Urlaub in der krankenpflege ausbildung fest vorgeschrieben

7 Antworten

Das der Urlaub fest vorgeschrieben ist, ist normal. Du hast einfach immer wieder Schule und auch auf den Stationen musst du deine Pflichtstunden im jeweiligen Fachgebiet ableisten. Wie soll das organisatorisch sonst laufen?

Ich bezweifle sehr stark, das dein Leher das ernst gemeint hat. Erlaubt ist es.

Ich würde mich an die Gegebenheiten der Schule halten, klagen bringt bestimmt nicht den gewünschten Erfolg

Eine Schule gibt immer den Urlaub vor - das ginge ja wohl auch nicht anders...

D h. der zustehende Urlaub muß zu den Zeiten genommen werden, an denen die Schule geschlossen ist...die Schließungstage der Schule orientieren sich an den Urlaubsanspruchstagen der Schüler (z. B. gesetzlicher Mindesturlaub ist 20 Arbeitstage - dann ist die Schule im Laufe des Jahres an 20 Tagen geschlossen).

Also: ein frei verplanbarer Urlaub ist hier nicht gegeben (Ausnahme sind natürlcih besonders dringende persönliche Gründe, die zu einer Schulbefreiung führen).

Ich hoffe der Lehrer, der Dir so ein Schwachsinn erzählt hat, hat wenigstens fachliche Qualifikationen - aber er wird das vermutlich als Scherz geäußert haben.

Da muß man halt durch.Die Schule zu verklagen finde ich nicht gut, und nimmt dir nur zusätzlich unnötige Energie. Setze diese Energie besser für das lernen ein! Man kann sich auch ohne Urlaub zwischendurch gut entspannen. Das ist alles nur eine Einstellungssache. Finde dich damit ab, das ist besser so!

da kann man leider nichts dran ändern. Meistens ist der Urlaub in der Ausbildungszeit zum Gesundheits- und Krankenpfleger fest vorgeschrieben. Es gibt manche Schulen, wo man einige Tage selbst verplanen darf, allerdings nur in der Praxiszeit auf den Stationen. Das ist organisatorisch nicht anders möglich. Verklagen hilft da nichts. Das ist einheitlich gesetzlich vorgeschrieben für Berufsfachschulen für Krankenpflege. Schließlich sollten ja alle, wenn Unterricht ist, da sein oder nicht...? Wäre gar nicht umsetzbar :)