Führerschein/rechteliche folgen nach Überdosis Drogen - Krankenhaus?

13 Antworten

Ein Arzt darf Informationen, die er im Rahmen der Behandlung eines Patienten bekommt, nicht weitergeben, außer an Personen, die direkt mit der Heilbehandlung zu tun haben (ein Chirurg dürfte seine Informationen an den Anästhesisten weitergeben, damit dieser vernünftig bei der OP Narkose machen kann). Dies gilt auch für Informationen, die primär nichts mit der Krankheit zu tun haben, z.B. Drogenbesitz. Ausnahme von der Schweigepflicht sind bestimmte Erkrankungen und Vergiftungen, die dem Seuchenkontrollgesetz unterliegen (z.B. Typhus, Pest und Malaria, aber auch Salmonellen sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig, z.T. mit Namen des Erkrankten).

Wenn also jemand vom Rettungsdienst zur Behandlung wegen einer Drogenintoxikation ins Krankenhaus kommt, wird außer den behandelnden Ärzten niemand davon erfahren, auch nciht die Polizei. Demnach gibt es auch keine rechtlichen Konsequenzen für den Betroffenen.

Doof ist, wenn irgendwie von Anfang an die Polizei mit im Spiel war. Wenn die erst mal den Verdacht auf Drogenkonsum hat, kann sie sich über einen Richter eine Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe holen. UNd bei Drogengeschichten ist ziemlich oft die Polizei mit im Boot, der Rettungsdienst fordert auch zum Eigenschutz mal gern nach, bevor die Sanis sich in eine Situation begeben, die für sie nicht sicher ist, außerdem ist bei allem, was mit Straßenverkehr zu tun hat, die Polizei eh meist mit dabei.

Der Arzt hat Schweigepflicht, auch bei Drogenmißbrauch.

Ausnahme - der Patient entzieht sich der Behandlung und würde mit einem Kfz wegfahren - damit besteht Gemeingefahr und der Art müßte abwägen..

-.. aber hier geht es ja um eine Einlieferung und Behandlung im KH, und die unterliegt der Schweigpflciht.

Krankenhaus hin oder her die Überdosis an Drogen ist hier das entscheidende! Es gibt eine Richt-Skala danach wird dann entschieden was passiert d.h. es kommt darauf an wie viel Überdosis man in sich hat alles andere ist dabei nebensächlich!!!

Denke der doc darf dich eigentlich nicht von sich aus melden. ZB. du wurdest geblitzt........ nanach bist du in den Spital gegangen weils dir schlecht ging.

Ausser du hast ein Unfall verursacht die Polizei wurde informiert....... es bestand schon verdacht auf Drogen-missbrauch .........oder du bist generell in ne Kontrolle gekommen und die haben gerafft das du zu bist. Trotzdem du solltest so ein mist in Zukunft lassen

DrSagan  20.12.2011, 03:39

Er hat doch nicht mal ein Auto gefahren. Es geht nur darum dass er scheinbar mit Überdosis in's Krankenhaus kam und nun Angst um seinen Führerschein hat.

Da SOLLTE jedoch nichts passieren wegen der angesprochenen Schweigepflicht.

Ank13  20.12.2011, 04:31
@DrSagan

wieso dann Füherschein rechtlihe folgen...(im Titel...? dann wären es sowiso zu total unabhängige Dinge..... naja egal......

DrSagan  20.12.2011, 04:33
@Ank13

Weil er Angst hat dass das seine Führerscheinprüfung beeinträchtigt, oder so.

Warlordfw  20.12.2011, 05:07
@Ank13

Das sind eben nicht "total unabhängige Dinge". Zumindest nicht in Deutschland.

Wird einem der Kosnum illegaler Drogen nachgewiesen, so ist es möglich, dass über die Hintertür des Verwaltungsrechtes (Schließlich ist der Konsum nicht "strafbar") Probleme mit dem Führerschein entstehen. Da ist es egal, ob man berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, oder nicht.

Leon1310  24.12.2011, 01:35
@Warlordfw

Der Doc hat Schweigepflicht. ABER; selbst wenn jemand kein Auto fährt, er muß nichteinmal eins besitzen, so kann ihm bei nachgewiesenem Konsum/Besitz illegaler Drogen der Führerschein entzogen werden, leider. Einem, der 'ne Kiste Bier im Kofferraum hat, ist deswegen ja nicht gleich Alki. Dem wird der Lappen nicht entzogen. Naja, Deutschland und seine Gesetze. Dann gibt es sogenannte "Gummiparagraphen" und vor'm Gesetz sind wir leider nicht alle gleich. Aber das was ich hier tippe, sprengt eh schon den Rahmen. Frohe Feiertage euch allen und euren Familien.