Bewerbung Polizei Krankenakte

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Du glabust wirklich, daß die Polizei ihre Nachwuchswerbung damit beginnt, sie ein Gesetz brechen zu lassen?

Die Einstellungen bei der Polizei erfolgen nach dem Beamtengesetz. Hierzu gehört - unter vielen anderen Dingen - die Prüfung der (Polizei)Diensttauglichkeit. Warum? Weil künftig alle Medikamente, Behandlungen, Operationen, medizinische Maßnahmen/Versorgungen vom land bzw. dessen Bürgern bezahlt werden. Man will einfach niemanden einstellen, der bereits Kosten verursacht oder es erwartungsgemäß in Kürze tut, weil er sich in Nach-, Dauer oder sonstigen Behandlungen befindet. Außerdem erfordert der Beruf eine körperliche Fitness und Belastbarkeit.

Es gibt ein Formbaltt "Medizinische Selbstauskunft" - man muss nur ankreuzen.

Nun sind die Befunde der letzten 5 Jahre beizufügen. Allerdings hier auch nur Wesentliches. Z. B. Grippale Infekte nur, wenn sie chronisch sind. Hierfür sind den Bewerbungsunterlagen Formulare beigefügt, die auszufüllen sind. Der Arzt muss keinen einzigen Teil seiner eigenen Akte hergeben. Befunde gehören aber nicht ihm, sondern dir und sind ggf. zu kopieren. Für diese einmalige Sache - dem Ausfüllen des Bogens - entbindest du ihn von der Schweigepflicht. Für alle anderen Dinge gilt sie nach wie vor.

Es geht auch nicht durch mehrere Hände. Es landet bei EINEM Sachbearbeiter, der es VORprüft. Später evtl. der Arzt beim PÄD, aber sicher ist noch nichtmal das, weil sie sich auch auf die Vorprüfung verlassen. Gibt es dort keinen Vermerk, gilt es als ok und sie machen ihre eigene Untersuchung.

Was richtig ist? Beilegen, was gefordert ist. Alles andere ist absolut unnötig. Du brauchst nicht deine gesamt geballte Krankenakte mitschicken. Das FORMULAR. 1 Blatt. Befunde nur, wenn sie gefordert werden.

Du beschreibst das sehr übertrieben. Ich kennen kein Bundesland, was ZUNÄCHST mehr fordert als die Selbstauskunft und das EINE Blatt vom Arzt. Übertreib man nicht. Welches BL soll es denn sein?

Es ist keine Zwickmühle. Wo denn? Wenn du eine siehst, ist der Beruf nichts für dich. Dann bekommst du garantiert auch Probleme mit der "Wohlverhaltenspflicht außerhalb des Dienstes" und ähnlichem ....

Gruß S.

PS:

aber mein Hausarzt meinte, dass ich es nicht beilegen sollte, weil eben Schweigepflicht!

Das hat er niemals gesagt. Das ist völliger Unsinn. Du selbst hast keine Schweigepflicht.

DU hast ein Problem damit, weil es etwas gibt, was eine PDT zur Folge haben kann.

Danke für dein ( auch alle anderen natürlich) Kommentar.

Du hast es zwar ziemlich direkt und eher hitzig ausgedrückt, aber ok, dass was ich erreichen wollte habe ich bekommen und auch meine Frage ist weitestgehend beantwortet.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, er hat es gesagt ( dein PS ).

LG ragnar

@ragnar24

Mag ja sein, aber da hat er doch was ganz und gar Dummes gesagt. Verschweigen ist bei so einer Bewerbung ganz und gar Mist und die Berufung auf Schweigepflicht - in dieser Form - Blödsinn. Du kannst deine eigenen Befunde an die Litfassäule nageln, wenn dir danach ist. Dein Arzt wird doch wohl wissen, was Schweigepflicht ist!!!

Niemand kann dich zwingen, deinen Arzt von seiner Schweigepflicht zu befreien. Wenn du es aber tust und willst, daß dein Arzt Dritten gegenüber Auskunft gibt, muss er das auch tun und kann sich auf keine Schweigepflicht mehr berufen.

Man muss bei der Einstellungsbehörde seine Angaben machen. Wenn man das nicht möchte, kann man seine Bewerbung nicht vollständig einreichen und dann wird sie nicht bearbeitet. Wenn man das nicht tun will, darf man es lassen, kann dann aber nicht bei der Polizei arbeiten. Fertig.

