OP während der Arbeitslosenzeit

2 Antworten

Bei ALG1 zahlt die Agentur für Arbeit Deine Krankenkassenbeiträge weiter. Das bedeutet, dass die OP natürlich ganz normal über die Krankenkasse abgerechnet wird. Der Anspruch von ALG1 verlängert sich allerdings durch einen Krankenhausaufenthalt nicht (automatisch).

Die Behandlungskosten und den stationären Aufenthalt zahlt deine Krankenkasse. Für bis zu 6 Wochen wird das AlG 1 weiter gezahlt. Danach würde das Krankengeld einsetzen. Die Reha wird im allgemeinen von der Rentenversicherung gezahlt. (Das musst du rechtzeitig beantragen)

Die Anspruchsdauer verlängert sich dadurch nicht.