Kann ich eine Reha-Maßnahme auf eigenen Wunsch verkürzen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verkürzung, Verweigerung oder Blockierung von Reha-Massnahmen (auch wenn selbst gestellt, wird trotzdem von der Kasse gezahlt) werden vermerkt.

Sollten irgend wann einmal "Versorgungsleiden" auftreten, kannst du nicht mehr auf die volle Übernahme der Kosten hoffen.

Das solltest du dir dreimal überlegen, ob du vorzeitig abbrechen willst. Du hättest viele Nachteile und ggf. auch Probleme dadurch.

Da die Kosten für diese Maßnahme nicht von dir, sondern vom Versicherungsträger und / oder Arbeitsamt bestritten werden, haben diese auch einen Anspruch auf Erfüllung der genehmigten Maßnahmen. Andernfalls kann Geld ganz oder teilweise zurück gefordert werden, und eine Sperre ist nicht auszuschließen.

Mit einem vorzeitigen Abbruch schließt du auch weitere Maßnahmen im Falle von Spät-/ Langzeitfolgen aus.

Du solltest auf keinen Fall einfach so die Reha abbrechen. Dies muß vorab mit den Ärzten vor Ort und mit der Krankenkasse/Rentenversicherung geklärt werden. Es kann bei einem ungenehmigten Abbruch passieren, daß Du die gesamten Kosten zu tragen hast und das ist nicht wenig.

hallo,

5 wochen wegen bei einer medizinsichen indikation veranschlagt (sonst üblich 3 wochen). dass heisst, entsprechend deiner erwerbsminderung geht man davon aus nach 5 wochen mehr zu wissen bzw. deine erwerbsminderung wieder hergestellt zu ahben.

während einer medizinischen oder beruflichen reha bekommst du übergangsgeld, nicht arbeitslosengeld. das übergangsgeld hat aufschiebende wirkung fürr das arbeitlosengeld. solltest du nach 4 wochen aufgrund eigenen wunsches die reha beenden wollen, wirst du das auch können. mann kann dich nicht festhalten.

es wirkt sich auf alle fälle nachteilig für die bewertung deiner beurteilung zu erwerbsminderung aus, wie gesagt, 5 wochen veranschlahgt, das hat seine gründe. manche merken es nur nicht selber. also gehe in dich.

beste grüsse

dickie59

Hallo E82Driver,

Sie schreiben:

Kann ich eine Reha-Maßnahme auf eigenen Wunsch verkürzen?<

Antwort:

Der eigentliche Sinn und Zweck einer REHA-Maßnahme besteht darin, die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen!

Viele Antragssteller müßen eine Antragsablehnung hinnehmen und wären sehr froh, wenn sie eine bewilligte REHA-Maßnahme erhalten würden!

Ihre Fragestellung ist nicht so ganz nachvollziehbar, denn einerseits haben Sie ja laut Ihrer Beschreibung die REHA aus eigenen Stücken beantragt und zu Ihrem Glück bewilligt bekommen.

Andererseits haben Sie die REHA-Maßnahme noch gar nicht angetreten und denken jetzt schon über einen vorzeitigen REHA-Abbruch nach!

Da paßt irgend etwas nicht so richtig zusammen!

Grundsätzlich sollten Sie dem lieben Gott und dem zuständigen Sozialversicherungsträger für die REHA-Bewilligung sehr dankbar sein, die REHA antreten und mit vollem Einsatz die Anwendungen absolvieren, bis zur Entlassung!

Alles andere ist nicht akzeptabel, außer Sie verzichten auf die Maßnahme von Anfang an und machen den Platz für einen anderen, REHA-bedürftigen Zeitgenossen frei!

Ein REHA-Abbruch ohne Not ist nicht akzeptabel und Verschwendung von Geldern aus der Sozialkasse!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad