Student, verheiratet, Krankenversicherung?

4 Antworten

Hallo,

die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr (1 Tag vor dem 25. Geburtstag) über die Eltern möglich, solange sie studiert. Wenn ihr heiratet, hat sie den Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung über dich, solange du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist. In der Zeit wo sie sowohl über Ihre als auch über dich den Anspruch hat, ist es an sich egal bei wem sie versichert ist. Ich würde euch allerdings empfehlen mit der Heirat auch die Familienversicherung über dich zu beantragen. Dann habt ihr den "Papierkram" mit einmal hinter euch :)

Gruß

tempic

rein theoretisch kann sie ab Heirat bei dir in die Familienversicherung.

egal ob verheiratet oder nicht, kann sie auch bei den Eltern versichert bleiben. da sie bereits 24 Jahre alt ist, und dieser Anspruch nur bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag gilt, muss sie sich dann ja eh bei dir in der Familienversicherung anmelden.

Familienversicherung über den Ehegatten kennt keine Altersgrenze. allerdings darf auch hierbei die Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Hallo frieden7frieden,

grundsätzlich besteht Anspruch auf Familienversicherung während des Studiums über die Eltern bis zum Vollenden des 25. Lebensjahres. Dies gilt nicht, wenn du und deine Freundin heiraten. Dann entfällt der Anspruch über die Familienversicherung von Ihren Eltern.

Das ist aber gar nicht schlimm. Deine Freundin kann dann ohne einen weiteren Beitrag zu zahlen über dich mit familienversichert sein.

Ich hoffe, ich konnte euch beiden damit helfen und wünsche euch für eure Zukunft alles Gute!

Viele Grüße

Katharina vom Barmenia-Team

muss sie mit spätestens 25 Jahren sowieso

frieden7frieden 
Fragesteller
 12.07.2016, 16:46

Das ist mir natürlich klar. Nur ist sie frisch 24 geworden, von daher wird sie erst nächstes im Juni 25 Jahre.

Barolo88  12.07.2016, 16:50
@frieden7frieden

ich weiß leider nicht wie das bei 2 Studenten ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie noch bei den Eltern versichert sein kann, wenn sie verheiratet ist, da müsstest du schon direkt bei der KV nachfragen