Schweigepflicht der Personalabteilung

7 Antworten

Eine Schweigepflicht wie Ärzte und Anwälte hat die Sachbearbeiterin nicht, aber sie ist trotzdem verpflichtet, Dienstgeheimnisse zu bewahren. Dass sie Deine vertraulichen Informationen weitergegeben hat ist außerdem ein Vertrauensbruch Dir gegenüber, aber wenn sie mit der Indiskretion im Sinne des Arbeitgebers gehandelt hat wird es wahrscheinlich noch nicht einmal eine Abmahnung geben. Auf alle Fälle weißt Du jetzt, dass diese Kollegin definitiv nicht zu Deinem Freundeskreis gehört. Alles Gute. Gruß Ina

citoms 
Fragesteller
 26.03.2010, 10:13

Das ich dieser Kollegin nicht trauen kann, weiß ich schon länger. Aber der Vertrauensbruch des Personalsachbearbeiters trifft mich schon. Zumal das ganze auch noch weitreichende Konsequenzen hatte und hat.

Ina2009  26.03.2010, 11:49
@citoms

Das kann ich verstehen. Sprich die Kollegin doch noch mal an und frage sie, warum sie Dir gegenüber nicht loyal geblieben ist.

Das was der Sachbearbeiter gemacht hat ist nicht in Ordnung, es ist nicht nur der Datenschutz den er mißachtet sondern auch das Sozialgeheimnis. Deine persönlichen Belange gehen niemand etwas an, dass sollte die Firma und die Personalabteilung respektieren. Ich würde Dir raten den Sachbearbeiter auf sein Fehlverhalten kurz anzusprechen und künftig ihn zu meiden. In den nächsten Tagen würde ich sogar so weit gehen ihn nicht zu grüßen.

Künftig solltest Du gut aufpassen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht gefährdest. Dies könnte passieren, wenn Du diesen Sachbearbeiter verklagst oder mit Forderungen belästigst. Da Deine Firma gegenüber Dir eine Fürsorgepflicht hat, solltest Du es nutzen und sagen, dass Du nicht von dem Sachbearbeiter beläßtigt werden willst. Informiere Deine Kollegen.

Sie hat personenbezogene Daten weitergegeben, die sie von Dir als Personalansprechpartner bekommen hat. Normalerweise haben Personalsachbearbeiter Verpflichtungen unterschrieben, dass sie das nicht tun dürfen. Es dürfte sogar ein Kündigungsgrund sein. Stell Dir vor, wie sich alle aufregen würden, wenn sie z.B. Gehaltsdaten veröffentlicht.

citoms 
Fragesteller
 26.03.2010, 10:11

Finde ich auch, was in meinem Fall passiert ist, kommt schon einem Rufmord sehr nahe!

Nun, du hast diese Information in erster Linie deinem Arbeitgeber gegenüber gemacht, was man eben nicht tun sollte. Schweigepflicht des Personalers in dieser Sache, glaube ich nicht.

Generell unterliegt die Personalabteilung der Schweigepflicht, aber deren Treueverpflichtung gilt in erster Linie dem Arbeitgeber. Wenn du also gegenüber den Mitarbeitern der Personalabteilung etwas sagst, was die Firma, den Job oder deine Tauglichkeit als Mitarbeiter betrifft, dann musst du damit rechnen, dass das dementsprechend in den Akten vermerkt wird.

Wen wolltest du denn belangen? Deine bekannte? Ich glaube nicht, dass in den Akten vermerkt wurde, wer bestimmte Gerüchte zugetragen hatte. Insofern wäre die juristische Nachweisführung kaum möglich und die Erfolgsaussichten vor Gericht minimal. Auch kannst du in solchen fällen nur Schadensersatz verlangen und ggf. eine Entschuldigung. Ist dir ansonsten kein materieller Schaden entstanden, hast du eigentlich nicht worum zu klagen.

citoms 
Fragesteller
 26.03.2010, 10:10

Das mit dem Nachweisen dürfte tatsächlich schwierig werden, weil es hinterher ja immer niemand gewesen ist. Schaden ist mir schon entstanden, denn das ganze hatte Auswirkungen....

Indy72  26.03.2010, 10:25
@citoms

Solange sich die Auswirkungen nicht Monetär beziffern lassen, bringt dir der Rechtsweg ohnehin kaum etwas positives.