Krankenversicherung im Trennungsjahr?

5 Antworten

Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, besteht der Anspruch auf die Familienversicherung für deine Frau weiterhin.

Wahrscheinlich hast du den jährlichen Prüfbogen einfach ignoriert.

Den Anwalt verstehe ich allerdings nicht, denn deine Frau kann das auch ohne dich mit deiner Krankenkasse klären. Der Anspruch besteht kraft Gesetzes auch dann, wenn du das gar nicht willst.

Rufe deine Krankenkasse an und kläre das, bevor du dir unnötig weiteren Ärger einhandelst. Du vergibst dir nichts, denn die Familienversicherung ist kostenlos.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Memati38 
Fragesteller
 30.04.2020, 14:57

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und bestätigt bekommen, dass Sie immernoch über mich Familienversichert ist. Ich verstehe die ganze Situation garnicht mehr.

Wenn die unbedingt so geil drauf sind, dann können die ruhig vor Gericht gehen.

okieh56  30.04.2020, 15:04
@Memati38

Dann verstehe ich das Schreiben des Anwalts erst recht nicht.

Ich würde die Krankenkasse bitten, ihr eine Versicherungsbescheinigung zuzusenden, damit sie Ruhe gibt.

Dem Anwalt würde ich einen Zweizeiler schreiben und ihn fragen, wie er darauf kommt, deine Frau wäre nicht versichert.

Hat deine Noch-Frau falsche Angaben gemacht oder irrt sie sich?

Memati38 
Fragesteller
 30.04.2020, 16:21
@okieh56

ich bin dazu garnicht verpflichtet, Sie kann im grundegenommen selbst bei der Krankenversicherung anrufen. Sie behauptet, dass ich meine Krankenversicherung gewechselt habe, so dass Sie nicht mehr Familienversichert ist.

Wenn die unbedingt drauf bestehen, dann können die mich ruhig klagen.

okieh56  30.04.2020, 17:10
@Memati38

Hast du die Krankenkasse gewechselt? Dann bist du allerdings daran Schuld, dass sie momentan nicht versichert ist, obwohl der Anspruch besteht.

Es ist natürlich deine Sache, aber warum willst du Krawall, wenn es sich ganz einfach regeln lässt?

Was hast Du denn da angerichtet?

Die kostenfreie Familienversicherung einfach gekündigt?

Dann kommt ja die Pfändung, wie ich immer wieder erleben darf.

Warum sollte Deine Frau sich freiwillig und teurer versichern, wenn es kostenfrei geht?

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

wurde die Krankenkasse gewechselt?

Wenn ja, wurde bei der neuen Krankenkasse die Familienversicherung auf einem separaten Formular beantragt?

Bekommt die Ehefrau monatlich mehr als 455 Euro Unterhalt?

Wenn ja, wurde von beiden Ehegatten ein Formular des Finanzamtes unterschrieben, wonach die Unterhaltszahlungen bei der Einkommenssteuer für den Zahlenden besonders günstig berücksichtigt werden?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  01.05.2020, 08:46

Teilweise kommt es zu Missverständnissen, wenn man nicht den exakten Namen der Krankenkase nennt bzw. angibt. Bei der AOK gibt es z.B. 11 völlig verschiedene Unternehmen. Es kann sein, dass die Ehefrau an ihrem neuen Wohnort von der dortigen AOK die Auskunft bekommen hat, dass sie dort nicht versichert ist. Auf der Gesundheitskarte steht der offizielle Name der Krankenkasse.

Memati38 
Fragesteller
 08.05.2020, 12:08
@RHWWW

Das kann gut möglich sein, dass bin ich aber garnicht Schuld, dass muss Sie selbst herausfinden. Ich habe weder meine Krankenversicherung gewechselt weder habe ich Sie gekündigt.

Ich kann daher die Aussage vom Anwalt nicht nachvollziehen (sonst gehen wir gerichtlich vor). Können die ja gerne machen.

RHWWW  08.05.2020, 17:00
@Memati38

Oder liegt es daran?

Bekommt die Ehefrau monatlich mehr als 455 Euro Unterhalt?
Wenn ja, wurde von beiden Ehegatten ein Formular des Finanzamtes unterschrieben, wonach die Unterhaltszahlungen bei der Einkommenssteuer für den Zahlenden besonders günstig berücksichtigt werden?
Memati38 
Fragesteller
 11.05.2020, 11:08
@RHWWW

Es wurde kein Formular beim Finanzamt unterschrieben, Unterhalt bekommt Sie derzeit auch nicht.

RHWWW  11.05.2020, 19:56
@Memati38

Wenn der jährliche Überprüfungsbogen zur Familienversicherung vom Mitglied nicht ausgefüllt wird, wird die Familienversicherung von der Krankenkasse beendet. Ob und inwieweit die Ehefrau dann diese zu zahlenden Beiträge vom Ehemann fordern kann, ist eine familienrechtliche Frage.

Hallo,

Die Familienversicherung in der Krankenversicherung ist solange eine Ehescheidung noch nicht rechtskräftig ist, grundsätzlich möglich. Sofern Sie die Familienversicherung gekündigt haben, könnten Sie sich schadenersatzpflichtig gegenüber ihrer Nochehefrau gemacht haben, da eine weitere Versicherung ihrer Nochehefrau im Rahmen der Familienversicherung grundsätzlich keine Kosten nach sich zieht und solange Sie verheiratet sind, auch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind. Eine solche Unterhaltspflicht kann auch im Rahmen einer Krankenversicherung bestehen. Andernfalls mussten Sie gegebenenfalls die Kosten für die Krankenversicherung ihrer noch Ehefrau tragen. Ich empfehle also daher die Familienversicherung ihrer Nochehefrau zu reaktivieren.

In einem gerichtlichen Verfahren könnten Sie hierzu möglicherweise auch verpflichtet werden.

Mit welcher Begründung ist sie denn nicht mehr in der Familienversicherung? Das solltest du mit deiner Krankenkasse abklären. So lange ihr nicht geschieden seid, ist die Familienversicherung möglich.

Memati38 
Fragesteller
 30.04.2020, 13:53

Für mich ist es wichtig, bin ich den dazu verpflichtet Sie mit zu versichern. Was passiert wenn ich es nicht mache. Was hat es für Konsequenzen.

schleudermaxe  30.04.2020, 14:13
@Memati38

Und das hat der Anwalt Dir nicht geschrieben, wo ist denn diese Seite hin?

okieh56  30.04.2020, 15:01
@Memati38

Du bist dazu verpflichtet, den jährlichen Prüfbogen zur Familienversicherung zu beantworten. Dasselbe gilt für evtl. Anfragen betreffs der Familienversicherung.

Wenn du das mit der Krankenkasse klärst, hat es keine negativen Konsequenzen, denn der Anspruch auf Familienversicherung kann auch im Nachhinein wieder eingeräumt werden.