mit Gipsarm ins Kino?

26 Antworten

Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder ­ im schlimmsten Fall ­ sogar die fristlose Kündigung.

Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab. Mit Gipsarm im Kino, nun ich denke nicht, dass ein Kinobesuch Deinen eingegipsten Arm daran hindert, zu genesen ;).. eingegipst ist er, ob Du daheim einen Film schaust oder ob Du im Kino sitzt.

Er wird wohl zumindest nach gesetzlicher Grundlage keinen Erfolg haben!

Denn es ist gesetzlich nicht geregelt was ein Arbeitnehmer darf oder nicht darf wenn er krankgeschrieben ist: Da kam vor geraumer Zeit auch mal in "Galileo" ein entsprechender Beitrag drüber! Es wurde anhand einer Person mit Gipsbein verdeutlicht was man in der Krankschreibungsphase darf und was nicht - Dinge wie ein Barbesuch, Kino, Disco, Kneipe oder Ähnliches sind erlaubt!

Mir sagte mein Chef, als ich mal wg. Erkältung eine Woche krankgeschrieben war und ihn sicherheitshalber fragte (war kurz nach diesem "Galileo"-Report!), wie das eigentlich gehandhabt wird, dass ich von ihm aus auch spazierengehen dürfte oder sonstwas.. es würde seiner Meinung nach der Genesung dienen wenn man frische Luft schnappen geht!

Dir wird nichts passieren, keine Angst! Eher wird sich der Kollege, der das beim Chef anmerkt einiges anhören müssen :)

Gute Besserung wünsch' ich dir!!

Habe heute noch gehört, dass du alles für deine Genesung tun sollst. Ich weiß nicht ob ein Kinobesuch deiner "schnellen Genesung" helfen soll. Ich würde einfach mit meinem Chef ordentlich darüber reden und deinen Grund (Spaß am Leben trotz Einschränkung) plausibel machen.

LG

wenn du Krankgeschrieben wurdest, kann dein Kollege nichts machen :)

So lange du keine Bettruhe hast, kannst du mit deinem Gipsarm hingehen und machen was immer du willst.