Verjährt ein Schweigepflichtsbruch?

3 Antworten

Ja klar, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Ansprüche verjähren irgendwann. Die strafrechtlichen Ansprüche verjähren nach § 203 in Verbindung mit §78 StGB schon nach drei Jahren. Die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach §195 BGB auch nach drei Jahren.

Naja, deiner Katze kannst du es schon erzählen.

Ansonsten bist du ja nicht an die Schweigepflicht gebunden, sondern derjenige, welche seine Schweigepflicht verletzt hat. Dieser hat sich ggf. strafbar gemacht.

wenn du so lange geschwiegen hast, dann schweige weiter