Es bleibt ein kleiner Spielraum, was man sagt und was nicht. Eine Frau muss nicht jeden Scheidenpilz angeben. Sie hat ein Recht auf Intimsphäre und diese Dinge sind bezüglich einer Tauglichkeit absolut nicht von Belang. Sie muss es nicht angeben.

Aber eine Herzerkrankung, eine Allergie oder eine dauer-behandlungsbedürftige Funktionsstörung, ein Rückenleiden o.ä. Gravierendes nicht anzugeben, ist ein katastrophaler Rat. Wenn das rauskommt, werten die es als einen Vertrauensbruch. Damit ist man sofort weg vom Fenster. Die charakterliche Eignung will ohne Zweifel sein.

Viele Ärzte da draußen bilden sich auch ein, eine Polizeitauglichkeit beurteilen zu können und sagen ihren Patienten, daß sie bestehen werden, tauglich sind. Aber die Beurteilungen erfolgen nach gänzlich anderen Kriterien. Was in den Augen eines Hausmediziners, der nach WHO urteilt, eine Bagatelle ist, kann laut PDV300 ein Ausschlusskriterium sein.

Wenn dein Hausarzt dir also rät, Auflagen o.ä. der Einstellungsbehörde zu ignorieren, etwas zu verschleiern, zu verschweigen - kurz, den Anweisungen nicht zu folgen (:)), hat er keine Ahnung und gefährdet damit deine Einstellungschancen. Ich wäre da vorsichtig. Am Ende verschweigt er was, weil ER es für richtig hält und reitet dich rein.

Gruß S.

@Sirius66

Noch´n PS:

Dieses Prozedere ist in 16 Bundesländern sein vielen vielen Jahren gängige Praxis. Tausende haben sich tausendfach so beworben. Viele nicht, weil sie nicht bereit sind, derart die Hosen runter zu lassen. Das ist jedem überlassen.

Glaubst du wirklich, du hast da einen Umstand aufgetan, der eine Gesetzeswidrigkeit in sich birgt? Einen Zwiespalt? Du willst zur Polizei und scheiterst bereits bei den Bewerbungsunterlagen an deinem Vertrauen in die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise? Das macht mich hitzig. Also ob ...

In diesem Job musst du noch viel mehr tun. Du musst dich vielleicht gegen die stellen, deren Meinung du eigentlich bist (Demos). Du musst etwas durchsetzten, was du eigentlich aus Überzeugnung eher bekämpfen würdest (Castor). Du musst einen Strafantrag stellen, obwohl du - ganz leise - eher auf Seiten des Täters bist (nachvollziehbare Selbstjustiz) ... fang nicht an, diese Behörde bereits bei den Bewerbungsunterlagen in Zweifel zu ziehen. Bist du schon hier im Zwiespalt, wirst du in dem Verein nicht glücklich.

Versteh mich nicht falsch - du DARFST zweifeln - du DARFST das nicht gut finden - aber dann solltest du nicht dort arbeiten wollen.

Hitzig - vielleicht. Aber es ist nicht so, daß ich nicht wüßte, wovon ich rede ....

Gruß S.

Danke für dein ( auch alle anderen natürlich) Kommentar.

Du hast es zwar ziemlich direkt und eher hitzig ausgedrückt, aber ok, dass was ich erreichen wollte habe ich bekommen und auch meine Frage ist weitestgehend beantwortet.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, er hat es gesagt ( dein PS ).

LG ragnar

I.d.R. sind Befunde freiwillig beizulegen. Oder eben dann, wenn dahach gefragt wird. Ich würde erst mal nur Befunde beilegen, aus denen man dir keinen Strick drehen kann.

Du brichst damit auch kein Gesetz, denn die Schweigepflicht gilt nur für deinen Arzt. Und diesen kannst du von der Schweigepflicht entbinden.

Du selbst kanndt deine Befunde schicken, an wen du willst. Sogar bei Facebook posten. Nur dein Arzt darf ohne deine Genehmigung mit niemandem drüber sprechen.

Du kannst doch auch nochmal anrufen bei der Person, wo du dich bewerben sollst und nachfragen. Lieber zu viel Fragen, als zu wenig ;)

Die polizei nimmt einischt in krankenakten bei ehemaligen beamten

Bild zum Beitrag

Das muss du nur dann unterschreiben wenn du mal beamter warst wenn nicht dann nicht! Lies den text da oben

 - (Polizei, Bewerbung, Schweigepflicht)