Haben Ärzte auch bei Minderjährigen Schweigepflicht?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ja, es besteht Schweigepflicht.
Das kannst du hier noch mal genauer durchlesen:
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Ich habe aus derm vorigen Link einige Stellen herauskopiert:

3.Eine Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber Familienangehöri- gen des Patienten sowie gegenüber den eigenen Familienangehörigen des Arztes.

5.Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

Ich hoffe, dass dir das weiterhelfen kann!

LG, die Sabbelzahntigerin

Generell gilt die Schweigepflicht auch bei Minderjährigen, zur Sicherheit kann man den Arzt ausdrücklich darum bitten, den Eltern nichts zu sagen, da es in der Realität oft so aussieht, dass Ärtze bei Minderjährigen Patienten doch den Eltern rückmeldung geben. Der Artz kann entscheiden die Eltern dennoch zu informieren, wenn es eine wichtige Entscheidung gibt, bei der er denkt, der Patient hat nicht die Reife die Tragweite zu begreifen oder reif zu entscheiden.

Das kommt darauf an, ob der Arzt findet, dass du die geistige Reife hast die Problematik der Erkrankung in vollem Umfang zu erkennen und die Folgen deiner Entscheidung, die Behandlung betreffend, abzuschätzen.

Er kann deine Eltern informieren, muss es aber nicht. Das liegt im Ermessen des Arztes.

Wenn du hingehst und sagst "Ich will den Pickel hier los werden" wird er dir was geben und deine Eltern nicht informieren. Diagnostiziert er z.B. ein Krebs leiden (Gott bewahre) und du sagst zu ihm "Ach das wird schon wieder", dann muss er deine Eltern informieren.

Ja ein Arzt hat immer schweige plicht, anders siehts aus wenn du gemeinam mit deinen Eltern in den Spital gehst, aber ansonsten muss der Arzt dich zuerst fragen ob er es an deine Eltern wieterleiten darf und sonst fragst du Ihn.

Theoretisch besteht auch bei minderjährigen Schweigepflicht, jedoch ist es meist so das, bei schweren Erkrankungen, die Eltern informiert werden.