Mit Morbus Crohn zur Bundeswehr?

5 Antworten

In meiner AGA hatten wir damals jemanden mit einer Verletzung an der Wirbelseule mit einer Musterungsnote von 6 (T6) und der wurde auch genommen - darf aber nur Innendienst betreiben

Du kannst es ja mal versuchen

Na, das kann man nicht wirklich als Vergleich heranziehen.

Ähnlich wie @ponter bin ich der Meinung, dass du für einen Wehrdienst untauglich bist, denn du bist möglicherweise dauerhaft unter Medikamenten, und hast keine Chance, über die Truppenküche eine deiner Erkrankung entsprechende Diät einhalten zu können. Das zu leisten, dazu sind diese Truppenküchen nicht in der Lage. Dazu kommt, dass praktisch keine Übungsplatzaufenthalte möglich sind, bei denen man mit eingeschränkten hygienischen Verhältnissen rechnen muss, und Toiletten nicht immer in kurzfristig erreichbarer Nähe sind.

Ich denke auch, dass du körperlich nicht belastbar bist. Sorry, aber so sehe ich das. Natürlich bin ich kein Mediziner, die das zu entscheiden haben.

Wieso Diät? Ich habe keine Einschränkungen wegen Essen, ich esse und trinke was ich will. Und körperlich fit bin ich auch, da ich seit langem Krafttraining mache und laufe.

@niceprice3010

Weißt du, mir ist das ziemlich wurscht, was du essen kannst und was nicht. Ich sage dir, dass du höchstwahrscheinlich untauglich bist. Und dass ich das nicht zu entscheiden habe. Probier es aus, und mach dich auf eine Enttäuschung gefasst.

Halte es für wahrscheinlich, dass Du untauglich bist. Dort sind die Gesundheitsanforderungen recht hoch.

Ehrlich gesagt, stufe ich die Chancen auf Tauglichkeit als sehr gering ein.

Dabei ist es hier unabhängig von der Intensität der Krankheit und eine Minderung oder Einstellung der Symptome durch Medikation.

Da bei MC auch teilweise die Psyche eine nicht unerhebliche Rolle spielt, besteht wahrscheinlich auch keine militärische Eignung.

Folgende Angaben besitzen im Großen und Ganzen noch ihre Gültigkeit, lediglich bei Einstufungen unter TG III kommt es jetzt i.d.R. zur Ausmusterung.

Verdauung ( GNr. 49 (Seite 57)):

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf

Das letzte Wort hat der Mediziner in der Untersuchung.