlig harmlos ist und bei dem man das auch sieht. ;-) Klar kann auch eine Schürfwunde schlimm aussehen, die meinsten tuns aber nich.

Wenn der Anrufer von einer Notsituation ausgehen musste zahlt er auf keinenfall. Nur bei böswilliger Alarmierung. Bei Behandlung zahlt entweder die Krankenkasse (das ist auch der Regelfall) oder eben der Patient selbst, wenn er unter bestimmten Umständen für die Situation selbst verantwortlich ist. Wenn der Patient nicht behandelt werden muss, bleiben die Kosten für die Anfahrt eben beim Träger - der Stadt bzw. dem Landkreis - hängen.

Der Krankentransport und die rettungsdienstliche Behandlung wird im Regelfall von der Krankenkasse bzw. dem Sozialversicherungsträger übernommen. Ggf. ist eine Eigenbeteiligung von 10EUR notwendig, die die Krankenkasse später noch haben will.

Bei einer subjektiven Notwendigkeit für einen Notruf, wobei sich der Fall dann gar nicht als Einsatzfall herausstellt, wird das einfach als Fehleinsatz gewertet und nicht berechnet. Das ist unernehmerisches Risiko des Durchführenden (und wird normalerweise über pauschale Ausgleichszahlungen wieder ausgeglichen, die letztendlich alle Kassenbeitrags- und/oder Steuerzahler tragen).

Es wird erst ein teurer "Mißbrauch des Notrufes", wenn wirklich gar nichts vorliegt und dennoch absichtlich angerufen wurde. Auch wiederholte Anrufe bei Bagatellen (z.B. dass der Nachbar regelmäßig um 16:00 Uhr schon seine Fensterläden schließt, was laut Anrufer wohl gegen alle guten Sitten verstößt) werden irgendwann als Notrufmißbrauch gewertet werden, spätestens dann, wenn die Leitstelle den Anrufer schon mehrfach auf die Sinnlosigkeit seiner Anrufe hingewiesen hat. In solchen Fällen muss nicht nur der Einsatz gezahlt werden, sondern auch eine Strafe.

der der ihn gerufen hat, muss die kosten tragen, kommt aber drauf an, wie der arzt das dann sieht... war ja kein streich oder so

Lotterine 
Fragesteller
 29.01.2012, 21:45

Schwierig.Also lieber nichta machen?ist doch nicht jeder Arzt und kann die Situation einschätzen.

Chris112  29.01.2012, 21:47

Blödsinn! Wenn du besoffen in deinem Erbrochenen auf der Parkbank schläfst und ein Passant ruft der Rettungswagen, weil er glaubt, dass du bewusstlos bist, aber beim ansprechen durch den Rettungsdienst aufwachst und wegrennst, muss sicher nicht der Passant bezahlen!

DoktorNoth  29.01.2012, 23:05

Das ist Blödsinn. Nur wer absichtlich falsche Alarme tätigt wird zur Rechenschaft gezogen. In allen anderen Fällen zahlt der Anrufer nicht. Sonst würde keiner mehr den Notruf wählen, aus Angst, was zahlen zu müssen