schulunfall- muss man zum arzt gehen?

15 Antworten

Besser ist es, denn es ist auch wichtig für die "Schadensmeldung", außerdem muß ausgeschlossen werden, dass nicht doch was verletzt worden ist. Du mußt dann auch einen extra Bogen ausfüllen, da der Unfall auf dem Weg zum Hort passiert ist und solche Fälle sind ja anderes versichert über die Schule..

Wegen ein paar Schürfungen muss man nicht zum Arzt. Und ohne Arzt braucht es auch keine Schulunfallversicherungsmeldung. Ich arbeite in einer Schule und wir machen nur Meldung, wenn ein Arztbesuch notwendig war.

kikkerl  29.09.2009, 12:51

es geht nicht um die schürfungen sondern um den bericht.

Swisslady  29.09.2009, 12:53
@kikkerl

Eben, wir machen nur einen Bericht, wenn ein Arztbesuch notwendig war.

sonnenlady  29.09.2009, 12:57
@Swisslady

Immerhin war es ja wohl "schlimm" genug, dass der Hort um Abholung des Zwerges bat. Das macht man ja auch nicht, wenn nichts passiert ist.

Hier geht m.E. die eigene Absicherung von Mutter und Kind vor.

Swisslady  29.09.2009, 12:58
@sonnenlady

Die Mutter schreibt ja selber, dass es kleine Wunden sind und nichts Ernstes. Ich denke als Mutter kann man dies selber gut abschätzen. Soviel Vertrauen kann man ja schon haben. Und dass Schürfungen schmerzen ist ja auch klar, auch wenn sie harmlos sind. Die Hortleiterinnen haben dann halt nicht die Kapazitäten, sich 1:1 um ein Kind zu kümmern.

Swisslady  29.09.2009, 13:02
@Swisslady

Aber in Deutschland scheint dies anders gehandhabt zu werden, scheint offenbar eine Sache des Geldes zu sein. In der Schweiz bist du sowieso immer kostenbeteiligt, egal ob Unfall, Schulunfall oder Krankheit

kikkerl  29.09.2009, 13:58
@Swisslady

wenn die schule AUSDRÜCKLICH einen unfallbericht haben will MUSS die frau mit dem kind zum arzt gehen und den machen lassen.was ist da so schwer zu verstehen? das war doch der sinn der frage und nicht ein anderer

Ja, zum Übergangsarzt. Ist ein Wegeunfall, wo eventuell weitere Folgeschäden über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet werden. Allerdings passiert das nur, wenn der Unfall nebst ursprünglicher Folgen ordnungsgemäß dokumentiert worden ist.

In der Regel gibt es im Hort ein Bagatellbuch, wo kleinere Unfälle eingetragen werden. Sollte dennoch ein Arzt (Duchgangsarzt) aufgesucht werden müssen, muss dies unverzüglich dem Hort mitgeteilt werden, da die Versicherung vom Hort informiert werden muss. Da es sich hier um eine Bagatelle handelt ist ein Arztbesuch nicht nötig.

Die Verletzungen, die du schilderst, wären für mich auch kein Anlass für einen Arztbesuch.

Aber: Du kannst nicht alles sehen, von eventuellen Spätfolgen einmal abgesehen. Dein Kind ist auf dem Weg versichert, jedoch nur, wenn ein Arzt einen Unfallbericht schreibt und die vom Hort eine Meldung machen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.